Bachelor-Master: Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Juni 2009, 12:52 Uhr

In den Fächern Kunst, Musik und Sport ist die Eignung zum Studium durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen und zur Einschreibung vorzulegen. Nähere Informationen finden Sie in dieser Kurzübersicht .

Musik

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium

Die Ordnung, die die Eignungsprüfung für die Lehrämter in Musik regelt finden sie HIER 

Wie zu fast jedem Studium ein Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Bestehen einer Eignungsprüfung für die Feststellung der besonderen Eignung für die Lehramtsstudiengänge Musik der Folkwang Hochschule.

Die Eignungsprüfung findet in der Regel einmal jährlich statt, und zwar am Ende des Sommersemesters. Der Antrag auf Zulassung  zum Verfahren ist zu richten an die

Folkwang Hochschule
Klemensborn 39
45239 Essen

In dem Antrag ist der Studiengang anzugeben, für den eine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen werden soll. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antrag zur Teilnahme an der Eignungsprüfung;
  • Lebenslauf;
  • zwei Passfotos (durch Namen und Anschrift zu kennzeichnen);
  • Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule;
  • falls bereits studiert: lückenloser Nachweis über die Studiendauer an der bisher besuchten Hochschule durch Studienbescheinigung;
  • sowie Kopien über abgelegte Prüfungen oder Teilprüfungen, sofern sie den gewählten Studiengang betreffen;
  • Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr, z.B. Kontoauszug

Anmeldeformulare und Studieninformationen  sind bei der Hochschule anzufordern.

Eignungsprüfung

Geprüft werden:

1. Instrumentalspiel,
2. Singstimme,
3. Klavier Pflichtfach (falls nicht unter "1." - s. o. - geprüft)
4. Allgemeine Musiklehre,
5. Hörfähigkeit,
6. musikbezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit


Zum künstlerischen Instrumentalspiel/Gesang:

Die instrumentale Eignung ist auf einem Instrument nachzuweisen, das als künstlerisches Instrumentalfach studiert wird. Auch das Fach Gesang kann als künstlerisches Fach gewählt werden. Zudem sind Grundfähigkeiten auf dem Klavier oder der Gitarre (als den unterrichtsüblichen Akkordinstrumenten) nachzuweisen, falls weder Klavier noch Gitarre als künstlerische Instrumentalfächer gewählt wurden. Als künstlerische Instrumentalfächer sind wählbar:

Tasteninstrumente: Klavier, Orgel Melodieinstrumente: jedes an der Folkwang Hochschule im Lehrangebot vorhandene künstlerische Instrumentalfach bzw. Gesang sowie Gitarre und Schlagzeug.

Das Fach "Blattspiel/ Improvisation/ Liedbegleitung" (BIL) ist auch im Falle der Wahl des Faches Klavier als künstlerisches Instrumentalfach zu studieren. Das Fach "Blattspiel/ Improvisation/ Liedbegleitung" (BIL) ist in der Regel drei Semester zu studieren (4. bis 6. Semester). Falls Klavier nicht das künstlerische Instrumentalfach ist, sind drei Semester "künstlerisches Klavierspiel" im Rahmen des Faches "Klavier Pflichtfach" zu studieren (1. bis 3. Semester). Falls Klavier als künstlerisches Instrumentalfach gewählt wurde, werden sechs Semester "Blattspiel/ Improvisation/ Liedbegleitung" (BIL) studiert. Falls BIL als künstlerisches Instrumentalfach gewählt wurde, werden sechs Semester "Klavier Pflichtfach" studiert. Folgende Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen dem 'klassischen' Bereich und dem Bereich 'Jazz' in der künstlerisch-praktischen Ausbildung:

a) Das künstlerische Instrumentalfach kann - nach Maßgabe der vorhandenen Lehrangebote und -kapazitäten - für die Dauer von sechs Semestern entweder im 'klassischen' Bereich oder im Bereich Jazz studiert werden.

b) Da das Leitbild des angehenden Lehrers, der das Erste Staatsexamen bestanden hat, das des 'umfassend gebildeten Musikpädagogen mit individueller Schwerpunktsetzung' ist, muss in den Studiengängen Lehramt Musik im Rahmen der künstlerisch-praktischen Studien eine gewisse stilistische Breite studiert werden. Dementsprechend ist in den künstlerischen Pflichtfächern Gesang, Kinderchorleitung und Klavier ein deutlicher Schwerpunkt auf das Studium jenes Bereiches zu setzen, der im künstlerischen Instrumentalfach nicht studiert wird.

c) Bei der Anmeldung zur Prüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung muss für das angestrebte künstlerische Instrumentalfach bzw. für das künstlerische Fach Gesang angegeben werden, ob das Studium dieser künstlerischen Disziplin im 'klassischen' Bereich oder im Jazz-Bereich angestrebt wird.

