Bachelor-Master: Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeine Informationen ==
== Allgemeine Informationen ==
Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut [[LABG 2016|Lehrerausbildungs&#8203;gesetz 2016]] in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.<ref>§11 (10); Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) Vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2016; https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGNeu.pdf [zuletzt besucht am 08.02.2018]</ref>
===Pflichtaufenthalte im Ausland===
 
Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut [[LABG|Lehrerausbildungs&#8203;gesetz]] in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.<ref>§11 (10); Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) Vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli  2018;https://bass.schul-welt.de/9767.htm  [zuletzt besucht am 29.07.2019]</ref>
Die [[Fächer]] [[Englisch]] und [[Türkisch]] setzen diese Vorgabe gemäß [[LABG]] um; der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der [[Termine|vorlesungsfreien Zeit]] absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, [[Sprachkurse]], Studienreisen etc. Die [[Fächer]] [[Französisch]] und [[Spanisch]] gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines [[Modul]]s im entsprechenden Ausland, d.h. ein Auslandssemester, vor.<ref>https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_auslandsaufenthalte.php [zuletzt besucht am 08.02.2018]</ref>
 
 
== Studienverlaufspläne, Modulhandbücher, etc. ==
[[Studienverlaufspläne|Studienverlaufs&#8203;pläne]], [[Modulhandbücher]] und andere wichtige Dokumente für die modernen fremdsprachlichen [[Fächer]] findest du unter den folgenden Links:
* <BLANK text="Englisch">https://www.uni-due.de/anglistik/la_ba_gi.php</BLANK>
* <BLANK text="Französisch">https://www.uni-due.de/romanistik/studiengaenge</BLANK>
* <BLANK text="Spanisch">https://www.uni-due.de/romanistik/studiengaenge</BLANK>
* <BLANK text="Türkisch">https://www.uni-due.de/turkistik/lehramt_hrge_bachelor.php</BLANK>
 
== Auslandsaufenthalt im Fach Englisch ==
===Aktuelles===
Die Anglistik stellt eine <blank text="Planungshilfe">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/anglistik/mobilitaetsfenster_dokument.pdf</blank> zur Verfügung, die euch einen Überblick gibt wie ihr welche Lehrveranstaltung verschieben könnt, falls dies durch den Auslandsaufenthalt notwendig wird.
 
===Allgemeine Informationen===
Der Auslandsaufenthalt im [[Fächer|Fach]] [[Englisch]] hat eine Dauer von mindestens drei Monaten und wird während des Bachelorstudiums absolviert. Der Aufenthalt findet im Rahmen des [[Modul]]s X statt und ist, je nach [[Schulformen|Schulform]], für das 5. bzw. 6. [[Semester]] vorgesehen. Das [[Modul]] X („Auslandserfahrung erwerben und reflektieren“) beinhaltet vor Antritt des Aufenthaltes zudem den Besuch der Vorbereitungsveranstaltung „Going Abroad 101: Intercultural Theory and Practice“, die 2 [[SWS]] sowie 2 [http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Credit_Points CP] umfasst.<ref>Die Vorlesung ist in Modulhandbuch und Fachprüfungsordnung als Seminar gelistet.</ref> Abgeschlossen wird das [[Modul]] durch eine Prüfungsleistung, die das Verfassen eines Projektberichtes erfordert.<ref>Verkündungsblatt, Jg. 14, 10. November 2016, Seite 945, Nr. 165; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2016/vbl_2016_165.pdf</ref>
 
Studierende der [[Schulformen]] {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}}, die neben dem [[Fächer|Fach]] [[Englisch]] noch eine weitere moderne Fremdsprache studieren, müssen den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden [[Fächer]] absolvieren. Falls der Aufenthalt im Rahmen des Zweitfachs stattfindet, wird im [[Fächer|Fach]] [[Englisch]] stattdessen das [[Modul]] Y belegt.
 
