Bachelor-Master: Gleichwertigkeitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Gleichwertigkeits&shy;prüfung</titlehyphen>
Die Informationen zur [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php Gleichwertigkeitsprüfung] sind interessant für dich, wenn du in den [[Master|Master of Education]] wechseln möchtest und bereits
* einen Lehramtsbachelor an einer anderen Universität abgeschlossen hast,
* einen Bachelor abgeschlossen hast, der nicht lehramtsbezogen war oder du
* nach der alten Prüfungsordnung [[Staatsexamen:LPO_2003]] studiert hast und wechseln möchtest.


Die Lehramts&shy;studiengänge der Uni&shy;versi&shy;täten in NRW erfüllen nur in Kombination von Bachelor- und Masterstudium an der jeweiligen Universität alle gesetzlich Vorgaben nach dem Lehrer&shy;ausbildungs&shy;gesetz ([[LABG]]) und Lehramts&shy;zugangs&shy;verordnung ([[LZV]]) für die Zulassung zum Vorbereitungs&shy;dienst.
Egal, welchen Abschluss du in der Tasche hast, für alle Arten von Abschlüssen gilt dieselbe Regel: du kannst nur dann in den Master wechseln, wenn deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in einem solchen Umfang anerkannt werden, dass dir nicht mehr als 45 von 180 [[Credit Points]] (CP) im Lehramtsbachelor fehlen. Einzige Ausnahme: die Wirtschaftswissenschaften verlangen 180 Credit Points. In [https://www.wiwi.uni-due.de/studium/lehramt/wiwi-bk-ma/ordnungendokumente/ §1 der Fachprüfungsordnung] kannst du nachlesen, wie sie sich aufschlüsseln.


Wenn du nach Abschluss des Bachelor&shy;studiums an der Uni&shy;versi&shy;tät A ein Masterstudium an der Uni&shy;versi&shy;tät B aufnehmen möchtest, ist die Wahrscheinlich&shy;keit sehr hoch, dass du bestimmte Studien&shy;elemente nach&shy;studieren musst.
Ob deine Leistungen dieses Kriterium erfüllen, entscheiden die [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüsse]] deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und das [https://www.uni-due.de/daz-daf/Schaefer.shtml Institut für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache]. Bei diesen reichst du nacheinander einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ein (Umlaufverfahren). 
Um die ggf. vorhandene Notwendigkeit zum Nach&shy;studieren zu identifizieren, müssen von den entsprechenden Prüfungs&shy;ausschüssen der Uni&shy;versi&shy;tät, an denen der Master studiert werden soll, die erworbenen Leistungen aus dem abge&shy;schlossenen Bachelor&shy;studium des alten Standorts mit den Leistungen, die perspektivisch in dem Masterstudium am neuen Standpunkt erworben werden, in Summe mit den formulierten Vorgaben aus [[LABG]] und [[LZV]] abgeglichen werden. Das passiert im Rahmen der Gleich&shy;wertig&shy;keits&shy;prüfung, die pro Fach durchgeführt wird. Am Ende der Gleich&shy;wertig&shy;keits&shy;prüfung wird von den Prüfungs&shy;ausschüssen jeweils ein Bescheid erstellt, den du bei Einschreibung in den Master of Education vorgelegen musst und in dem auch die ggf. formulierten Auflagen zum Nach&shy;studieren von Leistungen aus dem Bachelor aufgelistet sind.
Du verwendest dafür unterschiedliche Anträge, je nachdem, welchen Abschluss du hast und reichst ihn entweder vor oder nach deiner Einschreibung ein:
===Lehramtsbezogener Bachelor===


Falls jedoch Auflagen zum Nach&shy;studieren formuliert wurden, müssen diese bis spätestens zur Anmeldung der Master&shy;arbeit nachgewiesen werden.
Du schreibst dich zuerst in den Master ein -alle Masterstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Lehramt sind zulassungsfrei- und reichst danach einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf Gleichwertigkeitsantrag] ein. Wird er positiv beschieden, bleibst du im Master eingeschrieben und meldest dich für das Folgesemester zurück. Sollten dir Leistungen fehlen (bis zu 45 CP) studierst du diese als Auflagen bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nach. Wird dein Antrag abgelehnt, bleibst du zwar noch eingeschrieben, kannst dich aber nicht mehr für das Folgesemester zurückmelden (Rückmeldesperre).  


== Verwandte Seiten ==
Reichst du deinen Antrag so schnell wie möglich nach deiner Einschreibung ein, stellst du sicher, dass du dich im Erfolgsfall rechtzeitig zurückmelden kannst.
* [[Bachelor]]
* [[Master]]


[[Kategorie: Bachelor-Master]]
===Nicht-lehramtsbezogener Bachelor===
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]


{{Gültigkeit|DATUM=2015-07-01}}
Du reichst zuerst einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf Gleichwertigkeitsantrag] zusammen mit deinem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records ein und schreibst dich dann den Master ein, vorausgesetzt, dein Antrag wurde bewilligt. Eventuell musst du fehlende Leistungen (bis zu 45 CP) im Master nachstudieren, wofür du bis zur Anmeldung der Masterarbeit Zeit hast.
Reiche deinen Antrag so zeitig ein, dass du dich im Erfolgsfall zum Semesterstart [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/fristen_termine.php einschreiben] kannst. Natürlich kannst du dich auch noch im Semester einschreiben.


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Übrigens: Du kannst deine Auflagen-Leistungen so oft wiederholen wie notwendig, es sei denn, die [[Prüfungsordnung]] deines Fachs oder der Bildungswissenschaften schliessen dies aus.
 
