Ba-Ma(LABG2009): Orientierungs­praktikum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Oktober 2018, 09:14 Uhr


Aktuelles

Mit Auslaufen des Schuljahres 2015/16 wird das bisherige Orientierungspraktikum aufgehoben. Am 20. April 2016 wurde das neue Lehreraus­bildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines Orientierungspraktikums beim Zugang zum Vorbereitungsdienst entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Orientierungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Mit der Gesetzes­änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP). Wenn du dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst du künftig das EOP ableisten. Wenn du dein Orientierungspraktikum schon gemacht hast, musst du das EOP nicht mehr absolvieren.


Das Orientierungspraktikum (OP) zählt zum bildungswissen­schaftlichen Studium und ist dort in das Modul C (Praxismodul Orientierung) eingebettet. Es umfasst neben einer schulischen Praxisphase (Umfang 80 Zeitstunden), universitäre Lehr­veranstaltungen zur Vorbereitung sowie zur Begleitung und Nachbereitung. Insgesamt erstreckt sich das OP über das 3. und 4. Semester des Bachelor-Studiums. Die schulische Praxisphase selbst beginnt in der vorlesungsfreien Zeit des dritten Semesters und gliedert sich in ein einwöchiges Blockpraktikum und ein direkt daran anschließendes schulhalbjahrbegleitendes Praktikum. Das OP wird durch die Fakultät für Bildungswissenschaften verantwortet.

Das Orientierungspraktikum ist in das Modul C „Praxismodul Orientierung“ eingebettet. Es besteht aus:

  • Lehrveranstaltung
  • schulische Praxisphase
  • Modulportfolio (gilt als Modulabschlussprüfung)

Die Themen der begleitenden Veranstaltungen sind für alle Schulformen ähnlich:

  • Erziehung und soziale Interaktion
  • Umgang mit Heterogenität
  • Kommunikation und Interaktion
  • Diagnose und Beratung
  • fächerübergreifende Sprachförderung
  • Übergänge (nur für Lehramt Grundschule)

Zu belegende Veranstaltungen

Lehramt für G und HRGe

  • Veranstaltung C3 „Lehr-/Lernprozesse beobachten und verstehen“ ist die Vorbereitung für das Orientierungspraktikum.
  • Veranstaltung C4 „Reflexion von Bildungsarrangements“ begleitet das Praktikum und bereitet es nach.

Lehramt für GyGe und BK

  • Veranstaltung C1.1 „Reflexion von Bildungsarrangements Teil I“ ist die Vorbereitung für das Orientierungspraktikum.
  • Veranstaltung C1.2 „Reflexion von Bildungsarrangements Teil II“ begleitet das Praktikum und bereitet es nach.

Ablauf des Praktikums

Das Praktikum ist so gegliedert, dass du zu Beginn ein einwöchiges Blockpraktikum mit 20 Stunden ableistest, um die Schule kennenzulernen. Direkt im Anschluss an die Blockphase schließt sich die schulhalbjahresbegleitende Phase an. Du gehst einmal in der Woche in die Schule und führst dort Hospitationen (im Umfang von insgesamt 20 Std.) sowie dein eigenes Projekt (mit insgesamt 40 Std.) durch.

Die schulische Praxisphase umfasst also insgesamt 80 Stunden. Um den Aufenthalt an der Schule bestmöglich mit den Anwesenheitspflichten an der Uni zu koordinieren, hilft dir das Zeitfenstermodell. Über folgenden Link  erfährst du die möglichen freien Tage im 3. und 4. Semester. Beachte dabei, dass du mit mit beiden Fächern in der Regelstudienzeit, bzw. im gleichen Semester sein musst.

Die Praxisphase ist einerseits gestaltet durch die im Rahmen der Lehrveranstaltungen (Seminar und Vorlesung) gestellten Beobachtungsaufgaben, andererseits gestalten die Studierenden in Absprache mit der jeweiligen Schule ihr Projekt eigenverantwortlich und dokumentieren dies im Modulportfolio.

