Bachelor-Master:Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge

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In den Fächern Musik, Kunst und Sport ist die Eignung zum Studium durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen und zur Einschreibung vorzulegen. Das bedeutet, dass du diese Prüfungen vor der Einschreibung bestehen musst um für das jeweilige Studium überhaupt zugelassen zu werden. Nähere Informationen findest du auf den Seiten des Bereichs Einschreibungswesen unter Studiengänge und Kombinations­möglichkeiten .

Für die sprachlichen Fächer, wie zum Beispiel Englisch und Französisch musst du zwar auch die Spracheingangstests bestehen, jedoch ist das Bestehen nicht für die Zulassung zum Studium erforderlich. Du musst diese nur zu Beginn des Studiums bestehen um zu verschiedenen Modulabschluss­prüfungen zugelassen werden.

Musik

Interessentinnen und Interessenten für das Unterrichtsfach Musik (BA/MA Studiengänge Musik mit Lehramtsoption) müssen im Rahmen einer Prüfung ihre fachlich musikalische Eignung für das Studium nachweisen. Die Prüfung erfolgt in den Teilbereichen „Allgemeine Musiklehre und Hörfähigkeit“ sowie „Instrumentales Hauptfach/Gesang, Begleitinstrument (Klavier, Akkordeon oder Gitarre) und Kolloquium“. Bei der Beurteilung wird die Entwicklungs­fähigkeit berücksichtigt. Die Studienbewerberinnen und -bewerber werden schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt. Nähere Informationen gibt es unter den studiengangsspezifischen Informationsseiten der Folkwang Universität der Künste - Lehramtsoption Grundschule , Lehramtsotion Haupt-, Real- und Gesamtschule  und Lehramtsoption Gymnasium/Gesamtschule  (unterteilt nach Einzelfach und Zweitfach).

Kunst

Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Zulassung zum Lehramtstudium Kunst ihre praktische Eignung nachweisen („künstlerische Eignungsprüfung“), hierfür muss eine Mappe mit Arbeitsproben abgegeben werden. Die Teilnahme an einer Mappenberatung  ist auf jeden Fall vor Abgabe der Mappe zu empfehlen; die Beratungen werden in den Monaten Oktober bis Dezember angeboten. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat.

Weitere Informationen findest du unter diesem Link .

Sport

Bewerberinnen und Bewerber für das Studienfach Sport müssen ihre sportliche Eignung über einen speziellen Eignungstest erbringen. Grundsätzlich können die Leistungen auch durch erfolgreich testierte Eignungsprüfungen anderer Hochschulen nachgewiesen werden, wenn diese den an der Universität Duisburg-Essen (UDE) gültigen Anforderungen gerecht werden. Detaillierte Anforderungen sind in der Ordnung für die Eignungsprüfung  und in der ersten Änderungsordnung  einzusehen.

Befreit von der Eignungsüberprüfung sind Studienbewerberinnen und -bewerber, die im Leistungskurs Sport in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 12 und 13 (G9) oder in den Jahrgangstufen 11 und 12 (G8) sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens 11 Punkte erreicht haben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Teile der Eignungsprüfung durch spezifische Sportabzeichen nachzuweisen, sprecht dazu die zuständigen Studienfachberaterinnen und -berater an.

Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird von den Bewerberinnen und Bewerbern bei der Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 40 € erhoben. Zum Studium an der Universität Duisburg-Essen zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gebühr bei der Einschreibung erstattet. Die Eignungsprüfung wird an der Universität Duisburg-Essen einmal jährlich durchgeführt.

Termine, Anmeldeformular und Leistungs­anforderungen findest du auf dieser Webseite .

Siehe auch

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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-11-22