===Hilfe – mein Studienabschluss wird nicht anerkannt, was kann ich tun?===
Wenn die Prüfung ergibt, dass dir mehr als 45 CP fehlen, kannst du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester im Lehramtsbachelor anerkennen lassen. Wie du dies auf den Weg bringst, erfährst du in unserem Wiki-Artikel zum [[höheres Fachsemester|höheren Fachsemester]].
 
===Kann ich selbst prüfen, ob mein Bachelorabschluss gleichwertig ist?===
Ja, du kannst die Leistungen in den Modulhandbüchern deines alten und neuen Studiengangs miteinander vergleichen und überlegen, welche äquivalent sein könnten. Wenn du sie in eine von dir erstellte Tabelle einträgst und sie mit den Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberatern besprichst, erhältst du eine Einschätzung aus professioneller Sicht und kannst deine Tabelle optimieren. Legst du sie dann den oben genannten Ausschüssen und Institutionen vor, erhältst du eine rechtssichere Auskunft und kannst dich auf dieser Grundlage im Bereich Einschreibungswesen in den Master umschreiben (Interne) bzw. einschreiben (Externe).
 
==Quellen==
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 02. Dezember 2019]
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[[Kategorie:Bachelor-Master]]
{{Gültigkeit|DATUM=2020-12-03|KOMMENTAR=noch in Bearbeitung}}

Version vom 11. Februar 2020, 14:26 Uhr

Die Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung sind interessant für dich, wenn du in den Master of Education wechseln möchtest und bereits

  • einen Lehramtsbachelor an einer anderen Universität abgeschlossen hast,
  • einen Bachelor abgeschlossen hast, der nicht lehramtsbezogen war oder du
  • nach der alten Prüfungsordnung Staatsexamen:LPO_2003 studiert hast und wechseln möchtest.

Egal, welchen Abschluss du in der Tasche hast, für alle Arten von Abschlüssen gilt dieselbe Regel: du kannst nur dann in den Master wechseln, wenn deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in einem solchen Umfang anerkannt werden, dass dir nicht mehr als 45 von 180 Credit Points (CP) im Lehramtsbachelor fehlen. Einzige Ausnahme: die Wirtschaftswissenschaften verlangen 180 Credit Points. In §1 der Fachprüfungsordnung kannst du nachlesen, wie sie sich aufschlüsseln.

Ob deine Leistungen dieses Kriterium erfüllen, entscheiden die Prüfungsausschüsse deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und das Institut für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache. Bei diesen reichst du nacheinander einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ein (Umlaufverfahren). Du verwendest dafür unterschiedliche Anträge, je nachdem, welchen Abschluss du hast und reichst ihn entweder vor oder nach deiner Einschreibung ein:

Lehramtsbezogener Bachelor

Du schreibst dich zuerst in den Master ein -alle Masterstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Lehramt sind zulassungsfrei- und reichst danach einen Gleichwertigkeitsantrag ein. Wird er positiv beschieden, bleibst du im Master eingeschrieben und meldest dich für das Folgesemester zurück. Sollten dir Leistungen fehlen (bis zu 45 CP) studierst du diese als Auflagen bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nach. Wird dein Antrag abgelehnt, bleibst du zwar noch eingeschrieben, kannst dich aber nicht mehr für das Folgesemester zurückmelden (Rückmeldesperre).

Reichst du deinen Antrag so schnell wie möglich nach deiner Einschreibung ein, stellst du sicher, dass du dich im Erfolgsfall rechtzeitig zurückmelden kannst.

Nicht-lehramtsbezogener Bachelor

Du reichst zuerst einen Gleichwertigkeitsantrag zusammen mit deinem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records ein und schreibst dich dann den Master ein, vorausgesetzt, dein Antrag wurde bewilligt. Eventuell musst du fehlende Leistungen (bis zu 45 CP) im Master nachstudieren, wofür du bis zur Anmeldung der Masterarbeit Zeit hast.

Reiche deinen Antrag so zeitig ein, dass du dich im Erfolgsfall zum Semesterstart einschreiben kannst. Natürlich kannst du dich auch noch im Semester einschreiben.

Übrigens: Du kannst deine Auflagen-Leistungen so oft wiederholen wie notwendig, es sei denn, die Prüfungsordnung deines Fachs oder der Bildungswissenschaften schliessen dies aus.

Hilfe – mein Studienabschluss wird nicht anerkannt, was kann ich tun?

Wenn die Prüfung ergibt, dass dir mehr als 45 CP fehlen, kannst du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester im Lehramtsbachelor anerkennen lassen. Wie du dies auf den Weg bringst, erfährst du in unserem Wiki-Artikel zum höheren Fachsemester.

Kann ich selbst prüfen, ob mein Bachelorabschluss gleichwertig ist?

Ja, du kannst die Leistungen in den Modulhandbüchern deines alten und neuen Studiengangs miteinander vergleichen und überlegen, welche äquivalent sein könnten. Wenn du sie in eine von dir erstellte Tabelle einträgst und sie mit den Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberatern besprichst, erhältst du eine Einschätzung aus professioneller Sicht und kannst deine Tabelle optimieren. Legst du sie dann den oben genannten Ausschüssen und Institutionen vor, erhältst du eine rechtssichere Auskunft und kannst dich auf dieser Grundlage im Bereich Einschreibungswesen in den Master umschreiben (Interne) bzw. einschreiben (Externe).

Quellen

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 02. Dezember 2019] Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-03