Bachelor-Master: Masterarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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(Quelle Abgabefrist Ma-Arbeit)
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abgegeben werden.<ref>Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 1. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 1. November Mitte Oktober.
abgegeben werden.<ref>Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 1. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 1. November Mitte Oktober.
Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel '''6''' Wochen (GPO §20 (15)). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa '''3''' Wochen um euer Zeugnis auszustellen. Plant am besten noch '''1''' weitere Woche Puffer ein.  
Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel '''6''' Wochen (GPO §20 (15)). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa '''3''' Wochen um euer Zeugnis auszustellen. Plant am besten noch '''1''' weitere Woche Puffer ein.  
''[GPO hier: (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118)''
''geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016
''(VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)'']''
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Version vom 23. Januar 2018, 13:21 Uhr

!! Achtung !!
Die Masterarbeit sollte bestenfalls für den

  • Einstellungstermin 01. November: ca. Ende Juli
  • Einstellungstermin 01. Mai: ca. Ende Januar

abgegeben werden.[1]

Das gilt allerdings nur, wenn es keine Zulassungsbeschränkung für deine Fächer gibt. Wenn du deine Dozentin oder deinen Dozenten also rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit so eingehalten werden, dass du dein Zeugnis noch fristgerecht zum Vorbereitungsdienst nachreichen kannst.

Jedoch kann es auch in Ausnahmefällen zu Verzögerungen seitens der Prüferinnen und Prüfer kommen, wenn diese eine Fristverlängerung beantragen.

Die Masterarbeit, auch Master-Thesis, ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende des Master-Studiums.

Die Masterarbeit wird durch das Modul „Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln“ im Umfang von 9 Credits begleitet. Jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich Bildungswissenschaften führt eine Begleitveranstaltung im Umfang von 3 Credits durch.

Die Masterarbeit kann in begründeten Fällen in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung der jeweils individuellen Leistung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Die Arbeit kann sowohl in den Bildungswissenschaften (hier auch im Bereich Deutsch als Zweitsprache, als auch in den zwei bzw. drei anderen Studienfächern geschrieben werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für Erst- und Zweit- bzw. Drittfach unterscheiden sich von den Voraussetzungen der Bildungswissenschaften.

Erst-, Zweit- oder Drittfach

Bildungswissenschaften

Prüfer- und Themenwahl

Das Thema wird von einem oder einer Hochschullehrenden oder -dozierenden gestellt. Dieser oder diese muss mindestens promoviert, habilitiert oder Privatdozent bzw. -dozentin des gewählten Studienfaches sein und in die Lehramts­ausbildung eingebunden, das heißt Lehr­veranstaltungen durchgeführt haben.

Bildungswissenschaften

Die Bildungswissenschaften haben eine Liste von Prüferinnen und Prüfern  veröffentlicht.

Anmeldung

Die Anmeldung  erfolgt über das zentrale Prüfungswesen. Hierfür gibt es keine Anmeldefristen, ihr könnt euch also jederzeit für die Masterarbeit anmelden.

Im Prüfungswesen erhaltet ihr das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“. Dieses ist nur in Papierform erhältlich.

Dieses reicht ihr nach Ausfüllen der Angaben zu Punkt A zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ im Bereich Prüfungswesen V15 R00 wieder ein. Im Folgenden bekommt ihr Bescheid, ob ihr zugelassen seid oder nicht. Wenn ihr zugelassen seid, müsst ihr eurer Betreuerin oder eurem Betreuer das Formular zum Ausfüllen des Punktes C aushändigen. Euer Betreuer bzw eure Betreuerin verschickt das Formular dann per Hauspost an die zuständige Person aus dem Prüfungsausschuss (für die Bildungswissenschaften ist dies zum Beispiel Frau Schormann in S06 S06 B87). Von da aus wird es nach Prüfung an das zentrale Prüfungswesen zurückgeschickt und ihr seid offiziell angemeldet.

Bearbeitungszeit

  • 15 Wochen
  • Dieser Zeitraum kann im Einzelfall um bis zu acht Wochen verlängert werden. Dafür muss dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens eine Woche vor Abgabe ein begründeter schriftlicher Antrag vorliegen.[2][3] (vgl. §20 (6))

Abgabe

Essen: V15 R00 G16
Duisburg: SG 032
Uhrzeiten: Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr, sowie Fr 09:00 - 12:00 Uhr.
  • Du kannst deine Masterarbeit aber auch weiterhin in die Nachtbriefkästen einwerfen.
Essen: Gebäudeeingang T01
Duisburg: Gebäude LG
  • Abgabe in dreifacher Form, gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form
  • Eigenständigkeitserklärung, in der auch enthalten ist, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde, wenn es sich um eine Gruppenarbeit handelt

Achtung: Bei jeder abgegebener Form muss eine digitale Kopie beigelegt werden!

Hilfen

Die Schreibwerkstatt der UDE bietet Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben, aber auch eine persönliche Beratung an. Außerdem gibt es ein Sprachtelefon, bei dem man zu allen Problemen während des Schreibprozesses seine Fragen telefonisch stellen kann. Der Schreibtrainer ist ein Online-Trainingsprogramm für das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten.

Ebenso können dir Wissenschaftliche Suchmaschinen die Recherche erleichtern.




Verwandte Links

Siehe auch

Quellen

  1. Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 1. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 1. November Mitte Oktober. Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel 6 Wochen (GPO §20 (15)). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa 3 Wochen um euer Zeugnis auszustellen. Plant am besten noch 1 weitere Woche Puffer ein. [GPO hier: (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 853 / Nr. 118) geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016 (VBl Jg. 14, 2016 S. 699 / Nr. 107)]
  2. gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2009)  vom 06.12.2011
  3. gemeinsame Prüfungsordnung (LABG 2016)  vom 30.09.2016

Dieser Artikel ist gültig bis 2018-05-22