Weitere Informationen zum [[Studienverlauf]] im [[Fächer|Fach]] [[Englisch]] findest du auch auf der jeweiligen [[Englisch|Fächerseite]]. Außerdem hat die Anglistik einen <blank text="Moodle-Infokurs">https://moodle2.uni-due.de/course/view.php?id=553</blank> für Auslandsaufenthalte eingerichtet, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind. Der Moodlekurs enthält z.B. ein allgemeines <blank text="Infodokument">https://moodle.uni-due.de/pluginfile.php/713198/mod_resource/content/1/Infoblatt_Auslandsstudium_12.10.2016.pdf</blank> sowie verschiedene <blank text="FAQ">https://moodle.uni-due.de/mod/forum/view.php?id=430228</blank>.
 
===Sprachzeugnis===
Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den [[DAAD]] oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an eine oder einen der Lehrenden im Bereich <blank text="Sprachpraxis">https://www.uni-due.de/anglistik/Language_Practice_Team/index.shtml</blank>.
 
===Transcript of Records===
Falls für die Bewerbung auf einen Studienplatz im Ausland ein [[Transcript of Records]] benötigt wird, sollte dieses vorbereitet und zusammen mit deinem Studienbuch bzw. deinen Scheinen zur Unterschrift vorgelegt werden. Für das [[ERASMUS]]-&#8203;Programm unterschreibt Herr Deane das Transcript; das Transcript für andere Programme oder ein privat organisiertes Auslandsstudium unterschreibt Dr. Michaela Meyer.
 
Auf den folgenden Seiten findest du Vordrucke für das Transcript:
* <blank text="Transcript Seite 1">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/anglistik/transcript_of_records_1.doc</blank>
* <blank text="Transcript letzte Seite">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/anglistik/transcript_of_records_2.doc</blank>
 
===Härtefallantrag und Beurlaubung===
Solltest du keine Möglichkeit haben, innerhalb des [[Modul]] X einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Dazu wende dich bitte mit einem formlosen Antrag an den <blank text="Vorsitzenden des Prüfungsausschusses">https://www.uni-due.de/geisteswissenschaften/pruefungsausschuss_lehramt_ba.php/</blank>.
 
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen. Den Antrag dafür stellst du beim Studierendensekretariat; das entsprechende Formular findest du <blank text="hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/beurlaubungsantrag.pdf</blank>. Für eine Beurlaubung muss das Bestehen eines wichtigen Grundes nachgewiesen werden. Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt im Rahmen deines Studiums studienrelevant und sinnvoll ist, bekommst du bei Dr. Michaela Meyer. Bitte bringe dazu eine schriftliche Bestätigung mit, aus der hervorgeht, wo du dich aufhalten wirst, wie lange der Aufenthalt dauern soll und um welche Form des Auslandsaufenthalts es sich handelt (Praktikum, Studium, Au Pair etc.).
 
== Auslandsaufenthalt im Fach Französisch ==
===Allgemeine Informationen===
Im [[Fächer|Fach]] [[Französisch]] ({{AbkGyGe}} und {{AbkBK}}) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. [[Fachsemester]] vorgesehen. Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über [[Erasmus]]‐Plätze an französischen/&#8203;belgischen Universitäten organisiert und betreut. Aktuell können ca. 50 Plätze in Frankeich/&#8203;Belgien vergeben werden (Bewerbungs&shy;verfahren jeweils im Dezember/&#8203;Januar für das folgende [[Wintersemester]]/&#8203;Studienjahr). Das [[Modul]] zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur französischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungs&shy;anforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.
 
Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden [[Fächer]] ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.
 
Weitere Informationen zum [[Studienverlauf]] im [[Fächer|Fach]] [[Französisch]] findest du auch auf der jeweiligen [[Französisch|Fächerseite]]. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den [[Erasmus]]-Kooperationen auf der <blank text="Institutsseite">https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php</blank> und in <blank text="diesem Dokument">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/auslandssemester_informationen.pdf</blank> zusammengefasst.
 
