Bachelor-Master: Gleichwertigkeitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Gleichwertigkeits&shy;prüfung</titlehyphen>
Die Informationen zur [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php Gleichwertigkeitsprüfung] sind interessant für dich, wenn du in den [[Master|Master of Education]] wechseln möchtest und bereits
* einen Lehramtsbachelor an einer anderen Universität abgeschlossen hast,
* einen Bachelor abgeschlossen hast, der nicht lehramtsbezogen war oder du
* nach der alten Prüfungsordnung [[Staatsexamen:LPO_2003]] studiert hast und wechseln möchtest.


{{Teaser|Text=Die Lehramts&shy;studiengänge der Universitäten in NRW erfüllen nur in Kombination von [[BA/MA|Bachelor- und Masterstudium]] an der jeweiligen Universität alle gesetzlich Vorgaben nach dem Lehrerausbildungs&shy;gesetz ([[LABG]]) und der Lehramtszugangs&shy;verordnung ([[LZV]]) für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]].
Egal, welchen Abschluss du in der Tasche hast, für alle Arten von Abschlüssen gilt dieselbe Regel: du kannst nur dann in den Master wechseln, wenn deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in einem solchen Umfang anerkannt werden, dass dir nicht mehr als 45 von 180 [[Credit Points]] (CP) im Lehramtsbachelor fehlen. Einzige Ausnahme: die Wirtschaftswissenschaften verlangen 180 Credit Points. In [https://www.wiwi.uni-due.de/studium/lehramt/wiwi-bk-ma/ordnungendokumente/ §1 der Fachprüfungsordnung] kannst du nachlesen, wie sie sich aufschlüsseln.
}}
Wenn du nach Abschluss des [[Bachelor|Bachelorstudiums]] an der Universität A ein Masterstudium an der Universität B aufnehmen möchtest, ist die Wahrscheinlich&shy;keit sehr hoch, dass du bestimmte Studienelemente nachstudieren musst.
Um die ggf. vorhandene Notwendigkeit zum Nachstudieren zu identifizieren, müssen von den entsprechenden Prüfungs&shy;ausschüssen der Universität, an denen der [[Master]] studiert werden soll, die erworbenen Leistungen aus dem abgeschlossenen Bachelorstudium des alten Standorts mit den Leistungen, die perspektivisch in dem Masterstudium am neuen Standpunkt erworben werden, in Summe mit den formulierten Vorgaben aus [[LABG]] und [[LZV]] abgeglichen werden. Das passiert im Rahmen der Gleichwertigkeits&shy;prüfung, die pro Fach durchgeführt wird.


Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im Bereich [[Prüfungswesen]] zu stellen. Hier für gibt es zwei verschiedene Formulare. Sofern ein Lehramts-Bachelor-Zeugnis vorgelegt werden kann, gilt <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf</blank> Formular und ansonsten <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf</blank>. Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 [[Credit Points|LP]] überschreiten, erfolgt die [[Exmatrikulation]]. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 05. Dezember 2018]</ref>.
Ob deine Leistungen dieses Kriterium erfüllen, entscheiden die [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüsse]] deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und das [https://www.uni-due.de/daz-daf/Schaefer.shtml Institut für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache]. Bei diesen reichst du nacheinander einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ein (Umlaufverfahren).
Du verwendest dafür unterschiedliche Anträge, je nachdem, welchen Abschluss du hast und reichst ihn entweder vor oder nach deiner Einschreibung ein:
===Lehramtsbezogener Bachelor===


Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungs&shy;ausschüsse diese an den Bereich [[Prüfungswesen]]. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur [[Masterarbeit]] erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist.  
Du schreibst dich zuerst in den Master ein -alle Masterstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Lehramt sind zulassungsfrei- und reichst danach einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf Gleichwertigkeitsantrag] ein. Wird er positiv beschieden, bleibst du im Master eingeschrieben und meldest dich für das Folgesemester zurück. Sollten dir Leistungen fehlen (bis zu 45 CP) studierst du diese als Auflagen bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nach. Wird dein Antrag abgelehnt, bleibst du zwar noch eingeschrieben, kannst dich aber nicht mehr für das Folgesemester zurückmelden (Rückmeldesperre).  


