Bachelor-Master: Eignungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: Weiterleitungsziel geändert
(90 dazwischenliegende Versionen von 9 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das [[Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung]] sieht künftig ein sog. [[Eignungspraktikum]] (in einer früheren Fassung [[Assistenzpraktikum]]) vor. Das Eignungspraktikum richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer werden wollen.
#REDIRECT [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs- und Orientierungspraktikum]]
 
Es wird von den Schulen verantwortet und von den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]  begleitet. Es soll einer ersten Klärung der Eignung für den Lehrerberuf dienen. Es schließt mit einer Eignungsberatung ab. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.
 
<br>
 
==Siehe auch==
*[[BA/MA]]
 
==Link==
 
<BLANK text="FAQ des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html</BLANK>
 
 
[[Kategorie: Keywords]]
[[Kategorie: Studienreform]]

Version vom 17. Mai 2022, 16:11 Uhr