Ba-Ma(LABG2016): Eignungs- und Orientierungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen

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Weitere Informationen zur Anmeldung findest du auf der <blank text="Website des ZLB">https://zlb.uni-due.de/eop/</blank>.
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==Tausch der Veranstaltung==
Wenn du deine Veranstaltung gegen eine andere tauschen möchtest, weil diese besser in deinen Stundenplan passt, kannst du dich über die Restplatzbörse zu der neuen Veranstaltung anmelden. Im Anschluss wirst du automatisch von der vorherigen Veranstaltung abgemeldet. Bitte niemals von einer Veranstaltung abmelden, ehe du eine andere ausgewählt hast!


==Abmeldung==
==Abmeldung==
Entscheidest du dich dafür, das EOP doch nicht im jeweiligen Semester anzutreten, kannst du dich von der Lehrveranstaltung für das EOP im <blank text="Anmeldeportal">https://zlb.uni-due.de/praxisphasen-anmeldeportal/</blank> der Website des [[ZLB]] abmelden. Dann kann dein Seminarplatz einem Kommilitonen zur Verfügung gestellt werden.
Entscheidest du dich dafür, das EOP doch nicht im jeweiligen Semester anzutreten, melde dich bitte von der Lehrveranstaltung für das EOP im <blank text="Anmeldeportal">https://zlb.uni-due.de/praxisphasen-anmeldeportal/</blank> der Website des [[ZLB]] ab. Dann kann dein Seminarplatz einer/einem Kommilitonin/-en zur Verfügung gestellt werden.


==Schulsuche im Inland und Ausland==
==Schulsuche im Inland und Ausland==
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*Weisungsbefugnis: Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen alle Regelungen beachten, die für die Schule und den Unterricht gelten. Die Weisungen der Schulleitung, der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehrkräfte sind zu befolgen.
*Weisungsbefugnis: Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen alle Regelungen beachten, die für die Schule und den Unterricht gelten. Die Weisungen der Schulleitung, der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehrkräfte sind zu befolgen.
*[[Verschwiegenheitserklärung|Verschwiegenheit]]
*[[Verschwiegenheitserklärung|Verschwiegenheit]]
*Versicherungsschutz: Im Rahmen des EOP besteht für die Praktikantinnen und Praktikanten gesetzlicher Unfallschutz. Auch Praktikantinnen und Praktikanten tragen Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass Praktikantinnen und Praktikanten einen Haftpflichtversicherungsschutz begründen, der ihre persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Praktikantinnen und Praktikanten, die bereits über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, sollten diesen hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.
*Versicherungsschutz: Im Rahmen des EOP besteht für die Praktikantinnen und Praktikanten gesetzlicher Unfallschutz. Auch Praktikantinnen und Praktikanten tragen Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass Praktikantinnen und Praktikanten eine Haftpflichtversicherung abschließen, die ihre persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Praktikantinnen und Praktikanten, die bereits über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, sollten diesen hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.
*[[Infektionsschutzgesetz|Infektionsschutz]]
*[[Infektionsschutzgesetz|Infektionsschutz]]
*Regelungen im Krankheitsfall: Im Fall der Erkrankung haben die Praktikantinnen und Praktikanten die Schule umgehend zu informieren. Ab dem 3. Praktoikumstag ist ein ärztliches Attest in der Schule vorzulegen. Mit der Ausbildungsbeauftragten oder dem Ausbildungsbeauftragten ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, um das Ziel des EOP noch zu erreichen.
*Regelungen im Krankheitsfall: Im Fall der Erkrankung haben die Praktikantinnen und Praktikanten die Schule umgehend zu informieren. Ab dem 3. Praktikumstag ist ein ärztliches Attest in der Schule vorzulegen. Mit der Ausbildungsbeauftragten oder dem Ausbildungsbeauftragten ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, um das Ziel des EOP noch zu erreichen.
*Abschluss des Praktikums: Die Schule muss den Praktikantinnen und Praktikanten die Durchführung des Praktikums nach dessen Beendigung entsprechend den formalen Anforderungen der Hochschulen bestätigen. Das Nachweisformular findest du hier: https://www.uni-due.de/imperia/md/content/biwi/studium/lehramt/bachelor/eop_ab_wise_17-18-15-01-2018.pdf
*Abschluss des Praktikums: Die Schule muss den Praktikantinnen und Praktikanten die Durchführung des Praktikums nach dessen Beendigung entsprechend den formalen Anforderungen der Hochschulen bestätigen. Das Nachweisformular findest du hier: https://www.uni-due.de/imperia/md/content/biwi/studium/lehramt/bachelor/eop_ab_wise_17-18-15-01-2018.pdf



