Bachelor-Master: Praxissemester: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. Mai 2020, 13:09 Uhr

Absolvierst du aktuell dein Praxissemester und bist von Schulschließungen als Sicherheitsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus betroffen, hast du bereits eine Nachricht über das Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester (PVP) erhalten. Bitte achte besonders aufmerksam auf deine E-Mails und dein Postfach in PVP. Solltest du noch Fragen haben, kannst du dich an das Praktikumsbüro wenden. Bitte beachte dabei die Hinweise zum Minimalbetrieb in der UDE.


Allgemeine Informationen

Das Praxissemester wurde an der UDE erstmals zum WiSe 2014/15 (Schul­praxisphase ab 17. Februar 2015) durchgeführt. Es findet im zweiten Semester des Masterstudiums statt. Es wird von der UDE verantwortet und in Kooperation mit den Zentren für schul­praktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld und Oberhausen sowie den Schulen der Ausbildungsregion gemeinsam gestaltet und begleitet. Das bedeutet, dass du für ein Semester Erfahrungen in der Schulpraxis sammelst. Dabei wirst du von den zuständigen ZfsLs und der Universität unterstützt, indem du in beiden Institutionen Veranstaltungen besuchst.

{{SqueezeInfobox|Items= {{Box|Farbe=blue|Überschrift= Sprechstunden Praxissemester|Text= {{Infobox Institution |abkuerzung=Sprechstunden Praxissemester |ansprechpartner=Frank Diehr |raum=V15 S02 D24 |sprechzeiten=siehe Webseite |tel=0201 183 4242 |email=frank.diehr​@uni-due.de |www=https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2019/vbl_2019_62.pdf" target="_blank">[https://zlb.uni-due.de/praxisphasen-sprechstunden/  ) bist. Alle weiteren Informationen zum Praxissemester findest du auf der ZLB- Seite unter Praxisphasen.

Informationsveranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Situation kann momentan keine Informationsveranstaltung statttinden. Stadtdessen wurde ein Moodle Kurs entsprechenden Informationsvideos eingerichtet.

Das ZLB bietet immer vor Beginn der Anmeldephase Informationsveranstaltungen für interessierte Studierende und Lehrkräfte der Ausbildungsregion UDE an. Dort bekommst du Hinweise zur Organisation, zum Anmeldeverfahren und zum Ablauf im Praxissemester. Alle Veranstaltungen sind inhaltsgleich. Weitere Informationen findest du auf der ZLB Webseite.


Ablauf

Im ersten Mastersemester musst du die vorbereitenden Veranstaltungen in deinen beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften besuchen. Im zweiten Semester findet dann das Praxissemester statt, welches auf ein Schulhalbjahr bezogen ist. Es fängt spätestens am 15. September beziehungweise 15. Februar jedes Jahres an und umfasst insgesamt 25 Credit Points. Diese sind aufgeteilt in einen universitären (12 CP) und einen schulischen (13 CP) Teil. Mehr Informationen zum Ablauf des Praxissemesters findest du im Flyer auf der ZLB-Seite unter Downloads.

Ziele

  • Theorie und Praxis miteinander zu verbinden
  • Verknüpfung von bereits erworbenen und neuem Wissen
  • Studierende auf die Praxisanforderungen in der Schule vorbereiten
  • eine Grundlage für den Vorbereitungsdienst schaffen
  • Reflektion in Form eines Portfolios

[1][2]


Ein detailierter Plan des 2. Semesters ist in folgenden Grafiken ersichtlich: Datei:Workload PS GS.jpg
Übersicht für das Lehramt Grundschule[3]


Datei:Workload PS.jpg
Übersicht für die anderen Lehrämter[3]

Leitfaden zum Praxissemester

Im Leitfaden zum Praxissemester sind alle wichtigen Informationen zum Praxissemester enthalten. Er ist in Zusammen­arbeit mit Vertreter*innen der ZfsL und der Schulen entstanden.

Häufig gestellte Fragen

Die Antworten zu den häufig gestelltesten Fragen rund um das Praxissemester findest du in unserem FAQ.

Anmelde­sprechstunden zum Praxissemester

Das ZLB bietet Anmeldesprechstunden und Infoveranstaltungen für das Praxissemester an. Die aktuellen Termine für die Anmeldesprechstunden findest du auf der ZLB Webseite.

Rechtliche Hinweise

Das ZLB hat umfangreiche Materialien zusammengestellt, die über die rechtlichen Fragen während des Praktikums informieren, u. a. über Unfallversicherung, Haftung, besondere Gefährdung durch Infektionskrankheiten, Belehrung zum Datenschutz, zur allgemeinen Verschwiegenheit und zum Infektionsschutzgesetz. Die Formulare findest du im Downloadbereich der ZLB-Website.

Achtung NEU: Der Gesetzgeber hat ein neues Gesetz, das Masernschutzgesetz, beschlossen. Es wird zum 01. März 2020 wirksam und regelt die Impfpflicht wie folgt: bist du nach dem 1. Januar 1971 geboren und absolviert du nach dem 01. März 2020 dein Praxissemester, musst du dich impfen lassen, sofern du keinen Impfschutz hast. Achte bitte darauf, dass du die Impfung in deinen Impfpass eintragen lässt, denn du musst den Impfpass der Leitung deiner Praktikumseinrichtung vorlegen, spätestens am ersten Tag deines Praktikums. Kannst du dies nicht, darfst du dein Praktikum nicht antreten. Bist du gegen Masern immun oder verträgst du eine Impfung nicht, bittest du deine Ärztin oder deinen Arzt, dir dies durch ein entsprechendes Schreiben zu belegen. Auch hier gilt, dass du das Schreiben der Leitung deiner Praktikumseinrichtung vorlegen musst, spätestens an dem Tag, an dem du das Praktikum beginnst. Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen.

Ordnungen

Siehe auch

Verwandte Seiten

Quellen



Dieser Artikel ist gültig bis 2020-05-27