Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]].
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==Umfang und Zeitpunkt==
===Nachweis und Anrechnung===  
Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) musst du eine <blank text="Fachpraktische Tätigkeit">http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html</blank> von 12 Monaten (52 Wochen) nachweisen. Den überwiegenden Teil (mindestens 27 Wochen) brauchst du für die Zulassung zum [[Master]] of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master&shy;arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du dann bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienstes]] nachweisen <ref name="§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016">§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 09. Juli 2018]</ref>. Deine Berufs&shy;ausbildung oder Berufs&shy;tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deiner Praktikumsbescheinigung oder deinem Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie deine aktuelle Studienbescheinigung beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des [https://www.pruefungsamt.nrw.de/wege-ins-lehramt/fachpraktische-taetigkeit Schulministeriums].
==Nachweis und Anrechnung==
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter <blank text=" Hinweise und Bescheinigungsformular"> http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html</blank>.


Deine Ansprechpartnerin bei Fragen ist Gabriele Pieper ([mailto:gabriele.pieper@pa.nrw.de gabriele.pieper&#8203;@pa.nrw.de]).
Einen Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der [https://www.pruefungsamt.nrw.de/ueber-uns/aussenstellen Webseite des Schulministeriums].


== Verwandte Seiten==
* [[Praxisphasen]]
* [[BK]]


==Siehe auch==
*<blank text="Anrechnung der fachpraktischen Tätigkeit - Master of Education">http://www.lpa1.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/index.html</blank>


 
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
== Quellen==
[[Kategorie:Praktikum]]
<references />
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{{Gültigkeit|DATUM=2020-04-22}}
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Version vom 26. Oktober 2021, 12:06 Uhr

Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deiner Praktikumsbescheinigung oder deinem Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie deine aktuelle Studienbescheinigung beim Landesprüfungsamt, Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des Schulministeriums.

Einen Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der Webseite des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2022-08-22