Bachelor-Master:BA/MA

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Bachelor/Master studieren

Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Mastersystem (BA/MA) studieren. Die Regelstudienzeit des BA beträgt 6 Semester (3 Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, 4 Semester (2 Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt 10 Semester (5 Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor/Master Umstellungsprozess an der UDE

Mit Aufnahme des Studienbetriebs in den Bachelorstudiengängen der gestuften Lehrerbildung zum WiSe 2011/12 werden die grundständigen Studiengänge nach LPO 2003 eingestellt: siehe Auslaufregelung LPO 2003.

  • Der Umstellungsprozess wird vom Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) federführend begleitet und koordiniert.
  • Die Akkreditierung der Lehramtsausbildung an der UDE erfolgt zweistufig: Stufe 1: hochschulweites Modell. Stufe 2: Clusterakkreditierung der einzelnen Fächergruppen.
  • Änderungen zum Erweiterungsfach: siehe Erweiterungsfach.



Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen  des ZLB.

Master an der UDE

Seit dem Wintersemester 2014/15 ist das Studium zum Master of Education möglich.

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Masterstudiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen  des ZLB.

Noten

Falls es einen Bewerberüberhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungsplätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungssverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.

Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt in denen entweder die Bachelor- oder die Masternote relevant ist.

Bachelor

Die Noten des Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
  • falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt

Master

  • Die Noten des Master of Education erhalten Gewichtung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nur, wenn das Ministerium für Schule und Weiterbildung Unterrichtsfächer festlegt, die in Folge eines Bewerberüberhangs einem Zulassungsverfahren unterworfen werden.
Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON  veröffentlicht.
  • Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den Master of Education sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die Staatsprüfung zum Ende des Vorbereitungsdienstes errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).

Siehe auch

  • Hier  findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das Schulministerium.
  • Hier  findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das ABZ.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-03-30