Bachelor-Master:Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

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Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. deren Anerkennung liegt im Zuständigkeitsbereich der Fächer. Verbindliche Auskunft über Anrechnungshöhe/Fachsemester bekommst du nach Prüfung deiner Anträge auf Anerkennung.

Hast du bereits Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, beispielsweise an einer anderen Hochschule, kannst du diese anerkennen lassen.

Die Anerkennung beantragst du im Bereich Prüfungswesen. Dazu musst du in jedem Fach oder Lernbereich, für die Bildungswissenschaften und das DaZ-Modul jeweils einen separaten Antrag stellen. Natürlich kannst du auch nur für einzelne Fächer oder Lernbereiche einen Antrag stellen, wenn du beispielsweise nur Leistungen in einem Fach anerkennen lassen möchtest.

Die Antragsformulare findest du unter Campus Essen auf dieser Liste des Prüfungswesens: Formulare zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen . Sollte dein Fach oder Lernbereich dort nicht aufgeführt sein, schau auf der Seite deines Fachs oder Lernbereichs vom Prüfungswesen nach: Prüfungswesen: Lehramtsstudiengänge (A-Z) . Auf den Seiten vom Prüfungswesen musst du dann jeweils scrollen bis zum Thema Anerkennung/Anrechnung.

Es gibt jeweils separate Formulare für den Bachelor und den Master.

Anträge ausfüllen und einreichen

Auf den jeweiligen Seiten des Prüfungswesens (Lehramtsstudiengänge (A-Z))  findest du neben den Formularen auch eine Anleitung zum Ausfüllen und einen Musterantrag  als Beispiel (PPT-Dokument).

Hinweise zum Ausfüllen der Anträge [1]:

  • Der Antrag ist vollständig auszufüllen
  • Alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt
  • Alles was Schwarz umrandet ist, muss von dir ausgefüllt werden
  • Möchtest du in ein höheres Fachsemester eingestuft werden, denk daran, dies entsprechend auf dem Formular auszuwählen (siehe: Musterantrag  als Beispiel (PPT-Dokument).)
  • Anschließend schickst du den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungswesen. (dazu klickst du im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“) und fügst deine Nachweise als Anhänge mit in die E-Mail ein.
  • Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses findest du meist auf der Internetseite deiner jetzigen bzw. vorherigen Universität.
  • Parallel dazu sendest du postalisch deine zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an das Prüfungswesen.
  • Mit deinen Unterlagen schickst du auch das Anschreiben (Anschreiben zum Online-Antrag für externe Studierende) mit (NUR Externe). Das Anschreiben findest du jeweils auf den Unterseiten des Prüfungswesens deiner Fächer/Lernbereiche, der Bildungswissenschaften und des DaZ-Moduls: Prüfungswesen: Lehramtsstudiengänge (A-Z) .
  • ACHTUNG: Wenn du bereits Lehramt an der UDE studierst und innerhalb des Lehramtsstudiums lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchtest, treffen die o.g. Punkte auf dich NICHT zu. Ein aktueller Notenspiegel aus HisinOne ist als Nachweis per E-Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.
  • Erst wenn deine gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann dein Antrag bearbeitet werden.

Wenn du Fragen zum Verfahren, den Formularen oder den benötigten Nachweisen hast, kannst du dich an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Prüfungswesens wenden: Prüfungswesen: Lehramtsstudiengänge (A-Z) .

Zum Ausfüllen der Anträge, also für die Festlegung, für welche der erforderlichen Prüfungsleistungen an der UDE du deine Leistungen anerkennen lassen möchtest, brauchst du die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen  (LABG 2016) deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und ggf. des DaZ-Moduls.

Brauchst du Hilfe bei der Einschätzung, welche deiner bisherigen Leistungen für welche Leistung im Lehramtsstudium an der UDE anerkannt werden können bzw. Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare oder hast du inhaltliche oder fachliche Fragen zum Lehramtsstudium, helfen dir die Studienfachberaterinnen und Studienfachberater.

Fristen

Je nachdem, ob du nur die Anerkennung einzelner Leistungen innerhalb deines aktuellen Fachsemesters (ohne Einstufung) beantragen möchtest oder die Anerkennung beantragst, um in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden und dich anschließend für dieses zu bewerben, gelten unterschiedliche Fristen für die Einreichung der Anträge.

Ohne Einstufung in ein höheres Fachsemester

Möchtest du nur einzelne Leistungen anrechnen lassen (ohne Einstufung in ein höheres Fachsemester), kannst du Anträge jederzeit beim Prüfungswesen einreichen, sofern du (bereits) an der UDE eingeschrieben bist. Allerdings gilt die Anerkennung nur für das betreffende Fachsemester in welchem du aktuell eingeschrieben bist.

Mit Einstufung in ein höheres Fachsemester

Möchtest du die Anerkennung deiner Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen, ist es wichtig, dass du die folgenden Fristen beachtest: Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15. Juli für das jeweilige Wintersemester ODER 15. Januar für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein. Nach Prüfung der Anträge erhältst du einen Anerkennungs- und Einstufungsbescheid. Mit diesem kannst du dich anschließend für das höhere Fachsemester bewerben. Wie du dich bewirbst und die Bewerbungsfristen findest du im Artikel Höheres Fachsemester.

Verwandte Seiten

Siehe auch


Quellen

  1. Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester (Stellvertretend Prüfungswesen BiWi); https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/biwi_la_ba_startseite.php [zuletzt besucht am 30. Oktober 2019]

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-30