Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin s…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[gemeinsame Prüfungsordnung]] (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden <blank text="Fachprüfungsordnungen">http://zlb.uni-due.de/zlb/node/253</blank> (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.  
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:gemeinsame Prüfungsordnung (GPO)]] für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden <blank text="Fachprüfungsordnungen">http://zlb.uni-due.de/zlb/node/253</blank> (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.  


[[Kategorie: Studienpläne/Studienordnungen‏‎]]
[[Kategorie: Studienpläne/Studienordnungen‏‎]]

Version vom 21. Mai 2012, 08:11 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Bachelor-Master:gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen  (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.