Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]].
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==Umfang und Zeitpunkt==
===Nachweis und Anrechnung===
Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] von 12 Monaten (52 Wochen) nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master&shy;arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienstes]] nachweisen <ref name="§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016">§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 17. August 2020]</ref>. Deine Berufs&shy;ausbildung oder Berufs&shy;tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.
==Nachweis und Anrechnung==
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter [http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html Hinweise und Bescheinigunfsformular].


Deine Ansprechpartnerin bei Fragen ist Gabriele Pieper ([mailto:gabriele.pieper@pa.nrw.de gabriele.pieper&#8203;@pa.nrw.de]).
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung] das Antragsformular auf und füllst es aus. Das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de].
 
Über diese Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Sachbearbeitung] direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann.  


==Verwandte Seiten==
* [[Berufskolleg (Schulform)]]




==Quellen==
<references />


[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Praktikum]]
[[Kategorie:Praktikum]]
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2024, 12:22 Uhr

Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung das Antragsformular auf und füllst es aus. Das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an bk-fachpraxis@laquila.nrw.de.

Über diese Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die Sachbearbeitung direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-23