Bachelor-Master: Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Hinweis|Farbe=success|Text=
Am 8.01.2019 findet im Raum S06 S00 B41 am Campus Essen von 16:15 - 17:45 Uhr eine Infoveranstaltung zum Thema "Auslandsaufenthalte und Auslandsstudium im Lehramt" statt. Diese Veranstaltung wird zusammen mit dem [[AAA]] ausgerichtet und bezieht sich ebenfalls auf Studierende, die keine moderne Fremdpsrache studieren, aber trotzdem einen freiwilligen Auslandsaufenthalt anstreben. Ansprechpartnerin im [[ZLB]] ist Charlyn Lipke:charlyn.lipke@uni-due.de}}


== Allgemeine Informationen ==
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Das verpflichtende [[BFP]] kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.
Das verpflichtende [[BFP]] kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.


== Studienverlaufspläne, Modulhandbücher, etc. ==
== Studienverlaufspläne, Modulhandbücher, etc. ==
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==Quellen==
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Version vom 26. März 2019, 10:42 Uhr


Allgemeine Informationen

Pflichtaufenthalte im Ausland

Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungs​gesetz 2016 in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.[1]

Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG um; der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, Sprachkurse, Studienreisen etc. Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d.h. ein Auslandssemester, vor.[2]

Freiwillige Auslandsaufenthalte

Im verpflichtenden EOP kannst du freiwillig auch an einer Schule im Ausland das Praktikum absolvieren.

Das verpflichtende BFP kannst du ebenfalls im Ausland absolvieren. Für die Ableistung im Ausland sind die jeweiligen Fächer beziehungsweise Fakultäten zuständig.

Studienverlaufspläne, Modulhandbücher, etc.

Studienverlaufs​pläne, Modulhandbücher und andere wichtige Dokumente für die modernen fremdsprachlichen Fächer findest du unter den folgenden Links:

Auslandsaufenthalt im Fach Englisch

Aktuelles

Die Anglistik stellt eine Planungshilfe  zur Verfügung, die euch einen Überblick gibt wie ihr welche Lehrveranstaltung verschieben könnt, falls dies durch den Auslandsaufenthalt notwendig wird.

Allgemeine Informationen

Der Auslandsaufenthalt im Fach Englisch hat eine Dauer von mindestens drei Monaten und wird während des Bachelorstudiums absolviert. Der Aufenthalt findet im Rahmen des Moduls "Intermediate Module AE: Auslandserfahrung" statt und ist, je nach Schulform, für das 5. bzw. 6. Semester vorgesehen. Das Modul "Intermediate Module AE: Auslandserfahrung" beinhaltet vor Antritt des Aufenthaltes zudem den Besuch der Vorbereitungsveranstaltung "Cultural Studies", die 2 SWS sowie 3 CP umfasst.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag.

Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Englisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Außerdem hat die Anglistik einen Moodle-Infokurs  für Auslandsaufenthalte eingerichtet, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind. Der Moodlekurs enthält z.B. ein allgemeines Infodokument  sowie verschiedene FAQ .

Sprachzeugnis

Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den DAAD oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an eine oder einen der Lehrenden im Bereich Sprachpraxis .[3]

Transcript of Records

Falls für die Bewerbung auf einen Studienplatz im Ausland ein Transcript of Records benötigt wird, sollte dieses vorbereitet und zusammen mit deinem Studienbuch bzw. deinen Scheinen zur Unterschrift vorgelegt werden. Für das ERASMUS-​Programm unterschreibt Herr Deane das Transcript; das Transcript für andere Programme oder ein privat organisiertes Auslandsstudium unterschreibt Dr. Michaela Meyer.[4]

Auf den folgenden Seiten findest du Vordrucke für das Transcript:

Härtefallantrag und Beurlaubung

Solltest du keine Möglichkeit haben, innerhalb des Modul einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Dazu wende dich bitte mit einem formlosen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses .

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen. Den Antrag dafür stellst du beim Studierendensekretariat; das entsprechende Formular findest du hier . Für eine Beurlaubung muss das Bestehen eines wichtigen Grundes nachgewiesen werden. Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt im Rahmen deines Studiums studienrelevant und sinnvoll ist, bekommst du bei Dr. Torsten Caeners. Bitte bringe dazu eine schriftliche Bestätigung mit, aus der hervorgeht, wo du dich aufhalten wirst, wie lange der Aufenthalt dauern soll und um welche Form des Auslandsaufenthalts es sich handelt (Praktikum, Studium, Au Pair etc.).[5]

Auslandsaufenthalt im Fach Französisch

Allgemeine Informationen

Im Fach Französisch (GyGe und BK) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. Fachsemester vorgesehen.[6] Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über Erasmus‐Plätze an französischen/​belgischen Universitäten organisiert und betreut.[7] Das Modul zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur französischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungs­anforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.[8]

Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.

Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Französisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den Erasmus-Kooperationen auf der Institutsseite  und in diesem Dokument  zusammengefasst.

Arbeit als Assistant Teacher

Neben dem Auslandsstudium besteht alternativ die Möglichkeit, als Assistant Teacher (6‐9 Monate) über den Pädagogischen Austauschdienst an einem französischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. Semesters absolviert und zusätzlich als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 CP müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. Fachsemester in den sprach‐ und literaturwissen­schaftlichen Veranstaltungen an der UDE erworben werden. Ein entsprechendes Veranstaltungs­angebot wird vorgehalten.[9]

Bescheinigung Auslandsmodul

Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Frankreich oder Belgien nutze bitte das hier  hinterlegte Formular. Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissen­schaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die CP an der UDE erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise bitte zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.

Wenn ein Auslandssemester in einem französich­sprachigen Land absolviert wird, kann die im Modul Sprachpraxis B zu besuchende Übung „Oral I (B2)“ sowie die in dieser Veranstaltung zu erbringende Studienleistung angerechnet werden. Solltest du ein Auslandssemester absolviert haben und die Verbuchung ist noch nicht erfolgt, melde dich bitte bei Frau Susanne Moerters.

Auslandsaufenthalt im Fach Spanisch

Allgemeine Informationen

Im Fach Spanisch (GyGe und BK) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. Fachsemester vorgesehen. Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über Erasmus‐Plätze an spanischen Universitäten organisiert und betreut. Das Modul zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur spanischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungs­anforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.[10] Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.

Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Spanisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den Erasmus-Kooperationen auf der Institutsseite  und in diesem Dokument  zusammengefasst.

Arbeit als Assistant Teacher

Neben dem Auslandsstudium besteht alternativ die Möglichkeit, als Assistant Teacher (6‐9 Monate) über den Pädagogischen Austauschdienst an einem spanischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. Semesters absolviert und zusätzlich als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 CP müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. Fachsemester in den sprach‐ und literaturwissen­schaftlichen Veranstaltungen an der UDE erworben werden. Ein entsprechendes Veranstaltungs­angebot wird vorgehalten.[11]

Bescheinigung Auslandsmodul

Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Spanien nutze bitte das hier  hinterlegte Formular. Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissen­schaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die CP an der UDE erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise bitte zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.

Wenn ein Auslandssemester in einem spanischsprachigen Land absolviert wird, kann die im Modul Sprachpraxis B zu besuchende Übung „Comprensión y expresión oral (B2)“ sowie die in dieser Veranstaltung zu erbringende Studienleistung angerechnet werden. Solltest du ein Auslandssemester absolviert haben und die Verbuchung ist noch nicht erfolgt, melde dich bitte bei Frau Susanne Moerters.[12]

Auslandsaufenthalt im Fach Türkisch

Allgemeine Informationen

Im Fach Türkisch findet während des Bachelorstudiums ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten statt, der in das Modul „Auslandserfahrung erwerben und reflektieren“ eingebettet ist. Das Modul beinhaltet vor Antritt des Aufenthaltes zudem den Besuch einer landes- und kultur­wissenschaftlichen Lehrveranstaltung, die 2 SWS sowie 2 CP umfasst. Abgeschlossen wird das Modul durch eine Prüfungsleistung, die das Verfassen eines Projektberichtes erfordert.[13]

Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Wird dieser Aufenthalt nicht im Fach Türkisch gemacht, müssen die Studierenden stattdessen das Modul „Interkulturalität erfahren und reflektieren“ besuchen. Dies gilt ebenso für Studierende, die aus zwingenden Gründen (sog. Härtefälle) nicht in der Lage sind, ins Ausland zu gehen.[14]

Beim Antrag auf Ausnahmegenehmigung gibst du deine Fächerkombination mit an. Wenn du neben Türkisch eine weitere Fremdsprache studierst und dich vom Auslandsaufenthalt in der Türkei befreien lässt, musst du den Auslandsaufenthalt in dieser Fremdsprache, also in deinem zweiten Fach, machen.[15]

Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Türkisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Außerdem hat das Institut für Turkistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul hier  [16] zusammengefasst.

Formulare

Das Fach Turkistik hat für die Organisation des Auslandsaufenthalts mehrere Formulare erstellt, die von den Studierenden auszufüllen sind. Hierzu gehören:

Die Dokumente sind in der folgenden Reihenfolge auszufüllen[17]:

  • In das Formular Auslandserfahrung  trägst du das Thema deines Projektes im Ausland ein. Außerdem gibst du an, worüber du deinen Projektbericht (Modulprüfung) verfassen möchtest. Das Formular wird am PC ausgefüllt und als Ausdruck bei der Modulbeauftragten Frau Zeynep Tüfekçioğlu eingereicht.
  • Mit dem Formular Anmeldung  meldest du dich für den Auslandsaufenthalt an. Zum Formular gehört auch ein Foto von dir, das entweder elektronisch oder in Papierform beigefügt werden kann. Das Formular wird am PC ausgefüllt und als Ausdruck (mit Unterschrift) bei der Modulbeauftragten Zeynep Tüfekçioğlu eingereicht.
  • In das Formular Bestätigung des Auslandsaufenthalts  trägst du Angaben zu deiner Person und zur Institution bzw. zum Gastgebeber ein, wo du während deines Auslandsaufenthaltes tätig bist. Sowohl du als auch die Ansprechperson in der Institution müssen das Formular unterschreiben. Das Formular wird am PC ausgefüllt und ausgedruckt mit ins Ausland genommen. Nach dem Aufenthalt reichst du das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei Frau Zeynep Tüfekçioğlu ein.

FAQ

Für alle Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das ABZ ein FAQ  herausgegeben.

Informationen zu Stipendien und Finanzierung

Informationen über verschiedene Stipendien oder die Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes findest du unter den folgenden Links:

Verwandte Seiten

Siehe auch

Quellen

  1. §11 (10); Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) Vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2016; https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGNeu.pdf [zuletzt besucht am 08.02.2018]
  2. https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_auslandsaufenthalte.php [zuletzt besucht am 08.02.2018]
  3. https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#sprachzeugnis [zuletzt besucht am 08.02.2018]
  4. https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#transcript [zuletzt besucht am 08.02.2018]
  5. https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#beurlaubung [zuletzt besucht am 15.2.2018]
  6. (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)
  7. https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php [zuletzt besucht am 15.2.2018]
  8. Anlage: Studienplan; (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)
  9. https://www.uni-due.de/international/outgoings_assistant.php [letzter Besuch 15.2.2018]
  10. Anhang: Studienplan; Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 799 / Nr. 111 zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 993 / Nr. 184)
  11. https://www.uni-due.de/international/outgoings_assistant.php [letzter Besuch 15.2.2018]
  12. Anrechnung Auslandssemester; https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php [zuletzt besucht am 15.2.2018]
  13. Anlage 1 in Verkündungsblatt Jg. 10, 2012 S. 227 / Nr. 39) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 19.12.2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1045 / Nr. 199); https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_37_6_26_ws16.pdf
  14. ebd.
  15. ebd. und Obligatorischer Auslandsaufenthalt in der Türkei (BA-Lehramt);https://www.uni-due.de/turkistik/aktuelles.php [zuletzt besucht am 21.08.2018]
  16. Das Infodokument findest du auf der Seite https://www.uni-due.de/turkistik/auslandserfahrung.php [zuletzt besucht am 19.2.2018] unter dem Punkt "Informationsmaterial".
  17. https://www.uni-due.de/turkistik/auslandserfahrung.php [zuletzt besucht am 19.2.2018]


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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-01-09