Beglaubigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. März 2015, 09:51 Uhr

Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchengemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Beglaubigung von Kopien gebührenpflichtig.

Geistes­wissenschaften

Für Studierende der Geistes­wissenschaften gibt es vom Dekanat der Geistes­wissenschaften ein kostenlose Möglichkeit, sich von Dokumenten kostenlose Beglaubigungen erstellen zu lassen. Es können allerdings keine Scheine beglaubigt werden, die in anderen Fakultäten ausgestellt wurden. Sprechstunde für Beglaubigungen für Lehramts­studierende:

  • Mo. 10:00 - 11:30 Uhr
  • Mi. 10:00 - 11:30 Uhr
  • Raum: R12 V03 D91

Bitte beachtet, dass außerhalb der Sprechstunden keine Beglaubigungen ausgestellt werden.

Mathematik

Beglaubigungen ausschließlich von Scheinen aus der Mathematik: Annette Klippstein, Raum WSC-N-2.31, Dienstags 08:30 - 10:30 Uhr und Donnerstags 13:30 - 14:30 Uhr. Bitte Kopien mitbringen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-09-20