Bachelor-Master:Gleichwertigkeitsprüfung

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Die Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung sind interessant für dich, wenn du in den Master of Education wechseln möchtest und bereits

  • einen Lehramtsbachelor an einer anderen Universität abgeschlossen hast,
  • einen Bachelor abgeschlossen hast, der nicht lehramtsbezogen war oder du
  • nach der alten Prüfungsordnung (Staatsexamen, LPO 2003) studiert hast und wechseln möchtest.

Egal, welchen Abschluss du in der Tasche hast, für alle Arten von Abschlüssen gilt dieselbe Regel: du kannst nur dann in den Master wechseln, wenn deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in einem solchen Umfang anerkannt werden, dass dir nicht mehr als 45 von 180 Credit Points (CP) im Lehramtsbachelor fehlen. Einzige Ausnahme: die Wirtschaftswissenschaften verlangen einen einschlägigen Studienabschluss und 180 Credit Points. In der Fachprüfungsordnung kannst du nachlesen, wie sie sich aufschlüsseln.

Ob deine Leistungen dieses Kriterium erfüllen, entscheiden die Prüfungsausschüsse deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und das Institut für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache. Bei diesen reichst du jeweils einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ein. Alternativ nutzt du nur einen Antrag und reichst ihn nacheinander bei den beteiligten Personen und Institutionen ein (Umlaufverfahren). Je nach Studienabschluss verwendest du unterschiedliche Anträge und hast unterschiedliche Möglichkeiten, vorzugehen:

Lehramtsbezogener Bachelor

Du kannst dich jederzeit zu den entsprechenden Fristen in den zulasungsfreien Master einschreiben und deinen Antrag vor oder nach deiner Einschreibung einreichen. Plane die Einreichung so, dass du bis spätestens Ende des Semesters einen Prüfungsbescheid erhälst. Fällt er positiv aus, kannst du dich zum Folgesemester zurückmelden. Fällt er negativ aus, ist eine Rückmeldung nicht möglich und eine Bewerbung oder eine Einschreibung für einen Studienplatz im Bachelor notwendig.

Hinweis: In fast allen Fällen werden lehramtsbezogene Bachelorabschlüsse positiv beschieden, zumal du fehlende oder nicht anerkannte Leistungen bis zur 45-Punkte-Grenze als Auflagen bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nachstudieren kannst.

Nicht-lehramtsbezogener Bachelor

Reiche zuerst deinen Antrag ein und schreibe dich dann in den Master ein, vorausgesetzt dein Antrag wurde bewilligt. Eventuell musst du fehlende Leistungen als Auflagen im Umfang von maximal 45 CP im Master nachstudieren, wofür du bis zur Anmeldung der Masterarbeit Zeit hast. Wurde dein Antrag negativ beschieden, ist nur eine Bewerbung oder Einschreibung in den Bachelor möglich.

Reiche deinen Antrag so zeitig ein, dass du dich im Erfolgsfall zum Semesterstart einschreiben kannst. Natürlich kannst du dich auch noch im Semester einschreiben.

Übrigens: Du kannst deine Auflagen-Leistungen so oft wiederholen wie notwendig, es sei denn, die Prüfungsordnung deines Fachs oder der Bildungswissenschaften schliessen dies aus.

Hilfe – mein Studienabschluss wird nicht anerkannt, was kann ich tun?

Wenn die Prüfung ergibt, dass dir mehr als 45 CP fehlen, kannst du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester im Lehramtsbachelor anerkennen lassen. Wie du dies auf den Weg bringst, erfährst du in unserem Wiki-Artikel zum höheren Fachsemester.

Kann ich selbst prüfen, ob mein Bachelorabschluss gleichwertig ist?

Ja, du kannst die Leistungen in den Modulhandbüchern deines alten und neuen Studiengangs miteinander vergleichen und überlegen, welche äquivalent sein könnten. Ergänzend ist es möglich, die Fachstudien*beraterinnen um eine Einschätzung zu bitten. Eine rechtssichere Auskunft erhälst du aber erst, wenn du deinen Antrag bei den Fachprüfungsausschüssen einreichst. Dieser Artikel ist gültig bis 2022-02-03