Bachelor-Master: Eignungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen

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==Eignungspraktikum==
#REDIRECT [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs- und Orientierungspraktikum]]
 
Das [[Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung]] sieht künftig ein sog. Eignungspraktikum (in einer früheren Fassung [[Assistenzpraktikum]]) vor. Es wird von den Schulen verantwortet und von den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]  begleitet. Es soll einer ersten Klärung der Eignung für den Lehrerberuf dienen. Es schließt mit einer Eignungsberatung ab. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schullietung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.
 
[[Kategorie: Keywords]]
[[Kategorie: Studienreform]]

Version vom 17. Mai 2022, 17:11 Uhr