Beachte bitte, dass die Regelung, die es dir erlaubt, Auflagen von bis zu 45 [[Credit Points|LP]] nachzustudieren, nicht für das Fach [[Ba-Ma(LABG2016):Wirtschaftswissenschaft_(LA_BK)|Wirtschaftswissenschaft (LA BK)]] gilt! Für dieses Fach muss die volle Gleichwertigkeit deines Bachelor-Abschlusses festgestellt werden. Wie viele und welche [[Credit Points|LP]] du nachweisen musst, um die Einschlägigkeit deines Bachelorstudiums für den [[Master]] in Wirtschaftswissenschaft nachzuweisen, kannst du der [[Fachprüfungsordnungen|Fachprüfungsordung]] Master Wirtschaftswissenschaft entnehmen: <blank text="Prüfungsordnung Wirtschaftswissenschaft (Master)">https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/ordnungendokumente/</blank>.  
Reichst du deinen Antrag so schnell wie möglich nach deiner Einschreibung ein, stellst du sicher, dass du dich im Erfolgsfall rechtzeitig zurückmelden kannst.


==Siehe auch==
===Nicht-lehramtsbezogener Bachelor===
*<blank text="Informationen zum Lehramtsmaster für externe Studieninteressierte">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php</blank>


== Verwandte Seiten ==
Du reichst zuerst einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf Gleichwertigkeitsantrag] zusammen mit deinem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records ein und schreibst dich dann den Master ein, vorausgesetzt, dein Antrag wurde bewilligt. Eventuell musst du fehlende Leistungen (bis zu 45 CP) im Master nachstudieren, wofür du bis zur Anmeldung der Masterarbeit Zeit hast.
*[[Bachelor]]
*[[Master]]
Reiche deinen Antrag so zeitig ein, dass du dich im Erfolgsfall zum Semesterstart [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/fristen_termine.php einschreiben] kannst. Natürlich kannst du dich auch noch im Semester einschreiben.


[[Kategorie: Bachelor-Master]]
Übrigens: Du kannst deine Auflagen-Leistungen so oft wiederholen wie notwendig, es sei denn, die [[Prüfungsordnung]] deines Fachs oder der Bildungswissenschaften schliessen dies aus.
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
 
{{AddRedirect}}
===Hilfe – mein Studienabschluss wird nicht anerkannt, was kann ich tun?===
{{Gültigkeit|DATUM=2019-09-25}}
Wenn die Prüfung ergibt, dass dir mehr als 45 CP fehlen, kannst du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester im Lehramtsbachelor anerkennen lassen. Wie du dies auf den Weg bringst, erfährst du in unserem Wiki-Artikel zum [[höheres Fachsemester|höheren Fachsemester]].
 
===Kann ich selbst prüfen, ob mein Bachelorabschluss gleichwertig ist?===
Ja, du kannst die Leistungen in den Modulhandbüchern deines alten und neuen Studiengangs miteinander vergleichen und überlegen, welche äquivalent sein könnten. Wenn du sie in eine von dir erstellte Tabelle einträgst und sie mit den Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberatern besprichst, erhältst du eine Einschätzung aus professioneller Sicht und kannst deine Tabelle optimieren. Legst du sie dann den oben genannten Ausschüssen und Institutionen vor, erhältst du eine rechtssichere Auskunft und kannst dich auf dieser Grundlage im Bereich Einschreibungswesen in den Master umschreiben (Interne) bzw. einschreiben (Externe).
 
==Quellen==
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 02. Dezember 2019]
{{Fluid}}
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
{{Gültigkeit|DATUM=2020-12-03|KOMMENTAR=noch in Bearbeitung}}

Version vom 11. Februar 2020, 13:26 Uhr

Die Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung sind interessant für dich, wenn du in den Master of Education wechseln möchtest und bereits

  • einen Lehramtsbachelor an einer anderen Universität abgeschlossen hast,
  • einen Bachelor abgeschlossen hast, der nicht lehramtsbezogen war oder du
  • nach der alten Prüfungsordnung Staatsexamen:LPO_2003 studiert hast und wechseln möchtest.