Version vom 29. Januar 2019, 09:20 Uhr


Das EOP hat einen Umfang von 25 zusammenhängenden Tagen (90 Zeitstunden) und soll im ersten oder zweiten Semester abgeleistet werden. Das EOP wird an der Universität Duisburg-Essen von der Fakultät für Bildungswissenschaften verantwortet und inhaltlich gestaltet. In Bezug auf Fragen der Eignungs­reflexion wird das EOP in Kooperation mit den Schulen, die dabei von Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung unterstützt werden, durchgeführt.

Ziele

Das EOP soll es Studierenden ermöglichen, sich kritisch-​analytisch mit der Schulpraxis auseinander­zusetzen, die Eignung für den Lehrerberuf zu reflektieren und eine professions­orientierte Perspektive für das weitere Studium zu entwickeln. So wie alle anderen Praxisphasen auch, soll das EOP zu einer kontinuierlichen Eignungs­reflexion beitragen und wird deshalb im Portfolio Praxiselemente dokumentiert.

Am Ende des EOP sollst du laut Lehramtszugangsverordnung über die Fähigkeit verfügen

  • die Komplexität des schulischen Handlungsfelds aus einer professions- und systemorientierten Perspektive zu erkunden und auf die Schule bezogene Praxis- und Lernfelder wahrzunehmen und zu reflektieren,
  • erste Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen Theorieansätzen und konkreten pädagogischen Situationen herzustellen,
  • erste eigene pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erproben und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und Berufswahl zu reflektieren und
  • Aufbau und Ausgestaltung von Studium und eigener professioneller Entwicklung reflektiert mitzugestalten.

Ablauf

Das EOP umfasst eine vor- und nachbereitende universitäre Lehrveranstaltung im Teilstudiengang Bildungswissenschaften und eine schulische Praxisphase. Die schulische Praxisphase besteht aus einem 25-tägigen Praktikum (90 Zeitstunden), welches du in Form eines 5-wöchigen Blocks in der vorlesungs­freien Zeit ableistet.

Du kannst die Vorbereitungs­veranstaltung zum EOP wahlweise im ersten oder im zweiten Semester belegen. Die Praxisphase absolvierst du jeweils in der direkt darauffolgenden vorlesungs­freien Zeit.

Bitte beachte, dass in manchen Fächern (z. B. Physik) Pflichtpraktika ebenfalls in der vorlesungsfreien Zeit verortet sind, die sich zeitlich mit der schulischen Praxisphase des EOPs überschneiden können. Eine Teilnahme am EOP ist in entsprechenden Semestern nicht möglich.

Ablauf G und HRSGe

Flyer EOP-GS HRSGe.png

Ablauf GyGe und BK

Flyer EOP-GyGe BK.png

Anmeldung

Die Anmeldung zu den vor- und nachbereitenden universitären Lehr­veranstaltungen des EOP erfolgt ausschließlich online im Anmeldeportal  der Website des ZLB. Um dich anmelden zu können, musst du an der UDE in einem Bachelor-Lehramtsstudiengang eingeschrieben sein. Die Anmeldung ist nur innerhalb der jeweils angegebenden Fristen und über die Restplätzbörse möglich.

Bei der Anmeldung handelt es sich um ein Algorithmusverfahren, mittels dessen du unter Berücksichtigung einer von dir erstellten Präferenzliste eine Veranstaltung zugewiesen wird.

Im Vorfeld solltest du dich über die für deine Lehramtsoption angebotenen Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis  des LSF informieren und prüfen, welche dieser Veranstaltungen sich am besten in deinen Stundenplan integrieren lässt. Nach Abschluss des Verteilungsverfahrens wirst du vom Praktikumsbüro per E-Mail über die dir zugeteilte Veranstaltung informiert.

