Bachelor-Master: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Fristenhinweis höheres FS eingefügt)
Zeile 8: Zeile 8:
Um zu entscheiden, für welche der Prüfungsleistungen an der UDE du dir deine Leistungen anerkennen lassen möchtest, brauchst du die aktuellen [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Studien- und Prüfungsordnungen] (LABG 2016) deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und ggf. des DaZ-Moduls. Sprich gegebenenfalls die [[Beratungsverzeichnis_Lehrämter|Studienfachberater*innen]] an. Die Anträge sind jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen. Die Anerkennung bezieht sich immer auf das Fachsemester, in das du eingeschrieben bist.
Um zu entscheiden, für welche der Prüfungsleistungen an der UDE du dir deine Leistungen anerkennen lassen möchtest, brauchst du die aktuellen [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Studien- und Prüfungsordnungen] (LABG 2016) deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und ggf. des DaZ-Moduls. Sprich gegebenenfalls die [[Beratungsverzeichnis_Lehrämter|Studienfachberater*innen]] an. Die Anträge sind jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen. Die Anerkennung bezieht sich immer auf das Fachsemester, in das du eingeschrieben bist.


Sind deine Leistungen umfangreich, kannst du überlegen, ob du gleichzeitig eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen möchtest. Du findest dafür eine Ankreuzmöglichkeit auf den Anträgen und Hinweise in unserem Artikel zum [[Höheres Fachsemester|höheren Fachsemester]]. Ist sogar ein Einstieg in den Master denkbar, weil du zum Beispiel schon einen Bachelor abgeschlossen hast, informiere dich über unseren Artikel zur [[Gleichwertigkeitsprüfung]].
Sind deine Leistungen umfangreich, kannst du überlegen, ob du gleichzeitig eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen möchtest. Du findest dafür eine Ankreuzmöglichkeit auf den Anträgen und Hinweise in unserem Artikel zum [[Höheres Fachsemester|höheren Fachsemester]] inkl. der hier geltenden Fristen. Ist sogar ein Einstieg in den Master denkbar, weil du zum Beispiel schon einen Bachelor abgeschlossen hast, informiere dich über unseren Artikel zur [[Gleichwertigkeitsprüfung]].


[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
{{Gültigkeit|DATUM=2022-06-01}}
{{Gültigkeit|DATUM=2022-06-01}}

Version vom 19. November 2021, 12:40 Uhr

Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hast, beispielsweise an einer anderen Hochschule, kannst du diese anerkennen lassen.

Dazu stellst du in jedem Fach oder Lernbereich, den Bildungswissenschaften und für das DaZ-Modul jeweils einen separaten Antrag, je nachdem, in welchen Studienbereichen du Leistungen anerkennen lassen möchtest.

Die Antragsformulare findest du über die Liste des Prüfungswesens unter Campus Essen oder im letzten Textabschnitt darunter. Die Links führen dich auf die Webseite der Sachbearbeiter*innen, wo du die Anträge mit Hinweisen zum Ausfüllen und Einreichen beim Prüfungswesen findest. Über die Anerkennung entscheiden die Prüfungsausschüsse rechtsverbindlich.

Um zu entscheiden, für welche der Prüfungsleistungen an der UDE du dir deine Leistungen anerkennen lassen möchtest, brauchst du die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen (LABG 2016) deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und ggf. des DaZ-Moduls. Sprich gegebenenfalls die Studienfachberater*innen an. Die Anträge sind jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen. Die Anerkennung bezieht sich immer auf das Fachsemester, in das du eingeschrieben bist.

Sind deine Leistungen umfangreich, kannst du überlegen, ob du gleichzeitig eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen möchtest. Du findest dafür eine Ankreuzmöglichkeit auf den Anträgen und Hinweise in unserem Artikel zum höheren Fachsemester inkl. der hier geltenden Fristen. Ist sogar ein Einstieg in den Master denkbar, weil du zum Beispiel schon einen Bachelor abgeschlossen hast, informiere dich über unseren Artikel zur Gleichwertigkeitsprüfung. Dieser Artikel ist gültig bis 2022-06-01