Bachelor-Master: Voraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtliche Grundlagen zum Studium ==
*<blank text="Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LZV_Stand09_06__2_.pdf</blank>
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABG__Fassung_12_05_2009.pdf</blank>


==Eignungsprüfung==
==Eignungsprüfung==
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Die Lehrsprache an der [[UDE]]  ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst Du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Du erfolgreich studieren willst. <br>
Die Lehrsprache an der [[UDE]]  ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst Du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Du erfolgreich studieren willst. <br>
Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die '''"[[Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)]]" '''(DSH 2-Niveau) bestehen.
Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die '''"[[Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)]]" '''(DSH 2-Niveau) bestehen.
*Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen:
*Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
*Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss  
*Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
*Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung  
 
<blank text="Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)"> http://www.uni-due.de/international/deutschkurse.shtml</blank>
<blank text="Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)"> http://www.uni-due.de/international/deutschkurse.shtml</blank>


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==Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse für das Studium einer Fremdsprache ==  
==Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse für das Studium einer Fremdsprache ==  
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger '''Auslandsaufenthalt''' verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im <blank text="Bereich A bis Z (Ba-Ma)">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Spezial:BA_MA_AbisZ</blank> beim entsprechenden Fach.<br>


'''Englisch''': <br>
'''Englisch''': <br>
Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden <br>
Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Ein obligatorischer Einstufungstest zu Beginn des Semesters teilt die Studierenden in Veranstaltungen ein, die ihrem Niveau entsprechen. <br>
 
'''Französisch und Spanisch''':<br>
Zugangsvoraussetzung für das Studienfach Französische Sprache und Kultur sind Französisch-Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) mit Anteilen der Kompetenzstufe B2 vor allem in den rezeptiven Bereichen (dies entspricht etwa dem Niveau des DEL oder 300 Unterrichtsstunden). Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem für alle Studierenden obligatorischen schriftlichen Spracheingangstest .
'''Türkisch''': <br>
'''Türkisch''': <br>
Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)<br>
Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)<br>


== Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen==  
== Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen==  
Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt GyGe beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Quelle: Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 18. Juni 2009):
 
* in den Fächern '''Englisch''', '''Französisch''', '''Geschichte''', '''Italienisch''', '''Katholische Religionslehre''' und '''Spanisch''' auf Kenntnissen in Latein (Latinum),
Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind in den folgenden Fächern gesonderte Kenntnisse erforderlich:  
* im Fach '''Philosophie/Praktische Philosophie''' auf Kenntnissen in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
* die Fächer '''Englisch''', '''Französisch''', '''Geschichte''','''Katholische Religionslehre''' und '''Spanisch''' erfordern Kenntnisse in Latein (Latinum),
* in den Fächern '''Latein''' und '''Griechisch''' auf Kenntnissen in Latein und Griechisch (Latinum und Graecum)
* das Fach'''Philosophie/Praktische Philosophie''' erfordert Kenntnisse in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
* im Fach '''Evangelische Religionslehre''' auf Kenntnissen in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnissen in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum).
* das Fach '''Evangelische Religionslehre''' erfordert Kenntnisse in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnisse in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum).
* für das Fach '''Katholische Religionslehre''' sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erwünscht.
* für das Fach '''Katholische Religionslehre''' sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erforderlich
Weitere Informationen findest Du im <blank text="Bereich A bis Z (Ba-Ma)">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Spezial:BA_MA_AbisZ</blank> beim entsprechenden Fach.
Weitere Informationen findest Du im <blank text="Bereich A bis Z (Ba-Ma)">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Spezial:BA_MA_AbisZ</blank> beim entsprechenden Fach.
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== Lehramt am Berufskolleg ==
== Lehramt am Berufskolleg ==
Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige '''fachpraktische Tätigkeit''' von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen ([[LZV]] 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.
Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige '''fachpraktische Tätigkeit''' von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen ([[LZV]] 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.
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== Lehramt einer modernen Fremdsprache ==
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger '''Auslandsaufenthalt''' verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im <blank text="Bereich A bis Z (Ba-Ma)">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Spezial:BA_MA_AbisZ</blank> beim entsprechenden Fach.<br>


== Vorkurse ==
== Vorkurse ==
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== Fachspezifische Regelung für den Zugang ==
== Fachspezifische Regelung für den Zugang ==
Für einige Fächer gelten besondere <blank text="Zugangsregeln">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf</blank>.
Für einige Fächer gelten besondere <blank text="Zugangsregeln">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf</blank>.
== Rechtliche Grundlagen zum Studium ==
*<blank text="Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LZV_Stand09_06__2_.pdf</blank>
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABG__Fassung_12_05_2009.pdf</blank>

Version vom 7. August 2012, 13:16 Uhr

Abschluss Bachelor-Master

Dieser Artikel bezieht sich auf den Studiengang mit Abschluss Bachelor-Master.


Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest Du auf der Seite Studium ohne Abitur


Einschreibung und Zulassung

Hier findest Du weitere Informationen:

Eignungsprüfung

Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport:
Detaillierte Informationen im Artikel Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der UDE ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst Du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Du erfolgreich studieren willst.
Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" (DSH 2-Niveau) bestehen. Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen:

  • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss
  • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung

Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office) 


Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse ohne Studium einer Fremdsprache

Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen

Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse für das Studium einer Fremdsprache

Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest Du im Bereich A bis Z (Ba-Ma)  beim entsprechenden Fach.

Englisch:
Sprachkenntnisse in Englisch erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen durch Vorlage des Abiturzeugnisses bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Ein obligatorischer Einstufungstest zu Beginn des Semesters teilt die Studierenden in Veranstaltungen ein, die ihrem Niveau entsprechen.

Französisch und Spanisch:
Zugangsvoraussetzung für das Studienfach Französische Sprache und Kultur sind Französisch-Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) mit Anteilen der Kompetenzstufe B2 vor allem in den rezeptiven Bereichen (dies entspricht etwa dem Niveau des DEL oder 300 Unterrichtsstunden). Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem für alle Studierenden obligatorischen schriftlichen Spracheingangstest . Türkisch:
Sprachkenntnisse in Türkisch erforderlich. Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind in den folgenden Fächern gesonderte Kenntnisse erforderlich:

  • die Fächer Englisch, Französisch, Geschichte,Katholische Religionslehre und Spanisch erfordern Kenntnisse in Latein (Latinum),
  • das FachPhilosophie/Praktische Philosophie erfordert Kenntnisse in Latein oder Griechisch (Latinum oder Graecum),
  • das Fach Evangelische Religionslehre erfordert Kenntnisse in Griechisch (Graecum) sowie auf Kenntnisse in Latein oder Hebräisch (Latinum oder Hebraicum).
  • für das Fach Katholische Religionslehre sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erforderlich

Weitere Informationen findest Du im Bereich A bis Z (Ba-Ma)  beim entsprechenden Fach.

Lehramt am Berufskolleg

Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.

Vorkurse

Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Näheres zu den Vorkurse findest Du in unserem Artikel Vorkurs

Fachspezifische Regelung für den Zugang

Für einige Fächer gelten besondere Zugangsregeln .


Rechtliche Grundlagen zum Studium


Quellen:
http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Lehramtsstudium/index.html
http://www.uni-due.de/studienangebote/lehramt_hrg_bachelor.shtml