Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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*Studierende, Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramts­studiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.
*Studierende, Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramts­studiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
Stand: 07.11.2016
Stand: 20.02.2019


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Version vom 20. Februar 2019, 11:03 Uhr

Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im Bachelor-​/Master-Lehramt ist an der UDE seit dem Wintersemester 2015/16 möglich. Alle wichtigen Informationen wurden in dieser Informationsbroschüre zusammengefasst (Stand: 21. September 2017).

Aktuelles

  • Ein Studium des Erweiterungs­faches kann parallel zum Lehramtsbachelor bzw. Master of Education oder nach Abschluss des Lehramts­bachelors/​Master of Education aufgenommen werden.
  • Alle direkt von der Universität Duisburg-Essen angebotenen Fächer können im Rahmen eines Erweiterungsfachstudiums studiert werden. Anfragen zu Fächern, die an einer der Kooperations­hochschulen angeboten werden, richte bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Kunstakademie Düsseldorf .
  • Das Fach Musik, das von der Folkwang Universität der Künste angeboten wird, kann nicht als Erweiterungsfach gewählt werden.
  • Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach ist nur zum Wintersemester möglich (erfolgt im Einschreibungswesen).
  • Für Studierende, Absolventinnen oder Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education ist die Einschreibung in alle zulassungsfreien Fächer (Lehramt) als Erweiterungsfach möglich (falls für das gewählte Fach eine Eignungsprüfung Voraussetzung ist, muss diese vor Einschreibung erfolgreich absolviert sein).
  • Die zulassungsfreien Fächer mit Lehramptsoption kannst du dieser Liste  entnehmen.
  • Für Bachelor­studierende ist die Einschreibung in ein zulassungs­beschränktes Fach als Erweiterungsfach nur möglich, wenn keines der anderen beiden Fächer des grundständigen Studiums zulassungsbeschränkt ist. Zudem ist eine erfolgreiche Bewerbung Voraussetzung (falls für das gewählte Fach eine Eignungsprüfung Voraussetzung ist, muss diese vor Einschreibung erfolgreich absolviert sein). Weitere Zulassungs­voraussetzungen entnimm bitte der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Faches.
  • Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education können sich im Rahmen eines Zweitstudiums für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach bewerben. In dieser Quote steht nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Weitere Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest du hier .
  • Im Lehramt Berufskolleg (große und kleine berufliche Fachrichtung) ist ein Erweiterungsfach nur in einer kleinen beruflichen Fachrichtung studierbar, ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
  • Die Regelung des Erweiterungs­fachstudiums bezieht sich auch auf den Kooperations­studiengang Kunst an der Kunstakademie Düsseldorf ) der UDE.
  • Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen­schaftlichen und fachdidaktischen Leistungen eines Faches des Lehramtsbachelors und Master of Education. Ausgenommen sind die Praxisphasen und Abschlussarbeiten. Es wird sowohl der Bachelor als auch der Master of Education im Erweiterungsfach studiert. Zu dem Leistungs­punkteumfang eines Faches gehört auch die Belegung einer Begleitveranstaltung für die Masterarbeit (Begleitmodul Masterarbeit). Studierende müssen dann nur die Teilleistung des Moduls im Erweiterungsfach ableisten. Im bestehenden Modell wird in der entsprechenden Veranstaltung keine Prüfung absolviert, ggf. muss eine Studienleistung erbracht werden. Sollten vorbereitende und nachbereitende Lehrveranstaltungen des Praxissemesters außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind somit Teil der zu erwerbenden Leistungspunkte. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem Praxissemester in Verbindung stehen (z. B. mit den Studienprojekten), so können Studierende Ersatzleistungen erbringen. Wir raten in diesen Fällen, sich zu Beginn der Lehrveranstaltung beim Dozierenden zu melden, um etwaige Fragen zu klären.
  • Für ein Studium der Fächer Französisch, Spanisch, Englisch oder Türkisch als Erweiterungsfach ist ein Auslandsaufenthalt bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer Auslandsaufenthalt wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
  • Studierende, Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramts­studiums mit dem Ziel Staatsexamen (nach LPO 2003 oder älteren Prüfungsordnungen) können nicht in ein Erweiterungsfach nach LABG 2009 eingeschrieben werden.
  • Auf Antrag kann eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst in dem weiteren Fach (an Stelle eines anderen studierten Faches) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen Zeugnisse über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).

Stand: 20.02.2019

Für weitere Informationen kannst du dich gerne an Ronja Pohlmann oder Dagmar Freytag wenden: Kontaktdaten und Sprechzeiten.

Siehe auch

Verwandte Seiten


Dieser Artikel ist gültig bis 2019-01-31