===Arbeit als Assistant Teacher===
Neben dem Auslandsstudium besteht alternativ die Möglichkeit, als [[Assistant Teacher]] (6‐9 Monate) über den [[PAD | Pädagogischen Austauschdienst]] an einem französischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. [[Semester]]s absolviert und zusätzlich als [[Berufsfeldpraktikum]] angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 {{AbkCP}} müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. [[Fachsemester]] in den sprach‐ und literaturwissen&shy;schaftlichen Veranstaltungen an der [[UDE]] erworben werden. Ein entsprechendes Veranstaltungs&shy;angebot wird vorgehalten.
 
===Bescheinigung Auslandsmodul===
Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Frankreich oder Belgien nutze bitte das <blank text="hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/bescheinigung_auslandsmodul.pdf</blank> hinterlegte Formular. Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissen&shy;schaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die {{AbkCP}} an der [[UDE]] erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise bitte zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.
 
Wenn ein Auslandssemester in einem französich&shy;sprachigen Land absolviert wird, kann die im [[Modul]] Sprachpraxis B zu besuchende Übung „Oral I (B2)“ sowie die in dieser Veranstaltung zu erbringende Studienleistung angerechnet werden. Solltest du ein Auslandssemester absolviert haben und die Verbuchung ist noch nicht erfolgt, melde dich bitte bei Frau Susanne Moerters.
 
== Auslandsaufenthalt im Fach Spanisch ==
===Allgemeine Informationen===
Im [[Fächer|Fach]] [[Spanisch]] ({{AbkGyGe}} und {{AbkBK}}) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. [[Fachsemester]] vorgesehen. Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über [[Erasmus]]‐Plätze an spanischen Universitäten organisiert und betreut. Aktuell können ca. 68 Plätze in Spanien vergeben werden (Bewerbungs&shy;verfahren jeweils im Dezember/&#8203;Januar für das folgende [[Wintersemester]]/&#8203;Studienjahr). Das [[Modul]] zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur spanischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungs&shy;anforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.
Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden [[Fächer]] ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.


Weitere Informationen zum [[Studienverlauf]] im [[Fächer|Fach]] [[Spanisch]] findest du auch auf der jeweiligen [[Spanisch|Fächerseite]]. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den [[Erasmus]]-Kooperationen auf der <blank text="Institutsseite">https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php</blank> und in <blank text="diesem Dokument">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/auslandssemester_informationen.pdf</blank> zusammengefasst.
Die [[Fächer]] [[Englisch]] und [[Türkisch]] setzen diese Vorgabe gemäß LABG um; der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der [[Termine|vorlesungsfreien Zeit]] absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, [[Sprachkurse]], Studienreisen etc. Die Fächer [[Französisch]] und [[Spanisch]] gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d. h. ein Auslandssemester, vor.<ref>https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_auslandsaufenthalte.php [zuletzt besucht am 08.02.2018]</ref>  


===Arbeit als Assistant Teacher===
Detaillierte Informationen zu Auslandsaufenthalten in den modernen Fremdsprachen findest du auf den entsprechenden Übersichtsseiten:
Neben dem Auslandsstudium besteht alternativ die Möglichkeit, als [[Assistant Teacher]] (6‐9 Monate) über den [[PAD | Pädagogischen Austauschdienst]] an einem spanischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. [[Semester]]s absolviert und zusätzlich als [[Berufsfeldpraktikum]] angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 {{AbkCP}} müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. [[Fachsemester]] in den sprach‐ und literaturwissen&shy;schaftlichen Veranstaltungen an der [[UDE]] erworben werden. Ein entsprechendes Veranstaltungs&shy;angebot wird vorgehalten.
*[[Auslandsaufenthalt im Fach Englisch]]
*[[Auslandsaufenthalt im Fach Französisch]]
*[[Auslandsaufenthalt im Fach Spanisch]]
*[[Auslandsaufenthalt im Fach Türkisch]]


