BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
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Das [[BAföG]] (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.
==BAföG an der UDE beantragen==
Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Auf dessen [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite] findest du ausführliche Informationen und ein [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/faq/ FAQ] zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Webseite des Studierendenwerks] nachschauen.  


==Aktuell==
Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen. Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf der Seite des Studierendenwerks.
Das Bundeskabinett hat am 21. April 2010 den Entwurf eines 23. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Hier einige wesentliche Änderungen:
* Zum Beginn des kommenden WiSe sollen die Einkommensfreibeträge im BAföG um 3% und die Bedrafsätze um 2% angebhoben werden. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.  
* Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.  
* Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.  
* Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.


Weitere Informationen siehe <blank text="hier>http://www.bmbf.de/pub/entwurf_breg_bafoegandg.pdf</blank>
==Förderdauer==
Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du [[Studium mit Kind|Kinder erziehst]] oder in einem Hochschulgremium oder in einer [[Fachschaften|Fachschaft]] mitarbeitest.


==Leistungsnachweise nach dem 4. Semester==
Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele CP du erreicht haben musst, ist für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich geregelt. Deine Sachbearbeiter*in im BAföG-Amt kann dir eine genaue Auskunft darüber geben, was du nachweisen musst.


==Sprechzeiten==
==Ansprechpersonen und Beratung==
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Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Website des Studierendenwerks] eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.  


==Links==
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==Siehe auch==
*[[Studentenwerk]]


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Dieser Artikel ist gültig bis 2010-10-22
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[[Kategorie:Finanzielles]]
[[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]]
[[Kategorie:Studileben]]

Aktuelle Version vom 9. Januar 2024, 13:10 Uhr

Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG an der UDE beantragen

Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Auf dessen Webseite findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der Webseite des Studierendenwerks nachschauen.

Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen. Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf der Seite des Studierendenwerks.

Förderdauer

Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du Kinder erziehst oder in einem Hochschulgremium oder in einer Fachschaft mitarbeitest.

Leistungsnachweise nach dem 4. Semester

Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele CP du erreicht haben musst, ist für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich geregelt. Deine Sachbearbeiter*in im BAföG-Amt kann dir eine genaue Auskunft darüber geben, was du nachweisen musst.

Ansprechpersonen und Beratung

Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der Website des Studierendenwerks eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-07-08