Bachelor-Master:Fachpraktische Tätigkeit

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Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) musst du eine Fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) nachweisen. Den überwiegenden Teil (mindestens 27 Wochen) brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du dann bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen [1]. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim Landesprüfungsamt, Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter Hinweise und Bescheinigunfsformular.

Deine Ansprechpartnerin bei Fragen ist Gabriele Pieper (gabriele.pieper​@pa.nrw.de).

Verwandte Seiten


Quellen

  1. §1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 17. August 2020]

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-17