===Bescheinigung Auslandsmodul===
===Freiwillige Auslandsaufenthalte===
Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Spanien nutze bitte das <blank text="hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/bescheinigung_auslandsmodul.pdf</blank> hinterlegte Formular. Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissen&shy;schaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die {{AbkCP}} an der [[UDE]] erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise bitte zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.
Im verpflichtenden [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum]] kannst du freiwillig auch an einer [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum#Schulsuche_im_Inland_und_Ausland|Schule im Ausland]] das Praktikum absolvieren. Mehr Informationen dazu findest du im Wiki-Artikel zum EOP.


Wenn ein Auslandssemester in einem spanischsprachigen Land absolviert wird, kann die im [[Modul]] Sprachpraxis B zu besuchende Übung „Comprensión y expresión oral (B2)“ sowie die in dieser Veranstaltung zu erbringende Studienleistung angerechnet werden. Solltest du ein Auslandssemester absolviert haben und die Verbuchung ist noch nicht erfolgt, melde dich bitte bei Frau Susanne Moerters.
Das verpflichtende [[BFP|Berufsfeldpraktikum]] kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.
 
==Auslandsaufenthalt im Fach Türkisch==
===Allgemeine Informationen===
Im [[Fächer|Fach]] [[Türkisch]] findet während des Bachelorstudiums ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten statt, der in das [[Modul]] „Auslandserfahrung erwerben und reflektieren“ eingebettet ist. Das [[Modul]] beinhaltet vor Antritt des Aufenthaltes zudem den Besuch einer landes- und kultur&shy;wissenschaftlichen Lehrveranstaltung, die 2 [[SWS]] sowie 2 [http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Credit_Points CP] umfasst. Abgeschlossen wird das [[Modul]] durch eine Prüfungsleistung, die das Verfassen eines Projektberichtes erfordert.
 
Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden [[Fächer]] ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Wird dieser Aufenthalt nicht im [[Fächer|Fach]] [[Türkisch]] gemacht, müssen die Studierenden stattdessen das [[Modul]] „Interkulturalität erfahren und reflektieren“ besuchen. Dies gilt ebenso für Studierende, die aus zwingenden Gründen (sog. Härtefälle) nicht in der Lage sind, ins Ausland zu gehen.
 
Weitere Informationen zum [[Studienverlauf]] im [[Fächer|Fach]] [[Türkisch]] findest du auch auf der jeweiligen [[Türkisch|Fächerseite]]. Außerdem hat das Institut für Turkistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul <blank text="hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/turkistik/form_information_deutsch_2013_12_19.pdf</blank> zusammengefasst.
 
===Formulare===
Das [[Fächer|Fach]] [[Turkistik]] hat für die Organisation des Auslandsaufenthalts mehrere Formulare erstellt, die von den Studierenden auszufüllen sind. Hierzu gehören:
* <blank text="Auslandserfahrung/Projekt">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/turkistik/form_proje_2013_12_19.pdf</blank>
* <blank text="Anmeldung">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/turkistik/form_anmeldung_2013_12_19.pdf</blank>
* <blank text="Bestätigung des Auslandsaufenthalts">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/turkistik/form_best__tigung_2013_12_19.pdf</blank>
 
