Bachelor-Master: Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. Oktober 2015, 22:56 Uhr


Aktuelles

Zeitfenster für Auslandsaufenthalt durch Klausurverschiebung vergrößert.

Um das Zeitfenster für den Auslandsaufenthalt zu vergrößern, wurde die Modulklausur zu Modul D aus der vorlesungsfreien Zeit in die letzte Semesterwoche des vierten Fachsemesters verlegt. Insbesondere für die Studierenden BA Lehramt Grundschule Englisch stehen damit zwölf Wochen am Stück für den Auslandsaufenthalt zur Verfügung. Eine rechtzeitige Organisation der Prüfungsleistungen, die nicht an bestimmte Termine gebunden sind (Hausarbeiten, Portfolioarbeiten, etc.) ist selbstverständlich weiterhin notwendig. Das ZLB empfiehlt den Studierenden der Lehramtsoptionen Englisch, die Planungen für die vorlesungsfreie Zeit nach dem vierten Semester vor dem Hintergrund dieser Änderung zu überprüfen und - falls noch möglich - gegebenenfalls anzupassen (z. B. Verlängerung von Auslandsaufenthalten).

Allgemeine Informationen

Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungsgesetz 2009 in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten. Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG um, der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, Spachkurse, Studienreisen etc.. Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d.h. ein Auslandssemester vor.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-01