Bachelor-Master: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ-Modul): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Modul „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte“ hat sich im Gegensatz zu anderen [[Fächer]]n mit der Änderung des [[LABG]] nicht verändert. Deshalb gilt diese Seite sowohl für Studierende nach LABG 2009 als auch für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2016/17.
Das Modul „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte“ hat sich im Gegensatz zu anderen [[Fächer]]n mit der Änderung des [[LABG]] nicht verändert. Deshalb gilt diese Seite sowohl für Studierende nach LABG 2009 als auch für Studierende nach LABG 2016.
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Version vom 9. November 2020, 11:11 Uhr

Das Modul „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte“ hat sich im Gegensatz zu anderen Fächern mit der Änderung des LABG nicht verändert. Deshalb gilt diese Seite sowohl für Studierende nach LABG 2009 als auch für Studierende nach LABG 2016.

Vorlage:SqueezeInfobox
Im Rahmen der Neu­gestaltung der Lehrer­ausbildung in NRW (Lehrer­ausbildungs­gesetz) erbringen Lehramtsstudierende aller Fächer Leistungen im Modul „Grundlagen­wissen Zweitsprache Deutsch“. „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) widmet sich u. a. der Erforschung unterschiedlicher sprachlicher Phänomene von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungs­geschichte. Das im Sommersemester 2012 an der UDE eingeführte DaZ-Modul ist im Bachelor-Studium angesiedelt und wird für die Schulformen G und HRGe bzw. HRSGe um ein weiteres Modul im Master of Education ergänzt. Ziel dieser Studieneinheit ist es, angehende Lehrerinnen und Lehrer auf die Alltags­realität in sprachlich heterogenen Klassen vorzubereiten und ihnen Handlungs­möglichkeiten im Rahmen einer sprach­sensiblen Unterrichts­gestaltung aufzuzeigen.

Allgemeines

In allen Lehrämtern (BA/MA) ist der Bereich „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte“ (DaZ) ein Pflichtelement im Bachelor-Studium. Im Master of Education erfolgt ein weiterführendes, verpflichtendes Angebot für Studierende der Lehrämter G und HRGe bzw. HRSGe. Für alle Studierenden gibt es darüber hinaus weitere, freiwillige Angebote in den Praxisphasen, in Kooperations­veranstaltungen mit Fachdidaktiken sowie das Zertifikat „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft“ (ZuS).

Präsenz des Studiengangs

Prüfungsordnungen

LABG 2016

Gemeinsame Prüfungs­ordnungen (Bachelor) und spezifische Fach­prüfungs­ordnungen (Bachelor) sowie gemeinsame Prüfungs­ordnungen (Master) und spezifische Fach­prüfungs­ordnungen (Master) für die verschiedenen Studien­gänge und Fächer im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satz­ungen und Ordnungen des ZLB.

LABG 2009

Gemeinsame Prüfungs­ordnungen (Bachelor) und spezifische Fach­prüfungs­ordnungen (Bachelor) sowie gemeinsame Prüfungs­ordnungen (Master) und spezifische Fach­prüfungs­ordnungen (Master) für die verschiedenen Studien­gänge und Fächer im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satz­ungen und Ordnungen des ZLB.

Modulbescheinigung

Modul­bescheinigungen für diese Veranstaltungen werden nicht mehr ausgegeben, sondern direkt im HISinOne verbucht. Die Modulhandbücher für den Bachelor und Master findest du hier:

Zusatzqualifikation

Seit dem Wintersemester 2014/15 kannst du die Zusatzqualifikation Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS) erwerben.

Studienverlauf

Entnommen aus Verkündungsblatt Jg.12, 2014 S.3 / Nr.2, veröffentlicht am 7. Januar 2014, berichtigt am 9. Dezember 2015 und ergänzt durch die erste Änderungsordnung, veröffentlicht am 25. Juni 2018.

 
Lehramt 2. Semester Bachelor 3. Semester Bachelor 4. Semester Bachelor 1. Semester Master 2. Semester Master
G Grundlagen­wissen Zweit­sprache Deutsch (VO+ÜB, 6 CP) DaZ in der Schule (Vorbe­reitung Praxis­semester) DaZ in der Schule (Beglei­tung Praxis­semester, 6 CP)1
HRGe2 Grundlagen­wissen Zweit­sprache Deutsch (VO+ÜB, 6 CP) DaZ in der Schule (Vorbe­reitung Praxis­semester) DaZ in der Schule (Beglei­tung Praxis­semester, 6 CP)1
GyGe Grundlagen­wissen Zweit­sprache Deutsch (VO+ÜB, 6 CP)
BK Grundlagen­wissen Zweit­sprache Deutsch (VO+ÜB, 6 CP)

1Es muss die Veranstaltung "Koordinierung von sprachlichem und fachlichem Lernen" besucht werden. Zusätzlich muss 1 von 2 Wahlpflichtveranstaltungen belegt werden: Analyse von Lehrmaterialien in Bezug auf Mehrsprachigkeit oder Deutsch als Zweit- und Fremdsprache: Methoden der Sprachförderung.
2Studierende mit Germanistik als Studienfach müssen zusätzlich im Modul "Fachdidaktik" die Lehrveranstaltung "DaZ/DaF im Deutschunterricht" besucht werden.

Studium Bachelor

Für alle Schulformen umfasst das DaZ-Modul eine Vorlesung und eine Übung im Umfang von jeweils zwei SWS. Die Modul­abschlussprüfung besteht aus einer 90-minütigen PC-Klausur. Außerdem ist im Laufe des Semesters eine unbenotete Studienleistung zu erbringen. Das Bestehen der Studienleistung ist Zulassungsvoraussetzung für die Klausur. Die Studienleistung kann zum Beispiel eine schriftliche Abgabe sein und soll 9000 Zeichen enthalten. Bei erfolgreichem Bestehen werden dir 6 CP gutgeschrieben. Weitere Informationen findest du bei den FAQs zum DaZ Modul.

Studium Master

Im Master müssen nur Studierende mit der Lehramtsoption G und HRGe bzw. HRSGe ein zusätzliches DaZ-Modul belegen. Die Modul­abschlussprüfung ist eine mündliche Prüfung am Ende des Moduls. Bei erfolgreichem Bestehen werden dir 6 CP gutgeschrieben.

Lehrveranstaltungen

Einen Überblick über die Lehrveranstaltung des Bereiches DaZ gibt es unter diesem Link im LSF. Die Veranstaltungen für HRGe und G finden nur im Sommersemester statt, die Veranstaltungen für für GyGe und BK nur im Wintersemester.

Abschlussarbeiten

Bachelorarbeit

Wenn du deine Bachelorarbeit zu einem Thema des DaZ-Moduls schreiben möchtest, findest du auf der DaZ-Webseite Ansprech­partner*innen und Informationen.

Masterarbeit

Alle Studierenden können Ihre Masterarbeit zu DaZ-spezifischen Themen ihres Studium schreiben. Alle Informationen findest du auf der DaZ-Webseite.

Siehe auch

Internetpräsenz des Bereichs Deutsch als Zweit- und Fremdsprache

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-05