Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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==Umfang und Zeitpunkt==
==Umfang und Zeitpunkt==
Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) musst du eine <blank text="Fachpraktische Tätigkeit">http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html</blank> von 12 Monaten (52 Wochen) nachweisen. Den überwiegenden Teil (mindestens 27 Wochen) brauchst du für die Zulassung zum [[Master]] of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master&shy;arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du dann bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienstes]] nachweisen <ref name="§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016">§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 09. Juli 2018]</ref>. Deine Berufs&shy;ausbildung oder Berufs&shy;tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.  
Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) musst du eine [http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html Fachpraktische Tätigkeit] von 12 Monaten (52 Wochen) nachweisen. Den überwiegenden Teil (mindestens 27 Wochen) brauchst du für die Zulassung zum [[Master]] of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master&shy;arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du dann bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienstes]] nachweisen <ref name="§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016">§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 09. Juli 2018]</ref>. Deine Berufs&shy;ausbildung oder Berufs&shy;tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.  
==Nachweis und Anrechnung==
==Nachweis und Anrechnung==
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter <blank text=" Hinweise und Bescheinigungsformular"> http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html</blank>.
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter [http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html Hinweise und Bescheinigunfsformular].


Deine Ansprechpartnerin bei Fragen ist Gabriele Pieper ([mailto:gabriele.pieper@pa.nrw.de gabriele.pieper&#8203;@pa.nrw.de]).
Deine Ansprechpartnerin bei Fragen ist Gabriele Pieper ([mailto:gabriele.pieper@pa.nrw.de gabriele.pieper&#8203;@pa.nrw.de]).


== Verwandte Seiten==
== Verwandte Seiten==
* [[Praxisphasen]]
* [[Berufskolleg (Schulform)]]
* [[BK]]
* [[Vorbereitungsdienst]]
 
==Siehe auch==
*<blank text="Anrechnung der fachpraktischen Tätigkeit - Master of Education">http://www.lpa1.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/index.html</blank>




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Version vom 27. April 2020, 15:01 Uhr

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Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) musst du eine Fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) nachweisen. Den überwiegenden Teil (mindestens 27 Wochen) brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du dann bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen [1]. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim Landesprüfungsamt, Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter Hinweise und Bescheinigunfsformular.

Deine Ansprechpartnerin bei Fragen ist Gabriele Pieper (gabriele.pieper​@pa.nrw.de).

Verwandte Seiten


Quellen

  1. §1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 09. Juli 2018]

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-22