Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen

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An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungs&shy;ordnung (GPO)]] für alle Bachelor- und Master&shy;studien&shy;gänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Be&shy;stim&shy;mungen der Studien&shy;gänge geregelt, z. B. fach&shy;über&shy;greifende Zugangs&shy;voraussetzungen zum Studium. Die näheren Be&shy;stim&shy;mungen der einzelnen Studien&shy;fächer regeln die ergänzenden <blank text="Fach&shy;prüfungs&shy;ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> (FPO), z. B. fach&shy;spezifische Zugangs&shy;voraus&shy;setzungen wie be&shy;son&shy;de&shy;re Sprach&shy;kenntnisse.  
An der [[Universität Duisburg-Essen]] gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungs&shy;ordnung (GPO)]] für alle [[Bachelor]]- und [[Master]]studiengänge einer [[Schulformen|Schulform]]. Darin sind die allgemeinen Be&shy;stim&shy;mungen der Studien&shy;gänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fach&shy;über&shy;greifende Zugangs&shy;voraussetzungen zum Studium]]. Die näheren Be&shy;stim&shy;mungen der einzelnen Studien&shy;fächer regeln die ergänzenden <blank text="Fach&shy;prüfungs&shy;ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> (FPO), z. B. [[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fach&shy;spezifische Zugangs&shy;voraus&shy;setzungen]] wie be&shy;son&shy;de&shy;re Sprach&shy;kenntnisse.  
== Verwandte Seiten ==
== Verwandte Seiten ==
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]

Version vom 12. Juni 2015, 08:08 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studien­gänge geregelt, z. B. fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen zum Studium. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen Studien­fächer regeln die ergänzenden Fach­prüfungs­ordnungen  (FPO), z. B. fach­spezifische Zugangs­voraus­setzungen wie be­son­de­re Sprach­kenntnisse.

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