Bachelor-Master: Mündliche Ergänzungsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer studien­begleitenden Prüfung aus einer Klausur oder Hausarbeit, hast du in einigen Fächern die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungs­prüfung abzulegen.}}
{{Teaser|Text=Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer studien­begleitenden Prüfung aus einer Klausur, hast du in einigen Fächern die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungs­prüfung abzulegen.}}


Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei mal absolviert werden (ein Versuch + zwei Wiederholungen). Diese Regelung wird jedoch durch manche [[Fachprüfungsordnungen]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.  
Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die [[Prüfung]] noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird von einigen [[Fachprüfungsordnungen]] durch die mündliche Ergänzungsprüfung erweitert, sodass du unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit hast, die Prüfung zu bestehen.


Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die [[Prüfung]] spätestens zu dem in der [[Prüfungsordnung]] vorgegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese [[Prüfung]] dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.
Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die mündliche Ergänzungs­prüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die mündliche Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.


Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die [[Prüfung]] wegen eines Täuschungsversuchs oder anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt
Möchtest du wissen, ob es in deinem [[Fächer|Fach]] die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung gibt, schau in die Fachprüfungsordnung deines Fachs. Bei Fragen, wende dich an die entsprechenden [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]].


Den entsprechenden Antrag musst du bis 14 Tage nach Bekannt­gabe der Klausur- oder Hausarbeits­ergebnisse beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die Ergänzungs­prüfung findet frühestens 4 Wochen und spätestens 12 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.
{{Gültigkeit|DATUM=2022-02-10|KOMMENTAR=}}
 
Hast du Fragen zur (Möglichkeit einer) mündlichen Ergänzungsprüfung in deinem Fach, kannst du dich an die [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]] wenden.
 
Für die nachfolgenden Fächer werden mündliche Ergänzungs­prüfungen angeboten:
 
==Bachelor==
 
*Biologie [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-5-24-ws16.pdf HRSGe] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-5-26-ws16.pdf  Gy/Ge] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-5-28-ws16.pdf BK]
*Biotechnik [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_6_28_ws16.pdf BK]
*Chemie [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_7_24_ws16.pdf HRSGe] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_7_26_ws16.pdf Gy/Ge] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_7_28_ws16.pdf BK]
*DaZ [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-34-22.pdf G] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-34-22.pdf HRSG] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-34-22.pdf Gy/Ge] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-34-22.pdf BK]
*Evangelische Religionslehre [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-32-0-22-ws16.pdf G], [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-32-1-24-ws16.pdf HRSGe] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-32-2-26-ws16.pdf  Gy/Ge] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-32-4-28-ws16.pdf BK]
*Physik [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-31-24-ws16.pdf HRSGe] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-31-26-ws16.pdf Gy/Ge] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-31-28-ws16.pdf  BK]
*Sport [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-36-22.pdf G], [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-36-24.pdf HRSGe] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-36-26.pdf  Gy/Ge][https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-36-28ws19.pdf BK]
 
==Master==
 
*Biotechnik [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-6-48-ws16.pdf BK]
*Chemie [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-7-44-ws16.pdf HRSGe] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-7-46-ws16.pdf Gy/Ge] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-7-48-ws16.pdf BK]
*DaZ [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_9_34_42.pdf G] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_9_34_42.pdf HRSGe]
*Evangelische Religionslehre [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-32-0-42-ws16.pdf G] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-32-1-44-ws16.pdf HRSGe] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-32-2-46-ws16.pdf Gy/Ge] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-32-4-48-ws16.pdf BK]
*Physik [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-31-44-ws16.pdf HRSGe] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-31-46-ws16.pdf Gy/Ge] [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-31-48-ws16.pdf BK]
 
 
{{Gültigkeit|DATUM=2021-03-29|KOMMENTAR=POen auf Änderungen überprüfen}}
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[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]

Version vom 16. August 2021, 10:00 Uhr

Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer studien­begleitenden Prüfung aus einer Klausur, hast du in einigen Fächern die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungs­prüfung abzulegen.

Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird von einigen Fachprüfungsordnungen durch die mündliche Ergänzungsprüfung erweitert, sodass du unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit hast, die Prüfung zu bestehen.

Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses beim Prüfungswesen stellen. Der Prüfungs­ausschuss legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die mündliche Ergänzungs­prüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die mündliche Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.

Möchtest du wissen, ob es in deinem Fach die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung gibt, schau in die Fachprüfungsordnung deines Fachs. Bei Fragen, wende dich an die entsprechenden Studienfachberatung.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-02-10