Bachelor-Master:Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge

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Möchtest du die Fächer Musik, Kunst oder Sport studieren, musst du, zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen für ein Studium, in diesen Fächern vor deiner Einschreibung eine Eignungsprüfung bestehen.

Musik

Die Eignungsprüfungen für Musik finden in der Regel in der ersten Maiwoche statt. Wirst du im Bewerbungsverfahren für die Eignungsprüfung zugelassen, wird dir der genaue Termin mitgeteilt[1].

Musik kannst du als Kombinationsfach im Lehramt an der Folkwang Universität der Künste studieren. Möchtest du Musik studieren, musst du im Rahmen deiner Bewerbung deine fachlich musikalische Eignung für das Studium über eine Eignungsprüfung nachweisen. die Eignungsprüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen (Allgemeine Musiklehre und Hörfähigkeit sowie eine gemeinsame Prüfung bestehend aus den Teilen: Prüfung im zentralen Fach, in den Fächern Gesang und Klavier, Kolloquium zum Nachweis der musikbezogenen Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit[2]). Mehr Informationen zur Bewerbung sowie den Anforderungen und dem Aufbau der Eignungsprüfung findest du auf den Informationsseiten der Folkwang unter und Master-Studiengänge Lehramt Musik für die Schulfomen Grundschule, Haupt-, Real- und Gesamtschule und Gymnasium und Gesamtschule. Die Folkwang stellt dir auch Probetests und Literatur zum Üben zur Verfügung.

Du musst vor Ort an der Eignungsprüfung teilnehmen. Nach der Prüfung wirst du schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt. Eine bestandene Prüfung ist immer nur für das folgende Semester gültig, kann aber beliebig oft wiederholt werden. Bestandene Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt[3].

Bei Fragen kannst du dich an die Beratung der Folkwang wenden.

Kunst

Möchtest du zum Wintersemester mit dem Studium beginnen, musst du im vorangegangenen Sommersemester an der Prüfung (Mappenabgabe) teilnehmen. Die Mappenabgabe findet jährlich im Frühling statt. Die aktuellen Termine zur Bewerbung bzw. zum Mappenverfahren sowie weitere Unterlagen findest du auf den Seiten des Instituts für Kunst und Kunstwissenschaft unter Bewerbung/Eignungsprüfung.

Die Mappenabgabe in 2020 ist am 27. und 28. April 2020, 09:00-16:00 Uhr, im Sekretariat des Fachbereichs bei Frau Linneweber (Raum R12 V02 D05) bzw. im Mappenabgaberaum (Raum R12 R02 B18)[4].

Möchtest du Kunst als Kombinationsfach oder Einzelfach (nur GyGe) studieren, musst du deine praktische, künstlerische Eignung nachweisen. Hierzu bewirbst du dich mit einer Mappe mit 20-30 künstlerischen Arbeitsproben und einem Bewerbungsbogen[5].Ob du zugelassen wirst, hängt hauptsächlich von deiner Mappe ab. Diese wird am Mappen-Sichtungstag von einer Aufnahmekommission beurteilt. Dabei kann es vorkommen, dass das Prüfungsgremium nach der Mappen-Durchsicht gern noch mehr über dich erfahren möchte und dich vor einer endgültigen Entscheidung zum Praxistag einlädt. Am Praxistag (ca. 5 Stunden) bekommst du Aufgaben gestellt, damit deine Eignung abschließend beurteilt werden kann[6]. Um mehr über die Anforderungen an die Mappe zu erfahren bzw. Unsicherheiten abzubauen, solltest du an den angebotenen Mappenberatungsterminen teilnehmen. Zur Mappenberatung kannst du ohne Anmeldung kommen. Mappenberatungen sind Gruppenbesprechungen, in denen anhand von mitgebrachten Beispielen über den Aufbau, den Umfang und die Gestaltung der Mappen von den Lehrenden der Kunstpraxis beraten wird. Bring also Arbeitsproben mit (nicht digital!)[7].

Hast du die künstlerische Eignungsprüfung an der UDE bestanden, ist diese für zwei Jahre gültig. Prüfungen anderer Universitäten oder aus anderen Bundesländern oder dem Ausland werden nicht anerkannt. Für Quereinsteiger*innen und Hochschulwechsler*innen wird eine gesonderte Eignungsprüfung jeweils im Januar angeboten. Auch wenn du an der UDE die Schulform wechselst, musst du die Eignungsprüfung ggf. nochmal neu ablegen[8]. Mehr Informationen findest du auf der Website der Kunst unter Eignungsprüfungen für Seiteneinsteiger/innen oder Schulformwechsler/innen.

Bei Fragen kannst du dich an die Studienfachberatung Kunst wenden. Informationen zu Terminen und Fristen bekommst du auch im Sekretariat des Institutes für Kunst und Kunstwissenschaft (Frau Linneweber).

Sport

Bewerberinnen und Bewerber für das Studienfach Sport müssen ihre sportliche Eignung über einen speziellen Eignungstest erbringen. Die Prüfungsaufgaben für den Eignungstest findest du auf der Webseite der Fakultät Sport . Dort informiert dich außerdem die Fachschaft Sport zu ihrem Angebot, dich bei der Vorbereitung auf die Eignungsprüfung zu unterstützen. Grundsätzlich können die Leistungen auch durch erfolgreich testierte Eignungsprüfungen anderer Hochschulen nachgewiesen werden, wenn diese den an der Universität Duisburg-Essen (UDE) gültigen Anforderungen gerecht werden. Detaillierte Anforderungen sind in der Ordnung für die Eignungsprüfung  und in der ersten Änderungsordnung  einzusehen.