Egal, welchen Abschluss du in der Tasche hast, für alle Arten von Abschlüssen gilt dieselbe Regel: du kannst nur dann in den Master wechseln, wenn deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in einem solchen Umfang anerkannt werden, dass dir nicht mehr als 45 von 180 Credit Points (CP) im Lehramtsbachelor fehlen. Einzige Ausnahme: die Wirtschaftswissenschaften verlangen 180 Credit Points. In §1 der Fachprüfungsordnung kannst du nachlesen, wie sie sich aufschlüsseln.

Ob deine Leistungen dieses Kriterium erfüllen, entscheiden die Prüfungsausschüsse deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und das Institut für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache. Bei diesen reichst du nacheinander einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ein (Umlaufverfahren). Du verwendest dafür unterschiedliche Anträge, je nachdem, welchen Abschluss du hast und reichst ihn entweder vor oder nach deiner Einschreibung ein:

Lehramtsbezogener Bachelor

Du schreibst dich zuerst in den Master ein -alle Masterstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Lehramt sind zulassungsfrei- und reichst danach einen Gleichwertigkeitsantrag ein. Wird er positiv beschieden, bleibst du im Master eingeschrieben und meldest dich für das Folgesemester zurück. Sollten dir Leistungen fehlen (bis zu 45 CP) studierst du diese als Auflagen bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nach. Wird dein Antrag abgelehnt, bleibst du zwar noch eingeschrieben, kannst dich aber nicht mehr für das Folgesemester zurückmelden (Rückmeldesperre).

Reichst du deinen Antrag so schnell wie möglich nach deiner Einschreibung ein, stellst du sicher, dass du dich im Erfolgsfall rechtzeitig zurückmelden kannst.

Nicht-lehramtsbezogener Bachelor

Du reichst zuerst einen Gleichwertigkeitsantrag zusammen mit deinem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records ein und schreibst dich dann den Master ein, vorausgesetzt, dein Antrag wurde bewilligt. Eventuell musst du fehlende Leistungen (bis zu 45 CP) im Master nachstudieren, wofür du bis zur Anmeldung der Masterarbeit Zeit hast.

Reiche deinen Antrag so zeitig ein, dass du dich im Erfolgsfall zum Semesterstart einschreiben kannst. Natürlich kannst du dich auch noch im Semester einschreiben.

Übrigens: Du kannst deine Auflagen-Leistungen so oft wiederholen wie notwendig, es sei denn, die Prüfungsordnung deines Fachs oder der Bildungswissenschaften schliessen dies aus.

Hilfe – mein Studienabschluss wird nicht anerkannt, was kann ich tun?

Wenn die Prüfung ergibt, dass dir mehr als 45 CP fehlen, kannst du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester im Lehramtsbachelor anerkennen lassen. Wie du dies auf den Weg bringst, erfährst du in unserem Wiki-Artikel zum höheren Fachsemester.

Kann ich selbst prüfen, ob mein Bachelorabschluss gleichwertig ist?

Ja, du kannst die Leistungen in den Modulhandbüchern deines alten und neuen Studiengangs miteinander vergleichen und überlegen, welche äquivalent sein könnten. Wenn du sie in eine von dir erstellte Tabelle einträgst und sie mit den Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberatern besprichst, erhältst du eine Einschätzung aus professioneller Sicht und kannst deine Tabelle optimieren. Legst du sie dann den oben genannten Ausschüssen und Institutionen vor, erhältst du eine rechtssichere Auskunft und kannst dich auf dieser Grundlage im Bereich Einschreibungswesen in den Master umschreiben (Interne) bzw. einschreiben (Externe).

Quellen

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 02. Dezember 2019] Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-03