Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen

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==Noten==
==Noten==
===Übergang Master of Education===
Die Noten des [[Bachelor]]­abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:
* wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren [[Master|Master of Education]]-​Studiengänge [[zulassungsbeschränkt]] sind
* falls an unserer Uni nach dem [[SoSe]] 2015 die [[Master]]-​Studiengänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt
===Vorbereitungsdienst===
Die Noten des [[Bachelor]]&shy;abschlusses und des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]], wenn das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerber&shy;überhangs einem Zulassungs&shy;verfahren unterworfen werden (s. u.). Ob ein Zulassungs&shy;verfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungs&shy;schluss durch das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</blank> veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungs&shy;verfahren betroffen sind, schriftlich informiert.
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="SEVON: FAQ: I-Bewerbung-allgemein">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I</blank>}}
Falls es einen Bewerber&shy;überhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungs&shy;plätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungs&shy;verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:  
Falls es einen Bewerber&shy;überhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungs&shy;plätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungs&shy;verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:  
*vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem [[Fächer|Fach]], in dem nach den Feststellungen des für [[Schule]] zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
*vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem [[Fächer|Fach]], in dem nach den Feststellungen des für [[Schule]] zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
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Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber&shy;überhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber&shy;überhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.


Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die [[Bachelor]]- oder die [[Master]]note relevant ist.
===Einstellung in den öffentlichen Schul&shy;dienst===
 
Für die Bewerbung und [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst|Einstellung]] in den [[Schule]]n werden Ordnungs- und Rang&shy;gruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß <blank text="Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Grundlagenerlass_Lehrereinstellung.pdf</blank> folgendermaßen errechnen:
===Bachelor===
Die Noten des [[Bachelor]]&shy;abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:
* wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren [[Master|Master of Education]]-&#8203;Studiengänge [[zulassungsbeschränkt]] sind
* falls an unserer Uni nach dem [[SoSe]] 2015 die [[Master]]-&#8203;Studiengänge eine Zulassungs&shy;beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt
 
===Master===
* Die Noten des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]], wenn das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerber&shy;überhangs einem Zulassungs&shy;verfahren unterworfen werden (s. o.). Ob ein Zulassungs&shy;verfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungs&shy;schluss durch das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</blank> veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungs&shy;verfahren betroffen sind, schriftlich informiert.
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="SEVON: FAQ: I-Bewerbung-allgemein">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I</blank>}}
 
* Für die Bewerbung und [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst|Einstellung]] in den [[Schule]]n werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß <blank text="Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Grundlagenerlass_Lehrereinstellung.pdf</blank> folgendermaßen errechnen:
{{Zitat
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|Text= „Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“
|Text= „Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“

Version vom 1. Dezember 2017, 11:08 Uhr


Die Lehrer­ausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/​Mastersystem (BA/MA) studieren.

Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (drei Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelor­studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Master an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Master­studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Noten

Übergang Master of Education

Die Noten des Bachelor­abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-​Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
  • falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-​Studiengänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt

Vorbereitungsdienst

Die Noten des Bachelor­abschlusses und des Master of Education erhalten Gewichtung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst, wenn das Ministerium für Schule und Bildung einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerber­überhangs einem Zulassungs­verfahren unterworfen werden (s. u.). Ob ein Zulassungs­verfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungs­schluss durch das Ministerium für Schule und Bildung entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON  veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungs­verfahren betroffen sind, schriftlich informiert.

Falls es einen Bewerber­überhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungs­plätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungs­verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber­überhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.

Einstellung in den öffentlichen Schul­dienst

Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Rang­gruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung  folgendermaßen errechnen:

„Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“

– Quelle: Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung, S.9 

Weitere Informationen erteilt dir die zuständige Bezirksregierung. Im Portal Lehrereinstellung Online.NRW (LEO) findest du eine Liste mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lehrer­einstellungs­büros .

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2018-05-01