Behinderte und chronisch kranke Studierende

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An der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungs­angebote für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

Inklusionsstelle

Die Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung unterstützt und berät dich zum Studium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. Hier findest du Hilfe zu allen krankheits- und behinderungsspezifischen Problemen und Fragen im Studium, beispielsweise zu Themen wie Flexibilisierung des Studiums und Verbesserung oder Anpassung von Studien- und Prüfungsbedingungen, individuelle Studienverlaufsplanung, Härtefallanträge bei der Zulassung und während deines Studiums und Umsetzung von Nachteilsausgleichen. Bei der Studienverlaufsplanung helfen dir auch die Studienfachberaterinnen und Studienfachberater deiner Fächer und der Bildungswissenschaften.

Studierendenwerk

Das Studierendenwerk bietet ebenfalls Beratung zum Studium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung an. Hier kannst du Unterstützungsmöglichkeiten, Nachteilsausgleiche und Härtefallregelungen besprechen. Du bekommst auch Informationen zu Themen wie Sonderregelungen beim BAföG, Sozialhilfe (Mehrbedarfe und Pflege und Assistenz), Nachteilsausgleiche bei der Krankenversicherung oder der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises.

Beschwerden und Probleme

Solltest du Probleme mit Dozierenden oder im Studium haben, die auf deine Behinderung oder Erkrankung zurückgehen, kannst du dich an die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung oder die Ombudsstelle wenden.

Finanzielle Hilfen

Zur Unterstützung bei Fragen der Studienfinanzierung bei Behinderung oder chronischer Erkrankung, kannst du dich zur Beratung an das Studierendenwerk oder die Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung wenden.

Folkwang Universität

Studierst du an der Folkwang Universität der Künste das Fach Musik als Kombinationsfach, kannst du dich an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Folkwang wenden.

Referat der Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Das Referat der Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung des AStA setzt sich für die Vernetzung der Studierenden mit Behinderung oder Erkrankung und den Austausch zwischen Studierenden mit und ohne Beeinträchtigung ein. Es gibt regelmäßige Veranstaltungen und Treffen.

Beurlaubung

Krankheit oder Behinderung kann ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel Beurlaubung.

Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche

Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteils­ausgleiche beantragen. Du kannst dich an die Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung oder das Studierendenwerk wenden, um dich zu individuellen Nachteils­ausgleichen beraten zu lassen und diese rechtzeitig zu beantragen.

Vor dem Studium

Du kannst z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studien­platz deine Zulassungs­chancen erhöhen, indem du die Verbesserung der Durchschnitts­note oder die Verbesserung der Wartezeit beantragst oder bei deiner Bewerbung von Härtefall­regelungen Gebrauch machst. Ebenso gibt es Nachteils­ausgleiche bei der Eignungsprüfung im Fach Sport.

Im Studium

Während deines Studium ist die Beantragung von Nachteilsausgleichen, z. B. die Anpassung von Studien- und Prüfungsbedingungen zur Herstellung der Chancengleichheit, möglich. Nachteilsausgleiche musst du rechtzeitig (mit Beginn der Prüfungsanmeldephase) beim Prüfungswesen bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden beantragen. Zur Beantragung reicht ein formloser schriftlicher Antrag, aus dem hervorgeht, dass du wegen deiner Behinderung oder Erkrankung die Prüfung z. B. nicht in der vorgesehenen Form oder Zeit schaffst. Deinem Antrag fügst du eine (fach-)ärztliche Stellungnahme bei. Dein Schwerbehindertenausweis reicht als Nachweis nicht aus [1]. Die Inklusionsstelle hat eine Checkliste Antrag auf Nachteilsausgleich für dich zusammengestellt, aus der du entnehmen kannst, welche Informationen du angeben und welche Anlagen du deinem Antrag an den Prüfungsausschuss hinzufügen solltest.

Auf den Seiten der Inklusionsstelle findest du mehr Informationen zu Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen.

Barrierefreiheit

Einen Überblick über die Barrierefreiheit an der Uni und verschiedene Angebote, die Barrieren abbauen und dir das Studium erleichtern sollen, findest du auf den Seiten der Inklusionsstelle.

Universitätsbibliothek

Von der Universitätsbibliothek gibt es verschiedene Unterstützungsangebote für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Beispielsweise kannst du spezielle Computer (z. B. mit Screenreader, großem Bildschirm, Tastatur oder Lupe) oder Arbeitsplätze nutzen. Auch die Nutzungsbedingungen für Schließfächer und Ausleihe können für dich angepasst werden.

Mensa

In den Mensen gibt es rollstuhlgerechte Tablettwagen, die es dir erleichtern, dein Essen zu transportieren.

Barrierefreie Notebooks

Hast du einen Nachteilsausgleich beantragt, kannst du dir beim ZIM ein barrierefreies Notebook mit Vergrößerungssoftware für Prüfungen ausleihen [2]. Wende dich an die Servicezentrale für Medientechnik.

Barrierefreie PC-Arbeitsplätze

Informationen zur Barrierefreiheit der PC-Hall findest du auf den Seiten des ZIM.

Parkplätze

Barrierefreie Parkplätze kannst du dem Lageplan entnehmen.

Rollstuhl

Wenn du mit dem Rollstuhl oder anderen Mobilitätshilfen am Campus Essen unterwegs bist, kannst du als Unterstützung den Campus-Wegweiser Essen (Wegweiser für alle mit Rollstuhl, Kinderwagen und Co.) der Inklusionsstelle nutzen, um dich besser zurecht zu finden.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-20