Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen

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*bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
*bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
*bis zu 5 von 100 für Härtefälle
*bis zu 5 von 100 für Härtefälle
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{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber, Stand: Mai 2016">https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2016_1/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf</blank>}}
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.



Version vom 15. Juni 2016, 14:56 Uhr


Bachelor/Master studieren

Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Mastersystem (BA/MA) studieren. Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (3 Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor/Master Umstellungsprozess an der UDE

Mit Aufnahme des Studienbetriebs in den Bachelorstudiengängen der gestuften Lehrerbildung zum WiSe 2011/12 werden die grundständigen Studiengänge nach LPO 2003 eingestellt: siehe Auslaufregelung LPO 2003.

  • Der Umstellungsprozess wird vom Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) federführend begleitet und koordiniert.
  • Die Akkreditierung der Lehramtsausbildung an der UDE erfolgt zweistufig: Stufe 1: hochschulweites Modell. Stufe 2: Clusterakkreditierung der einzelnen Fächergruppen.
  • Änderungen zum Erweiterungsfach: siehe Erweiterungsfach.

Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen  des ZLB.

Master an der UDE

Seit dem Wintersemester 2014/15 ist das Studium zum Master of Education möglich.

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Masterstudiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen  des ZLB.

Noten

Falls es einen Bewerberüberhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungsplätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungsverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.

Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die Bachelor- oder die Masternote relevant ist.

Bachelor

Die Noten des Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-​Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
  • falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-​Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt

Master

Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON  veröffentlicht.
  • Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den Master of Education sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die Staatsprüfung zum Ende des Vorbereitungsdienstes errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-06-30