Bachelor-Master: Gleichwertigkeitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Gültigkeit)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<titlehyphen>Gleichwertigkeits&shy;prüfung</titlehyphen>
<titlehyphen>Gleichwertigkeits&shy;prüfung</titlehyphen>


Die Lehramts&shy;studiengänge der Universitäten in NRW erfüllen nur in Kombination von [[BA/MA|Bachelor- und Masterstudium]] an der jeweiligen Universität alle gesetzlich Vorgaben nach dem Lehrerausbildungs&shy;gesetz ([[LABG]]) und der Lehramtszugangs&shy;verordnung ([[LZV]]) für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]].
{{Teaser|Text=Die Lehramts&shy;studiengänge der Universitäten in NRW erfüllen nur in Kombination von [[BA/MA|Bachelor- und Masterstudium]] an der jeweiligen Universität alle gesetzlich Vorgaben nach dem Lehrerausbildungs&shy;gesetz ([[LABG]]) und der Lehramtszugangs&shy;verordnung ([[LZV]]) für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]].
 
}}
Wenn du nach Abschluss des [[Bachelor|Bachelorstudiums]] an der Universität A ein Masterstudium an der Universität B aufnehmen möchtest, ist die Wahrscheinlich&shy;keit sehr hoch, dass du bestimmte Studienelemente nachstudieren musst.
Wenn du nach Abschluss des [[Bachelor|Bachelorstudiums]] an der Universität A ein Masterstudium an der Universität B aufnehmen möchtest, ist die Wahrscheinlich&shy;keit sehr hoch, dass du bestimmte Studienelemente nachstudieren musst.
Um die ggf. vorhandene Notwendigkeit zum Nachstudieren zu identifizieren, müssen von den entsprechenden Prüfungs&shy;ausschüssen der Universität, an denen der [[Master]] studiert werden soll, die erworbenen Leistungen aus dem abgeschlossenen Bachelorstudium des alten Standorts mit den Leistungen, die perspektivisch in dem Masterstudium am neuen Standpunkt erworben werden, in Summe mit den formulierten Vorgaben aus [[LABG]] und [[LZV]] abgeglichen werden. Das passiert im Rahmen der Gleichwertigkeits&shy;prüfung, die pro Fach durchgeführt wird.
Um die ggf. vorhandene Notwendigkeit zum Nachstudieren zu identifizieren, müssen von den entsprechenden Prüfungs&shy;ausschüssen der Universität, an denen der [[Master]] studiert werden soll, die erworbenen Leistungen aus dem abgeschlossenen Bachelorstudium des alten Standorts mit den Leistungen, die perspektivisch in dem Masterstudium am neuen Standpunkt erworben werden, in Summe mit den formulierten Vorgaben aus [[LABG]] und [[LZV]] abgeglichen werden. Das passiert im Rahmen der Gleichwertigkeits&shy;prüfung, die pro Fach durchgeführt wird.


Der <blank text="Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/antrag_auf_pruefung_der_gleichwertigkeit_des__ba-abschlusses_fuer_lehraemter.pdf</blank> ist im [[Studierendensekretariat]] zu stellen. Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 [[Credit Points|LP]] überschreiten, erfolgt die [[Exmatrikulation]]. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen.  
Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im [[Studierendensekretariat]] zu stellen. Hier für gibt es zwei verschiedene Formulare. Sofern ein Lehramts-Bachelor-Zeugnis vorgelegt werden kann, gilt <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf</blank> Formular und anonsten <blank text="dieses">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/antrag_auf_gleichwertigkeitspr%C3%BCfung_fuer_den_zugang_zum_lehramts-masterstudiengang_m._ed.pdf</blank>. Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 [[Credit Points|LP]] überschreiten, erfolgt die [[Exmatrikulation]]. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen.  


Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungs&shy;ausschüsse diese an den Bereich [[Prüfungswesen]]. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur [[Masterarbeit]] erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist.  
Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungs&shy;ausschüsse diese an den Bereich [[Prüfungswesen]]. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur [[Masterarbeit]] erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist.  
==Siehe auch==
*<blank>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php</blank>


== Verwandte Seiten ==
== Verwandte Seiten ==
Zeile 17: Zeile 20:
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
{{AddRedirect}}
{{AddRedirect}}
{{Gültigkeit|DATUM=2017-06-01}}
{{Gültigkeit|DATUM=2017-08-01}}

Version vom 3. Februar 2017, 09:39 Uhr

Die Lehramts­studiengänge der Universitäten in NRW erfüllen nur in Kombination von Bachelor- und Masterstudium an der jeweiligen Universität alle gesetzlich Vorgaben nach dem Lehrerausbildungs­gesetz (LABG) und der Lehramtszugangs­verordnung (LZV) für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.

Wenn du nach Abschluss des Bachelorstudiums an der Universität A ein Masterstudium an der Universität B aufnehmen möchtest, ist die Wahrscheinlich­keit sehr hoch, dass du bestimmte Studienelemente nachstudieren musst. Um die ggf. vorhandene Notwendigkeit zum Nachstudieren zu identifizieren, müssen von den entsprechenden Prüfungs­ausschüssen der Universität, an denen der Master studiert werden soll, die erworbenen Leistungen aus dem abgeschlossenen Bachelorstudium des alten Standorts mit den Leistungen, die perspektivisch in dem Masterstudium am neuen Standpunkt erworben werden, in Summe mit den formulierten Vorgaben aus LABG und LZV abgeglichen werden. Das passiert im Rahmen der Gleichwertigkeits­prüfung, die pro Fach durchgeführt wird.

Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im Studierendensekretariat zu stellen. Hier für gibt es zwei verschiedene Formulare. Sofern ein Lehramts-Bachelor-Zeugnis vorgelegt werden kann, gilt dieses  Formular und anonsten dieses . Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 LP überschreiten, erfolgt die Exmatrikulation. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen.

Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungs­ausschüsse diese an den Bereich Prüfungswesen. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur Masterarbeit erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist.

Siehe auch

Verwandte Seiten


Dieser Artikel ist gültig bis 2017-08-01