Bachelor-Master: Voraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Juli 2016, 12:42 Uhr


Zugangs­voraussetzungen

Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest du auf der Seite Studium ohne Abitur.

Einschreibung und Zulassung

Hier findest du weitere Informationen:

Eignungsprüfung

Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den Fächern Kunst, Musik und Sport. Detaillierte Informationen findest du im Artikel Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge.

Sprachassessments (SkaLa)

Seit Mai 2015 bietet das Zentrum für Lehrerbildung ein Sprachassessment für alle zukünftigen Lehramtsstudierenden an, diese ist in der Einschreibungsordnung  verankert. Das Assessment – genannt SkaLa (Sprachkompetenz angehender Lehramtsstudierender) sichert bereits frühzeitig eine Rückmeldung zu deinen sprachlichen Fähigkeiten. Zudem erhälst du Zugang zu Beratungs- und Förderangeboten , sofern dies auf Grundlage deiner Ergebnisse sinnvoll erscheint. Die Teilnahme an den Sprach-Assessments ist Pflicht vor der Einschreibung, nicht aber das Bestehen. Einen Teilnahmebeleg kannst du dir nach Bearbeitung aller Aufgaben ausdrucken und den Unterlagen, die du bei deiner Einschreibung vorlegen musst, hinzufügen. Die Bescheinigung dient lediglich als Teilnahmenachweis und enthält keinerlei Ergebnisdaten. Eine Rückmeldung zu deinen Leistungen und Einsicht in deine Ergebnisse erhältst nur du persönlich nach deiner Einschreibung.

Ausführliche Informationen zum Sinn und Zweck der Sprach-Assessments und viele weitere Informationen findest du auf der Seite des ZLB - Ressort für Diagnostik  und auf unserer FAQ-Seite Frage 16 .

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der UDE ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn du erfolgreich studieren willst.

Für die Einschreibung in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.

Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen:

  • Bürger eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss.
  • Bürger eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.

Für folgende Fächer musst du zu Beginn des Bachelor- und/oder Master-Studiums verschiedene Sprachkenntnisse nachweisen:

Bachelor

Fach Schulform Zugangsvoraussetzungen
Englisch G, HRGe, GyGe, BK Englisch Sprachniveau B2 des GER1; eine weitere Fremdsprache auf Niveau A22
Französisch GyGe, BK Französisch Sprachniveau B1 des GER3
Spanisch GyGe, BK Spanisch Sprachniveau B1 des GER3
Türkisch HRGe, GyGe Türkisch Sprachniveau B2 des GER

1Zur diagnostischen Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums zusätzlich ein verpflichtender Assessment-Test statt.
2Sofern nicht eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde.
3Keine Zulassungsbedingung, wird jedoch vorausgesetzt. Zur Feststellung des Sprachniveaus findet zu Beginn des Studiums ein Sprachtest statt.

Master

 
Fach Schulform Zugangsvoraussetzungen
Türkisch HRGe, GyGe Türkisch Sprachniveau B2 des GER1
Evangelische Theologie GyGe Graecum
und
Latinum oder Hebraicum
Katholische Theologie GyGe Latinum, Graecum, Hebraicum2
Katholische Theologie HRGe, BK Latinum, Graecum, Hebraicum3
Philosophie GyGe Kleines Latinum oder Graecum

1Der Nachweis wird erbracht durch: Türkisch als Muttersprache, Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER).
2Das Latinum ist für die Lehramtsoption GyGe obligatorisch. In Griechisch und Hebräisch müssen Grundkenntnisse erlangt werden. „Bei Nichtvorliegen eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education GyGe).
3Für die Schulformen HRGe und BK werden Kenntnisse des Lateinischen, Altgriechischen und Hebräischen vorausgesetzt. „Bei Nichtvorliegen eines Latinums oder eines anderen Nachweises von Lateinkenntnissen oder eines Hebraicums oder Graecums werden diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachgewiesen.“ (FPO katholische Religion Master of Education HRGe und BK).

In den Fächern Englisch, Französisch, Spanisch und Geschichte muss das Latinum erst bis zur Anmeldung der Masterarbeit und nicht wie bisher bei der Aufnahme des Masterstudiums nachgewiesen werden.

Sprachnachweise können u. a. an folgender Stelle erworben werden: https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php 

Sprachtests für Erstsemester

https://www.uni-due.de/erstsemester/sprachen.php 

Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse ohne Studium einer Fremdsprache

Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.

Zusätzlicher Nachweis für das Studium einer Fremdsprache

Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest du im Bereich Ba-Ma A bis Z beim entsprechenden Fach.

Lehramt am Berufskolleg

Für das Lehramt am Berufskolleg (BK) ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit  von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (27 Wochen) soll vor Abschluss des Studiums abgeleistet werden; die Gesamtdauer der fachpraktischen Tätigkeit ist bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen (LZV 2009 §5.6). Einschlägig förderliche Berufsausbildungen können anerkannt werden.

Vorkurse

Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Näheres zu den Vorkurse findest du in unserem Artikel Vorkurs.

Fachspezifische Regelung für den Zugang

Für einige Fächer gelten besondere Zugangsregeln .

Rechtliche Grundlagen zum Studium

Siehe auch

Verwandte Seiten

Fächer

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-07-15