Beglaubigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Februar 2019, 14:04 Uhr


Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchen­gemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Be­glau­bi­gung von Kopien gebühren­pflichtig.

Geistes­wissenschaften

Für Studierende der Geistes­wissen­schaften gibt es vom Dekanat der Geistes­wissen­schaften die Möglichkeit, sich von Dokumenten kostenlose Beglaubigungen erstellen zu lassen. Es können allerdings keine Scheine beglaubigt werden, die in anderen Fakultäten ausgestellt wurden. Sprechstunde für Beglaubigungen für Lehr­amts­studierende:

  • Mo und Mi 10:00 - 11:30 Uhr
Raum: R12 V03 D91

Bitte Kopien mitbringen. Beachte außerdem, dass außerhalb der Sprech­stunden keine Beglaubigungen ausgestellt werden. [1]




Mathematik

Beglaubigungen ausschließlich von Scheinen aus der Mathematik bei Frau Annette Klippstein (E-Mail: annette.klippstein​@uni-due.de).

  • Di 08:30 - 10:30 Uhr
  • Do 14:00 - 15:00 Uhr
Raum: WSC-N-2.31

Bitte Kopien mitbringen. Beachte außerdem, dass außerhalb der Sprech­stunden keine Beglaubigungen ausgestellt werden.[2]

AStA

Der AStA bietet an, Abschriften von studienrelevanten Dokumenten, z.B. Zeugnisse, Leistungsnachweise und Notenübersichten oder vom AStA selbst ausgestellte Dokumente (z.B. Gremienbescheingungen), kostenlos zu beglaubigen.

Dazu bringst du das Originaldokument persönlich im AStA-Sekretariat innerhalb der Sprechstunden vorbei:

Sekretariat Campus Essen

Raum: T02 S00 K15

Sekretariat Campus Duisburg

Raum: LF 019[3]

Folgende Hinweise sind zu beachten:

  • Pro Stempel erhebt der AStA eine Verwaltungsgebühr von 1€. Bring das Geld bitte passend mit, das Sekretariat kann kein Wechselgeld auszahlen.
  • Es können weder Personenstandsdokumente (z.B. Geburtsurkunden oder Pässe) noch die Echtheit von Unterschriften oder selbst ausgedruckte Übersichten von Prüfungsleistungen beglaubigt werden.
  • Die zu beglaubigenden Dokumente müssen auf Deutsch oder Englisch sein. Von Dokumenten in anderen Sprachen können ausschließlich amtliche Übersetzungen beglaubigt werden.
  • Gerade in den Wochen kurz vor Ende der Bewerbungsfristen (15.07./30.09. für eine Einschreibung im Wintersemester und 15.01./15.03. für eine Einschreibung im Sommersemester) ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Eine Anfertigung der Beglaubigungen an dem Tag, an dem man kommt, kann in diesen Wochen nicht garantiert werden. Bitte kommt frühzeitig und beachtet, dass eine Beglaubigung der Kopien ebenfalls in den Sprechzeiten in Duisburg möglich ist. Der AStA bittet in diesen Wochen alle darum, nur so viele Beglaubigungen anfertigen zu lassen, wie für die konkrete Studienplatzbewerbung notwendig sind.[4]

Referenzen

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-13