Anforderungen:

Künstlerisches Fach

Studienbewerber/innen haben die für ein Instrument oder für das Fach Gesang erforderliche spiel- bzw. gesangstechnische Fertigkeit und künstlerische Gestaltungsfähigkeit gemäß den Anforderungen des Studienganges nachzuweisen, wobei die zu erwartende Entwicklungsfähigkeit angemessen berücksichtigt wird. Für den 'klassischen Bereich' gilt: Vorzutragen sind drei Werke mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen. Als Orientierung können die Auswahllisten der Wettbewerbe "Jugend musiziert" dienen: Werke des Schwierigkeitsgrades 3 - 4. Diese Auswahllisten können im Dekanat des Fachbereichs 2 der Folkwang Hochschule (Raum W 018; Tel. 0201/4903116) eingesehen oder unter folgender Adresse angefordert werden: Bundeswettbewerb "Jugend musiziert", Postfach 662205, 81219 München. Für den Jazz-Bereich sind drei Jazz-Standards in unterschiedlichen Tempi vorzubereiten, die mit Improvisationen vorzutragen sind. Für die Prüfung der künstlerischen Eignung im künstlerischen Fach Gesang ist zusätzlich der Vortrag eines Gedichtes oder eines kurzen Prosatextes vorzubereiten. Außerdem sind leichte Stücke vom Blatt zu spielen bzw. zu singen.

Singstimme

Falls Gesang nicht als künstlerisches Fach gewählt wird, ist eine organisch gesunde, bildungsfähige Stimme nachzuweisen anhand zweier einfacher Lieder unterschiedlichen Charakters sowie anhand eines vorbereiteten Gedichtes oder eines kurzen Prosatextes. Außerdem ist eine leichte Melodie vom Blatt zu singen. Ein positives Ergebnis der Prüfung der Singstimme berechtigt nicht zum Studium des Faches Gesang anstelle des künstlerischen Instrumentalfachs, falls die Eignung für dessen Studium nicht zuerkannt werden konnte.

Klavier Pflichtfach (falls Klavier nicht als künstlerisches Instrumentalfach gewählt wurde)

Es sind drei Stücke aus drei Epochen für den Nachweis von Grundfähigkeiten vorzutragen.

Allgemeine Musiklehre und Hörfähigkeit

In einer schriftlichen und mündlichen Prüfung sind Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre sowie die Fähigkeit zum Hören und Erkennen elementarer melodischer, harmonischer, rhythmischer und formaler Zusammenhänge nachzuweisen (siehe "Information zur Eignungsprüfung in Musiktheorie").

musikbezogene Kommunikations- bzw. Darstellungsfähigkeit

In einem Kolloquium analysieren und interpretieren die Kandidatinnen und Kandidaten eines der von ihnen vorgetragenen Musikstücke und äußern sich zu Möglichkeiten von dessen unterrichtlicher Thematisierung. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, sich über Musik und Musikunterricht vor dem Hintergrund bisheriger (zumeist nur aus Schüler-Perspektive gemachter) Erfahrungen fließend und überzeugend äußern zu können. Ausländische Kandidatinnen und Kandidaten weisen im Rahmen dieses Prüfungsteils zudem ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (als eines notwendigen Bestandteils der künstlerischen Eignung) nach.

Kunst

Ein/e BewerberIn muss für die Zulassung zum Lehramtstudium Kunst seine praktische Eignung nachweisen ("künstlerische Eignungsprüfung"). Hierfür muss man eine Mappe mit Arbeitsproben abgeben. Die Bewertungsmaßstäbe liegen bei dem Sekundarstufen-Studiengang höher als beim Primarstufen-Studiengang. Von ca. 150 Bewerbern wurden in den letzten Jahren ca. 50 Bewerber angenommen. Die Teilnahme an einer Mappenberatung ist auf jeden Fall vor Abgabe der Mappe zu empfehlen. Die Abgabetermine liegen etwa im Frühsommer eines jeden Jahres und sind beim Sekretariat zu erfahren. Etwa einen Monat später wird die Entscheidung getroffen, der Bescheid kann nur schriftlich per Post erfolgen. Studienbeginn ist dann (nur) zum nächsten oder übernächsten Wintersemester möglich.

Detaillierte Informationen und Formulare  sind auf den Seiten des Studienfachs Kunst zu finden.

Sport

BewerberInnen für das Studienfach Sport müssen ihre sportliche Eignung über einen speziellen Eignungstest erbringen. Grundsätzlich können die Leistungen auch durch erfolgreich testierte Eignungsprüfungen anderer Hochschulen nachgewiesen werden, wenn diese den an der UDE gültigen Anforderungen gerecht werden. Detaillierte Anforderungen sind hier  einzusehen.
Befreit von der Eignungsüberprüfung sind StudienbewerberInnen, die im Leistungskurs Sport in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens 11 Punkte erreicht haben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit Teile der Eignungsprüfung durch spezifische Sportabzeichen nachzuweisen: dazu sprechen Sie bitte die zuständigen StudienfachberaterInnen aus den Studienfach Sport an.

Quellen

Folkwang-Hochschule 

Kunstpädagogik  an der Uni Duisburg-Essen