Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]


{{Gültigkeit|Datum=2016-10-29}}
{{Gültigkeit|Datum=2017-10-29}}

Version vom 6. Dezember 2016, 09:36 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studien­gänge geregelt, z. B. fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen zum Studium. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen Studien­fächer regeln die ergänzenden Fach­prüfungs­ordnungen (FPO) für LABG 2016  und LABG 2009 , z. B. fach­spezifische Zugangs­voraus­setzungen wie be­son­de­re Sprach­kenntnisse.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2017-10-29