Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen

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An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO)]] für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden <blank text="Fachprüfungsordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> (FPO), z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.  
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungs&shy;ordnung (GPO)]] für alle Bachelor- und Master&shy;studien&shy;gänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studien&shy;gänge geregelt, z. B. fach&shy;über&shy;greifende Zugangs&shy;voraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studien&shy;fächer regeln die ergänzenden <blank text="Fachprüfungs&shy;ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> (FPO), z. B. fach&shy;spezifische Zugangs&shy;voraus&shy;setzungen wie besondere Sprachkenntnisse.  
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* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]

Version vom 17. April 2015, 08:17 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO) für alle Bachelor- und Master­studien­gänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studien­gänge geregelt, z. B. fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studien­fächer regeln die ergänzenden Fachprüfungs­ordnungen  (FPO), z. B. fach­spezifische Zugangs­voraus­setzungen wie besondere Sprachkenntnisse.

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