Ba-Ma(LABG2009): Orientierungs­praktikum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. Mai 2020, 09:01 Uhr


Aktuelles

Mit Auslaufen des Schuljahres 2015/16 wird das bisherige Orientierungspraktikum aufgehoben. Am 20. April 2016 wurde das neue Lehreraus­bildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines Orientierungspraktikums beim Zugang zum Vorbereitungsdienst entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Orientierungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Mit der Gesetzes­änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP). Wenn du dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst du künftig das EOP ableisten. Wenn du dein Orientierungspraktikum schon gemacht hast, musst du das EOP nicht mehr absolvieren.



Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-04