Bachelor-Master:Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge

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In den Fächern Musik, Kunst und Sport ist die Eignung zum Studium durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen und zur Einschreibung vorzulegen. Das bedeutet, dass du diese Prüfungen vor der Einschreibung bestehen musst um für das jeweilige Studium überhaupt zugelassen zu werden. Nähere Informationen findest du auf den Seiten des Bereichs Einschreibungswesen unter Studiengänge und Kombinations­möglichkeiten .

Für die sprachlichen Fächer, wie zum Beispiel Englisch und Französisch musst du zwar auch die Spracheingangstests bestehen, jedoch ist das Bestehen nicht für die Zulassung zum Studium erforderlich. Du musst diese nur zu Beginn des Studiums bestehen um zu verschiedenen Modulabschluss­prüfungen zugelassen werden.

Musik

Interessentinnen und Interessenten für das Unterrichtsfach Musik müssen im Rahmen einer Prüfung an der Folkwang Hochschule Essen ihre fachlich musikalische Eignung für das Studium nachweisen. Für die Eignungsprüfungen musst du persönlich vor Ort sein. Diese finden in der Regel in der ersten Maiwoche statt. Danach wirst du dann schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt. Eine bestandene Eignungsprüfung an einer anderen Hochschule wird nicht anerkannt. Nähere Informationen gibt es unter den studiengangsspezifischen Informationsseiten der Folkwang Universität der Künste - Lehramtsoption Grundschule , Lehramtsotion Haupt-, Real- und Gesamtschule  und Lehramtsoption Gymnasium/Gesamtschule  (unterteilt nach Einzelfach und Zweitfach). Auf der Seite Seite der Folkwang Universität  findest du auch Probetests und Literatur zum Üben und sowie die Prüfungsbedingungen.

Kunst

Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Zulassung zum Lehramtstudium Kunst ihre praktische Eignung nachweisen („künstlerische Eignungsprüfung“), hierfür muss eine Mappe mit Arbeitsproben abgegeben werden. Die Teilnahme an einer Mappenberatung  ist auf jeden Fall vor Abgabe der Mappe zu empfehlen; die Beratungszeiten für die Mappenberatung 2018/2019 findest du auf der Seite des Instituts für Kunst und Kunstwissenschaft . Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat bei Frau Linneweber.

Weitere Informationen findest du unter diesem Link .

Sport

Bewerberinnen und Bewerber für das Studienfach Sport müssen ihre sportliche Eignung über einen speziellen Eignungstest erbringen. Die Prüfungsaufgaben für den Eignungstest findest du auf der Webseite der Fakultät Sport . Dort informiert dich außerdem die Fachschaft Sport zu ihrem Angebot, dich bei der Vorbereitung auf die Eignungsprüfung zu unterstützen. Grundsätzlich können die Leistungen auch durch erfolgreich testierte Eignungsprüfungen anderer Hochschulen nachgewiesen werden, wenn diese den an der Universität Duisburg-Essen (UDE) gültigen Anforderungen gerecht werden. Detaillierte Anforderungen sind in der Ordnung für die Eignungsprüfung  und in der ersten Änderungsordnung  einzusehen.

Befreit von der Eignungsüberprüfung sind Studienbewerberinnen und -bewerber, die im Leistungskurs Sport in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 12 und 13 (G9) oder in den Jahrgangstufen 11 und 12 (G8) sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens 10 Punkte erreicht haben [1]. Du legst dann zusätzlich zu deinem Abiturzeugnis noch ein ärztliches Attest über deine Sporttauglichkeit vor, das nicht älter als 3 Monate sein darf. Die Eignungsprüfung entfällt auch dann für dich, wenn du eine solche Eignungsprüfung bereits an einer anderen deutschen Universität bestanden hast und sie nicht älter als drei Jahre ist. (§2 Abs. 5) Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Teile der Eignungsprüfung durch spezifische Sportabzeichen nachzuweisen, sprecht dazu die zuständigen Studienfachberaterinnen und -berater an. Bist du chronisch erkrankt oder von Behinderung betroffen, legst du die Eignungsprüfung mit gleichwertigen Leistungen in anderer Form ab. Dies beantragst du zusammen mit einem ärztlichen Attest an den Prüfungsausschuss bis spätestens vier Wochen vor dem Tag der Durchführung. Die Prüfung besteht aus verschiedenen Teilprüfungen. Bestehst du eine Teilprüfung nicht, wirst du von der Teilnahme an den weiteren Teilprüfungen ausgeschlossen und hast die Eignungsprüfung leider nicht bestanden. Du kannst sie im Folgejahr wiederholen oder sie an einer anderen deutschen Universität ablegen und sie dir von der Fakultät anerkennen lassen, sofern die Eignungsprüfung nicht älter als drei Jahre ist. Dies kannst du auch tun, wenn du den Termin der Eignungsprüfung verpasst hast.

Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird von den Bewerberinnen und Bewerbern bei der Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 40 € erhoben. Zum Studium an der Universität Duisburg-Essen zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gebühr bei der Einschreibung erstattet. Die Eignungsprüfung wird an der Universität Duisburg-Essen einmal jährlich durchgeführt.

Termine, Anmeldeformular und Leistungs­anforderungen findest du auf dieser Webseite . Der Eignungstest findet nur einmal im Jahr statt, meistens im Mai oder Juni. Der Termin für 2019 wird Ende Januar festgelegt.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Quellen




Dieser Artikel ist gültig bis 2018-11-30