Bachelor-Master:Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge

Aus LehramtsWiki
Version vom 10. Dezember 2013, 13:23 Uhr von Anne-Marie Heider (Diskussion | Beiträge) (LINKS für Fluid geändert)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Abschluss Bachelor-Master

Dieser Artikel bezieht sich auf den Studiengang mit Abschluss Bachelor-Master.


In den Fächern Musik, Kunst und Sport ist die Eignung zum Studium durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen und zur Einschreibung vorzulegen. Nähere Informationen findest du auf den Seiten des Bereichs Einschreibungswesen unter Studiengänge und Kombinationsmöglichkeiten .

Musik

Interessenten für das Unterrichtsfach Musik (BA/MA Studiengänge Musik mit Lehramtsoption) müssen im Rahmen einer Prüfung ihre fachlich musikalische Eignung für das Studium nachweisen. Die Prüfung erfolgt in den Teilbereichen Allgemeine Musiklehre und Hörfähigkeit sowie Instrumentales Hauptfach/Gesang, Begleitinstrument (Klavier, Akkordeon oder Gitarre) und Kolloquium. Bei der Beurteilung wird die Entwicklungsfähigkeit berücksichtigt. Die StudienbewerberInnen werden schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt. Nähere Informationen gibt es unter den studiengangsspezifischen Informationsseiten der Folkwang Universität der Künste - Lehramtsoption Grundschule , Lehramtsotion Haupt-, Real- und Gesamtschule  und Lehramtsoption Gymnasium/Gesamtschule  (unterteilt nach Einzelfach und Zweitfach)

Kunst

BewerberInnen müssen für die Zulassung zum Lehramtstudium Kunst ihre praktische Eignung nachweisen ("künstlerische Eignungsprüfung"), hierfür muss eine Mappe mit Arbeitsproben abgeben werden. Die Teilnahme an einer Mappenberatung ist auf jeden Fall vor Abgabe der Mappe zu empfehlen; die Beratungen werden in den Monaten Oktober bis Dezember angeboten. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat, nähere Informationen gibt es hier 

Sport

BewerberInnen für das Studienfach Sport müssen ihre sportliche Eignung über einen speziellen Eignungstest erbringen. Grundsätzlich können die Leistungen auch durch erfolgreich testierte Eignungsprüfungen anderer Hochschulen nachgewiesen werden, wenn diese den an der Universität Duisburg-Essen (UDE) gültigen Anforderungen gerecht werden. Detaillierte Anforderungen sind in der Ordnung für die Eignungsprüfung  und in der ersten Änderungsordnung  einzusehen.
Befreit von der Eignungsüberprüfung sind Studienbewerber, die im Leistungskurs Sport in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 12 und 13 (G9) oder in den Jahrgangstufen 11 und 12 (G8) sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens 11 Punkte erreicht haben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Teile der Eignungsprüfung durch spezifische Sportabzeichen nachzuweisen, sprecht dazu die zuständigen Studienfachberater an.

Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird von den Bewerberinnen und Bewerbern bei der Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 40,00 € erhoben. Zum Studium an der Universität Duisburg-Essen zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gebühr bei der Einschreibung erstattet. Die Eignungsprüfung wird an der Universität Duisburg-Essen einmal jährlich durchgeführt.
Termine, Anmeldeformular und Leistungsanforderungen: Siehe hier 

Verwandte Seiten

Quellen

Lehramt Musik  an der Folkwang Universität

Kunst  an der Uni Duisburg-Essen

Sport und Bewegungswissenschaften  an der Uni Duisburg-Essen


Dieser Artikel ist gültig bis 2014-03-30