Bachelor-Master:Praxissemester

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Auf der Seite des ZLB findest du eine Übersicht über alle relevanten Veranstaltungen und Anlaufstellen für Lehramtsstudierende, die coronabedingt Änderungen eingeführt haben.

Allgemeine Informationen

Das Praxissemester kannst du im zweiten Semester des Masterstudiums absolvieren. Es wird von der Universität Duisburg-Essen (UDE) verantwortet und in Kooperation mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld und Oberhausen sowie den Schulen der Ausbildungsregion gemeinsam gestaltet und begleitet. Das bedeutet, dass du im Block Veranstaltungen in der Universität und im ZfsL besuchst und das Praxissemester in der Schule absolvierst. In der Schule sammelst du erste Erfahrungen in der Praxis. Auch ein Unterrichtsbesuch pro Fach, bei denen dich deine ZfsL- Betreuer*innen in der Schule besuchen kommen, ist geplant.

Wenn du Fragen hast, die dir das LehramtsWiki vielleicht nicht beantworten kann, findest du Hilfe beim Praktikumsbüro des ZLB.


Ablauf

Ein Semester vor dem Praxissemester musst du die vorbereitenden Veranstaltungen in deinen beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften besuchen. Im zweiten Semester findet dann das Praxissemester statt, welches auf ein Schulhalbjahr bezogen ist. Es fängt spätestens am 15. September bzw. 15. Februar jeden Jahres an und umfasst insgesamt 25 Credit Points. Diese sind aufgeteilt in einen universitären (12 CP) und einen schulischen (13 CP) Teil. Mehr Informationen zum Ablauf findest du im Flyer zum Praxissemester.

Studienprojekte im Praxissemester

Deine Wahlentscheidungen, in welchen Teilstudiengängen du deine zwei Studienprojekte absolvieren möchtest, musst du in HISinOne als Prüfungen anmelden. Beachte dabei, dass du auch eine Prüfung für den unbenoteten Modulteil (für Grundschule: zwei Modulteile) anmeldest, obwohl du dort kein Studienprojekt durchführst. Du kannst dich in der globalen Anmeldephase (5.-6. Vorlesungswoche) anmelden.


Ein Studienprojekt ist ein Projekt, das du in den universitären Lehrveranstaltungen planst und anschließend in der Schule durchführst. Dabei gehst du einer Forschungsfrage nach und versuchst diese mithilfe von empirischer Forschung zu beantworten. Ein Beispiel für ein Studienprojekt wäre die Befragung von Schüler*innen zu einem bestimmten Thema mittels Fragebogen oder auch ein Interview mit ausgewählten Lehrkräften.

In deinen Teilstudiengängen wirst du auf die Durchführung dieser eigenen Studienprojekte vorbereitet.

Die Entscheidung, in welchen Teilstudiengängen du deine Studienprojekte absolvierst, musst du bis zum letzten Tag des ersten Blockwochenzyklus schriftlich bei den Dozierenden der Begleitveranstaltung einreichen. Im Leitfaden für das Praxissemester unter dem Punkt "Zeitlicher Ablauf Praxissemester (2. Semester M. Ed.)" findest du einen Kalender, in dem auch der letzte Tag des ersten Blockwochenzyklus eingetragen ist. Dies gibt dir die Möglichkeit, die Studienprojektskizzen mit der Ausbildungsschule und der Dozent*in zu besprechen, bevor du das eigentliche Projekt durchführst. Prüfungen im Praxissemester finden nur noch in den Teilstudiengängen statt, in denen du ein Studienprojekt durchführst.

Anmeldung

Möchtest du das Praxissemester im September 2021 absolvieren, musst du dich vom 17. Mai bis zum 27. Mai 2021 über PVP anmelden. Alle Termine findest du ebenfalls im Praxisphasen-Anmeldeportal.

