Bachelor-Master:Fachpraktische Tätigkeit

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Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung das Antragsformular auf und füllst es aus. Das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an bk-fachpraxis@laquila.nrw.de.

Über diese Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die Sachbearbeitung direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-23