Ist das Verteilungsverfahren abgeschlossen, kannst du dich nur noch über die Restplatzbörse für eine Lehr­veranstaltung anmelden. Freie Restplätze werden dir im ZLB-Anmeldeportal  angezeigt.

Weitere Informationen zur Anmeldung findest du auf der Website des ZLB .

Tausch der Veranstaltung

Wenn du deine Veranstaltung gegen eine andere tauschen möchtest, weil diese besser in deinen Stundenplan passt, kannst du dich über die Restplatzbörse zu der neuen Veranstaltung anmelden. Im Anschluss wirst du automatisch von der vorherigen Veranstaltung abgemeldet. Bitte niemals von einer Veranstaltung abmelden, ehe du eine andere ausgewählt hast!

Abmeldung

Entscheidest du dich dafür, das EOP doch nicht im jeweiligen Semester anzutreten, melde dich bitte von der Lehrveranstaltung für das EOP im Anmeldeportal  der Website des ZLB ab. Dann kann dein Seminarplatz einer/einem Kommilitonin/-en zur Verfügung gestellt werden.

Schulsuche im Inland und Ausland

Sobald du die Zusage über einen Platz in einer vor-/nachbereitenden Lehrveranstaltung bekommen hast, suchst du dir eine Praktikumsschule. Um diese musst du dich in der Regel selbstständig bemühen. Du kannst das Eigungs- und Orientierungspraktikum an Schulen in ganz Deutschland und sogar im Ausland absolvieren, sofern

  • es sich um eine staatlich anerkannte Schule handelt,
  • die Schulform der Ausrichtung der vorbereitenden Lehrveranstaltung entspricht und
  • du dort selbst nicht Schülerin oder Schüler warst.

Die Anzahl der Praktikumsplätze, die von den Schulen zur Verfügung gestellt wird, richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Lehrerstellen. Schulen mit bis zu 15 vollen Lehrerstellen bieten jährlich mindestens drei, Schulen mit mehr als 15 vollen Lehrerstellen mindestens fünf Praktikumsplätze an.

Mögliche Praktikumsschulen in NRW findest du mit Hilfe der Suchmaschine des Ministeriums für Schule und Bildung EOPS-A  oder auf der ZLB-Website .

Rechte und Pflichten

  • Weisungsbefugnis: Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen alle Regelungen beachten, die für die Schule und den Unterricht gelten. Die Weisungen der Schulleitung, der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehrkräfte sind zu befolgen.
  • Verschwiegenheit
  • Versicherungsschutz: Im Rahmen des EOP besteht für die Praktikantinnen und Praktikanten gesetzlicher Unfallschutz. Auch Praktikantinnen und Praktikanten tragen Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass Praktikantinnen und Praktikanten eine Haftpflichtversicherung abschließen, die ihre persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Praktikantinnen und Praktikanten, die bereits über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, sollten diesen hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.
  • Infektionsschutz
  • Regelungen im Krankheitsfall: Im Fall der Erkrankung haben die Praktikantinnen und Praktikanten die Schule umgehend zu informieren. Ab dem 3. Praktikumstag ist ein ärztliches Attest in der Schule vorzulegen. Mit der Ausbildungsbeauftragten oder dem Ausbildungsbeauftragten ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, um das Ziel des EOP noch zu erreichen.
  • Abschluss des Praktikums: Die Schule muss den Praktikantinnen und Praktikanten die Durchführung des Praktikums nach dessen Beendigung entsprechend den formalen Anforderungen der Hochschulen bestätigen. Das Nachweisformular findest du hier: https://www.uni-due.de/imperia/md/content/biwi/studium/lehramt/bachelor/eop_ab_wise_17-18-15-01-2018.pdf

Portfolio

Für dein Portfolio muss du von deiner Praktikumsschule das Nachweisdokument für das EOP  ausfüllen lassen. Wichtige Formulare und Downloads für das EOP findest du hier .

Häufig gestellte Fragen

Die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um das EOP findest du in unserem FAQ.

Verwandte Seiten

Siehe auch


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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-03-17