Bachelor-Master:Eignungspraktikum

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Das Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung sieht künftig ein sog. Eignungspraktikum (in einer früheren Fassung Assistenzpraktikum) vor. Es wird von den Schulen verantwortet und von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung begleitet. Es soll einer ersten Klärung der Eignung für den Lehrerberuf dienen. Es schließt mit einer Eignungsberatung ab. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.


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