Mögliche Projekte:

  • Planung und Durchführung von schulischen Arbeitsgemeinschaften
  • Planung und Durchführung von Exkursionen, Ausflügen o. ä. (auch im Rahmen von Klassenfahrten)
  • Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler oder kleiner Schülergruppen bei der Lernorganisation
  • Aufarbeitung von Unterrichtsstoff oder selbständigen Projekten (z. B. im Rahmen von Drehtürmodellen oder Förderunterricht)
  • Unterstützung bei lernprozessbegleitender Diagnostik (z. B. durch systematische Beobachtung, Auswertung von diagnostischen Verfahren etc.)

Anmeldung

Die Anmeldung für das WiSe 2016/17 ist vom 15. April 2016 (09:00 Uhr) - 19. April 2016.

Die Praktikumsschule für das Orientierungspraktikum im Wintersemester 2016/17 musst du dem ZLB zu Beginn der Blockphase gesondert über den Link Schulmeldung  mitteilen.

Für die Modulabschlussprüfung (Abgabe des Portfolios) bist du automatisch über deinen Dozenten angemeldet.

WICHTIG: Studierende, die bei ihrem ersten Versuch die Modulabschlussprüfung nicht bestanden haben, müssen sich aber im vorgegebenen Anmeldezeitraum im HISinOne für die erneute Abgabe anmelden.

Bitte achte auf weitere Informationen auf der Homepage des ZLB, Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro  und auf der Homepage der Fakultät Bildungswissenschaften .

Wichtige Hinweise

Zugang zum Praktikum und Begleitveranstaltungen

Aufgrund der Änderung der Fachprüfungsordnung Bildungswissenschaften für die Schulformen G, HRGe und GyGe:

Seit dem SoSe 2012 setzt die Teilnahme am Modul C „Praxismodul Orientierung“ und am Orientierungspraktikum den erfolgreichen Abschluss des Moduls B „Entwicklung, Lernen, Diagnose“, sowie im Modul A „Bildung, Erziehung, Unterricht“ die erfolgreiche Teilnahme an der Klausur im Modulteilbereich A1 „Allgemeine Pädagogik“ und/oder A2 „Allgemeine Didaktik“ voraus.

Die Modulteilprüfung in A3 (G, HRGe, GyGe) muss bei Belegung des Moduls C noch noch nicht vorliegen, spätestens aber bis zur Belegung des Moduls D!

Fachprüfungsordnungen Bildungswissenschaft 

Darf ich mir die Praktikumsschule selbst aussuchen?

Seit dem SoSe 2014 kann jeder Studierende seine Praktikumsschule selbstständig auswählen und Kontakt mit dieser aufnehmen, solange diese nicht durch die Begleitveranstaltung festgelegt wird. In dem Fall wirst du einer Kooperationsschule zugewiesen. In jedem Fall darfst du dein Orientierungspraktikum nicht an deiner Abiturschule absolvieren.

Der Platz muss dem Praktikumsbüro im Sommersemester bis zum 15. August / im Wintersemester bis zum 15. Januar mitgeteilt werden.

Ansprechpartner

Bei inhaltlichen Fragen wende dich bitte an die Fakultät für Bildungswissenschaften:

  • Studiengangskoordination Lehramt
Catharina Suttkus (catharina.suttkus@uni-due.de)
Raum: B.03.02 (Weststadttürme)
Sprechzeiten: Do 10:00 - 11:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Sekretariat:
Silvia Poger (silvia.poger@uni-due.de)
Raum: A.07.04 (Weststadttürme)

Bei Fragen zur Anmeldung wende dich bitte an das Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB .

Außerdem kannst du dich bei weiteren Fragen jederzeit an die Studienberatung für Lehramtsstudierende (ZLB) wenden.


Nachweis des Schulaufenthalts

Bilanzierungsbogen für das Portfolio

Reflexionsbögen für das Portfolio

Rückmeldeverfahren MentOR

Das Mentoring im Rahmen des Orientierungspraktikums ist laut Fachprüfungsordnungen für das bildungswissenschaftliche Studium für alle Lehrämter gemäß §3 verpflichtend: „Im bildungswissenschaftlichen Studium mit der Lehramtsoption (G, HRGe, GyGe, BK) ist im Rahmen des Orientierungspraktikums die Teilnahme an einem onlinegestützten Rückmeldeverfahren mit Mentoringelementen für alle Studierenden verpflichtend.“ Nähere Informationen findest du auf unserer Seite zum MentOR Programm.

Siehe auch

Verwandte Seiten




Dieser Artikel ist gültig bis 2018-12-30