Für das Praxissemester an der UDE können sich nur Masterstudierende anmelden. Die ZfsL Kapazitäten und die Ausbildungsschulen werden von der Bezirksregierung Düsseldorf bereitgestellt. Du kannst dich jedes Semester innerhalb der Anmeldefrist über die Online-Plattform PVP anmelden. Nach deiner Anmeldung wirst du einer Ausbildungsschule mit dazugehörigem ZfsL zugewiesen. Das Praktikum kannst du nur mit einem Nachweis schwerwiegender Gründe absagen, ansonsten bekommst du einen Fehlversuch. Beachte bitte, dass du keine Schule wählen darfst, an der du dein Abitur absolviert hast oder als Vertretungslehrkraft während des schulpraktischen Teils des Praxissemesters tätig bist (s. Änderungsordnung). Alle weiteren Informationen zum Praxissemester findest du auf der ZLB- Seite unter Praxisphasen.

Informationsveranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Situation kann momentan keine Informationsveranstaltung an der UDE stattfinden. Dafür findet aber eine Informationsveranstaltung am 10. Mai 2021 von 14:00 -16:00 Uhr über Big Blue Button online statt. Weitere Informationen dazu findest du auf der ZLB Webseite.


Das ZLB bietet immer vor Beginn der Anmeldephase Informationsveranstaltungen für interessierte Studierende und Lehrkräfte der Ausbildungsregion UDE an. Dort bekommst du Hinweise zur Organisation, zum Anmeldeverfahren und zum Ablauf des Praxissemesters. Alle Veranstaltungen sind inhaltsgleich. Weitere Informationen findest du auf der ZLB Webseite.



Ein detaillierter Plan des 2. Semesters ist in folgenden Grafiken ersichtlich: Datei:Workload PS GS.jpg
Übersicht für das Lehramt Grundschule


Datei:Workload PS.jpg
Übersicht für die anderen Lehrämter

Leitfaden zum Praxissemester

Im Leitfaden zum Praxissemester sind alle wichtigen Informationen zum Praxissemester enthalten. Er ist in Zusammen­arbeit mit Vertreter*innen der ZfsL und der Schulen entstanden.

Häufig gestellte Fragen

Die Antworten zu den häufig gestellten Fragen rund um das Praxissemester findest du in unserem FAQ oder auf den Seiten des ABZ.

Anmelde­sprechstunden zum Praxissemester

Das ZLB bietet Anmeldesprechstunden (per Telefon und per Video) für das Praxissemester an. Die aktuellen Termine für die Anmeldesprechstunden findest du auf der ZLB Webseite

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Rechtliche Hinweise

Das ZLB hat umfangreiche Materialien zusammengestellt, die über die rechtlichen Fragen während des Praktikums informieren, u. a. über Unfallversicherung, Haftung, besondere Gefährdung durch Infektionskrankheiten, Belehrung zum Datenschutz, zur allgemeinen Verschwiegenheit und zum Infektionsschutzgesetz. Die Formulare findest du im Downloadbereich der ZLB-Website.

Der Gesetzgeber hat ein neues Gesetz, das Masernschutzgesetz, beschlossen. Es wurde zum 01. März 2020 wirksam und regelt die Impfpflicht wie folgt: bist du nach dem 01. Januar 1971 geboren, musst du dich impfen lassen, sofern du keinen Impfschutz hast. Achte bitte darauf, dass du die Impfung in deinen Impfpass eintragen lässt, denn den Impfpass musst du der Leitung deiner Praktikumseinrichtung - spätestens am ersten Tag deines Praktikums - vorlegen. Kannst du dies nicht, darfst du dein Praktikum nicht antreten. Bist du gegen Masern immun oder verträgst eine Impfung nicht, bittest du deine Ärztin oder deinen Arzt, dir dies durch ein entsprechendes Schreiben zu belegen. Auch hier gilt: das Schreiben muss der Leitung deiner Praktikumseinrichtung spätestens am ersten Tag deines Praktikums vorliegen. Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen. Das Formblatt Masernschutznachweis erhälst du mit dem Zuweisungsbescheid. Du findest es außerdem im Downloadbereich des ZLB.

Im Downloadbereich des ZLB unter dem Menüpunkt Praxisphasen BA/MA LABG 2016 findest du auch alle relevanten Ordnungen und viele weitere wichtige Informationen zum Praxissemester.





Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-27