Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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*Im Lehramt [[Berufskolleg]] (große und kleine berufliche Fachrichtung) ist ein Erweiterungsfach nur in einer kleinen beruflichen Fachrichtung studierbar, ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
*Im Lehramt [[Berufskolleg]] (große und kleine berufliche Fachrichtung) ist ein Erweiterungsfach nur in einer kleinen beruflichen Fachrichtung studierbar, ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
*Die Regelung des Erweiterungs&shy;fachstudiums bezieht sich auch auf den Kooperations&shy;studiengang [[Kunst]] an der <blank text="Kunstakademie Düsseldorf">http://www.kunstakademie-duesseldorf.de/startseite.html</blank>) der [[UDE]].
*Die Regelung des Erweiterungs&shy;fachstudiums bezieht sich auch auf den Kooperations&shy;studiengang [[Kunst]] an der <blank text="Kunstakademie Düsseldorf">http://www.kunstakademie-duesseldorf.de/startseite.html</blank>) der [[UDE]].
*Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen&shy;schaftlichen und [[Fachdidaktik|fachdidaktischen]] Leistungen eines [[Fächer|Faches]] des [[BA/MA|Lehramtsbachelors und Master of Education]]. Ausgenommen sind die [[Praxisphasen]] und Abschlussarbeiten. Es wird sowohl der [[Bachelor]] als auch der [[Master]] of Education im Erweiterungsfach studiert. Zu dem Leistungs&shy;punkteumfang eines [[Fächer|Faches]] gehört auch die Belegung einer Begleitveranstaltung für die [[Masterarbeit]] (Begleitmodul [[Masterarbeit]]). Der Studierende muss dann nur die Teilleistung des [[Modul]]s im Erweiterungsfach ableisten. Im bestehenden Modell wird in der entsprechenden Veranstaltung keine [[Prüfung]] absolviert, ggf. muss eine Studienleistung erbracht werden. Sollten vorbereitende Module des [[Praxissemesters]] außerhalb dieses liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind somit Teil der 29 zu vergebenden Kreditpunkte. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem [[Praxissemester]] in Verbindung stehen (z. B. mit den Studienprojekten), so können Studierende Ersatzleistungen erbringen. Wir raten in diesen Fällen, sich zu Beginn der Lehrveranstaltung beim Dozierenden zu melden, um etwaige Fragen zu klären.  
*Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen&shy;schaftlichen und [[Fachdidaktik|fachdidaktischen]] Leistungen eines [[Fächer|Faches]] des [[BA/MA|Lehramtsbachelors und Master of Education]]. Ausgenommen sind die [[Praxisphasen]] und Abschlussarbeiten. Es wird sowohl der [[Bachelor]] als auch der [[Master]] of Education im Erweiterungsfach studiert. Zu dem Leistungs&shy;punkteumfang eines [[Fächer|Faches]] gehört auch die Belegung einer Begleitveranstaltung für die [[Masterarbeit]] (Begleitmodul [[Masterarbeit]]). Der Studierende muss dann nur die Teilleistung des [[Modul]]s im Erweiterungsfach ableisten. Im bestehenden Modell wird in der entsprechenden Veranstaltung keine [[Prüfung]] absolviert, ggf. muss eine Studienleistung erbracht werden. Sollten vorbereitende Module des [[Praxissemester]]s außerhalb dieses liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind somit Teil der 29 zu vergebenden Kreditpunkte. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem [[Praxissemester]] in Verbindung stehen (z. B. mit den Studienprojekten), so können Studierende Ersatzleistungen erbringen. Wir raten in diesen Fällen, sich zu Beginn der Lehrveranstaltung beim Dozierenden zu melden, um etwaige Fragen zu klären.  
*Für ein Studium der [[Fächer]] [[Französisch]], [[Spanisch]], [[Englisch]] oder [[Türkisch]] als Erweiterungsfach ist ein [[Auslandsaufenthalt]] bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer [[Auslandsaufenthalt]] wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
*Für ein Studium der [[Fächer]] [[Französisch]], [[Spanisch]], [[Englisch]] oder [[Türkisch]] als Erweiterungsfach ist ein [[Auslandsaufenthalt]] bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer [[Auslandsaufenthalt]] wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
*Studierende, Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramts&shy;studiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.
*Studierende, Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramts&shy;studiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.

Version vom 19. Februar 2019, 16:01 Uhr

Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im Bachelor-​/Master-Lehramt ist an der UDE seit dem Wintersemester 2015/16 möglich. Alle wichtigen Informationen wurden in dieser Informationsbroschüre zusammengefasst (Stand: 21. September 2017).

Aktuelles

Stand: 07.11.2016

Für weitere Informationen kannst du dich gerne an Ronja Pohlmann oder Dagmar Freytag wenden: Kontaktdaten und Sprechzeiten.

Siehe auch

Verwandte Seiten


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