Die Dokumente sind in der folgenden Reihenfolge auszufüllen:
* In das Formular <blank text="Auslandserfahrung">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/turkistik/form_proje_2013_12_19.pdf</blank> trägst du das Thema deines Projektes im Ausland ein. Außerdem gibst du an, worüber du deinen Projektbericht ([[Modul]]prüfung) verfassen möchtest. Das Formular wird am PC ausgefüllt und als Ausdruck bei der Modulbeauftragten Frau Berin Uyar eingereicht.
* Mit dem Formular <blank text="Anmeldung">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/turkistik/form_anmeldung_2013_12_19.pdf</blank> meldest du dich für den Auslandsaufenthalt an. Zum Formular gehört auch ein Foto von dir, das entweder elektronisch oder in Papierform beigefügt werden kann. Das Formular wird am PC ausgefüllt und als Ausdruck (mit Unterschrift) bei der Modulbeauftragten Berin Uyar eingereicht.
* In das Formular <blank text="Bestätigung des Auslandsaufenthalts">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/turkistik/form_best__tigung_2013_12_19.pdf</blank> trägst du Angaben zu deiner Person und zur Institution bzw. zum Gastgebeber ein, wo du während deines Auslandsaufenthaltes tätig bist. Sowohl du als auch die Ansprechperson in der Institution müssen das Formular unterschreiben. Das Formular wird am PC ausgefüllt und ausgedruckt mit ins Ausland genommen. Nach dem Aufenthalt reichst du das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei Frau Berin Uyar ein.


==FAQ==
==FAQ==
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* [[Akademisches Auslandsamt (AAA)|Akademisches Auslandsamt]]
* [[Akademisches Auslandsamt (AAA)|Akademisches Auslandsamt]]
* [[Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten]]
* [[Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten]]
* [[Beurlaubung]]
* [[ERASMUS]]
* [[ERASMUS]]
* [[Förderprogramme und Stiftungen]]
* [[Förderprogramme und Stiftungen]]
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
* <blank text="Webseite des Akademischen Auslandsamtes">https://www.uni-due.de/international/index.shtml</blank>
* <blank text="Sektion Internationale Beziehungen der Geisteswissenschaften">https://www.uni-due.de/geisteswissenschaften/internationales/infothek.php</blank>
* <blank text="Sektion Internationale Beziehungen der Geisteswissenschaften">https://www.uni-due.de/geisteswissenschaften/internationales/infothek.php</blank>


==Quellen==
==Quellen==
<references />
<references />
{{SqueezeInfobox|Items=
{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Beratung Auslandsaufenthalte (Englisch)|Text=
{{Infobox Institution
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{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Beratung ERASMUS (Englisch)|Text=
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{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Beratung ERASMUS (Französisch)|Text=
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{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Beratung ERASMUS (Spanisch)|Text=
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{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Studienberatung (Romanistik)|Text=
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{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Beratung Auslandsaufenthalte (Turkistik)|Text=
{{Infobox Institution
|abkuerzung=Beratung Auslandsaufenthalte (Turkistik)
|ansprechpartnerin=Berin Uyar
|strasse=Universitätsstr. 12
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|ort=Essen
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|tel=0201 183-3247
|sprechzeiten=<blank text="siehe Webseite">https://www.uni-due.de/turkistik/berin_uyar_neu.php</blank>
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Version vom 6. November 2019, 14:17 Uhr

Allgemeine Informationen

Pflichtaufenthalte im Ausland

Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungs​gesetz in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.[1]

Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG um; der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, Sprachkurse, Studienreisen etc. Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d. h. ein Auslandssemester, vor.[2]

Detaillierte Informationen zu Auslandsaufenthalten in den modernen Fremdsprachen findest du auf den entsprechenden Übersichtsseiten:

Freiwillige Auslandsaufenthalte

Im verpflichtenden Eignungs- und Orientierungspraktikum kannst du freiwillig auch an einer Schule im Ausland das Praktikum absolvieren. Mehr Informationen dazu findest du im Wiki-Artikel zum EOP.

Das verpflichtende Berufsfeldpraktikum kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.

FAQ

Für alle Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das ABZ ein FAQ  herausgegeben.

Informationen zu Stipendien und Finanzierung

Informationen über verschiedene Stipendien oder die Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes findest du unter den folgenden Links:

Verwandte Seiten

Siehe auch

Quellen

  1. §11 (10); Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) Vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2018;https://bass.schul-welt.de/9767.htm [zuletzt besucht am 29.07.2019]
  2. https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_auslandsaufenthalte.php [zuletzt besucht am 08.02.2018]


Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-15