Befreit von der Eignungsüberprüfung sind Studienbewerberinnen und -bewerber, die im Leistungskurs Sport in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 12 und 13 (G9) oder in den Jahrgangstufen 11 und 12 (G8) sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens zehn Punkte erreicht haben [9]. Du legst dann zusätzlich zu deinem Abiturzeugnis noch ein ärztliches Attest über deine Sporttauglichkeit vor, das nicht älter als drei Monate sein darf. Die Eignungsprüfung entfällt auch dann für dich, wenn du eine solche Eignungsprüfung bereits an einer anderen deutschen Universität bestanden hast und sie nicht älter als drei Jahre ist. (§2 Abs. 5) Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Teile der Eignungsprüfung durch spezifische Sportabzeichen nachzuweisen, sprecht dazu die zuständigen Studienfachberaterinnen und -berater an. Bist du chronisch erkrankt oder von Behinderung betroffen, legst du die Eignungsprüfung mit gleichwertigen Leistungen in anderer Form ab. Dies beantragst du zusammen mit einem ärztlichen Attest an den Prüfungsausschuss bis spätestens vier Wochen vor dem Tag der Durchführung. Die Prüfung besteht aus verschiedenen Teilprüfungen. Bestehst du eine Teilprüfung nicht, wirst du von der Teilnahme an den weiteren Teilprüfungen ausgeschlossen und hast die Eignungsprüfung leider nicht bestanden. Du kannst sie im Folgejahr wiederholen oder sie an einer anderen deutschen Universität ablegen und sie dir von der Fakultät anerkennen lassen, sofern die Eignungsprüfung nicht älter als drei Jahre ist. Dies kannst du auch tun, wenn du den Termin der Eignungsprüfung verpasst hast.

Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird von den Bewerberinnen und Bewerbern bei der Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 40 € erhoben. Zum Studium an der Universität Duisburg-Essen zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gebühr bei der Einschreibung erstattet. Die Eignungsprüfung wird an der Universität Duisburg-Essen einmal jährlich durchgeführt.

Termine, Anmeldeformular und Leistungs­anforderungen findest du auf dieser Webseite . Der Eignungstest findet nur einmal im Jahr statt, meistens im Mai oder Juni.

Moderne Fremdsprachen

Möchtest du eine moderne Fremdsprache, also Englisch, Französisch, Spanisch oder Türkisch studieren, musst du ein bestimmtes Sprachniveau nachweisen bzw. an Sprachtests zu Studienbeginn teilnehmen. Mehr Informationen zu den sprachlichen Anforderungen findest du im Artikel Voraussetzungen. Dort findest du auch Angaben dazu, wann du ein Latinum, Hebraicum oder Graecum benötigst.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Quellen

  1. Beispielhaft für HRSGe:§3(4),Ordnung zur Feststellung der studiengangspezifischen künstlerischen Eignung für das Studienfach Musik im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen vom 31. Januar 2018 https://www.folkwang-uni.de/fileadmin/medien/Die%20Hochschule/PDFs/Verwaltung/Ordnungen/Chronologisch/2018/Nr._318_EPO_LA_HRSGe_B.A.pdf [Abgerufen am 18. Februar 2020]
  2. Beispielhaft für HRSGe:§6,Ordnung zur Feststellung der studiengangspezifischen künstlerischen Eignung für das Studienfach Musik im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen vom 31. Januar 2018 https://www.folkwang-uni.de/fileadmin/medien/Die%20Hochschule/PDFs/Verwaltung/Ordnungen/Chronologisch/2018/Nr._318_EPO_LA_HRSGe_B.A.pdf [Abgerufen am 18. Februar 2020]
  3. https://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/bewerbung/eignungspruefung/ [Abgerufen am 18. Februar 2020]
  4. https://www.uni-due.de/imperia/md/content/kunstpaedagogik/hinweise_zur_eignungspru%CC%88fung_-_termine_fristen_fin.pdf [Abgerufen am 18. februar 2020]
  5. https://www.uni-due.de/kunst-kuwiss/kuk_ba_la_eignung.shtml [Abgerufen am 18. Februar 2020]
  6. HÄUFIGE FRAGEN im Bewerbungsverfahren für das Studium der „Kunst mit Lehramtsoption“ Stand Wintersemester 2019/20 https://www.uni-due.de/imperia/md/content/kunstpaedagogik/ha%CC%88ufige_fragen_im_bewerbungsverfahren_lehramt_kunst__wise_2019_20_fin.pdf [Abgerufen am 18. Februar 2020]
  7. https://www.uni-due.de/~hg0683/index.php/bewerbung/ [Abgerufen am 18. Februar 2020]
  8. siehe Frage 4, HÄUFIGE FRAGEN im Bewerbungsverfahren für das Studium der „Kunst mit Lehramtsoption“ Stand Wintersemester 2019/20 https://www.uni-due.de/imperia/md/content/kunstpaedagogik/ha%CC%88ufige_fragen_im_bewerbungsverfahren_lehramt_kunst__wise_2019_20_fin.pdf [Abgerufen am 18. Februar 2020]
  9. https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_48_4.pdf

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-29