Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (§ 13) ([[LABG]]) sind die Eckpunkte einer neuen berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für Seiteneinsteiger festgelegt.  
{{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung  nach [[OBAS]] ermöglicht es [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteigern]] eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung (auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt) bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.}}


Der Zugang zu diesem neuen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (und nur zu dieser Form des Vorbereitungsdienstes) ist nicht wie bisher von der formalen Anerkennung eines Hochschulabschlusses als 1. Staatsprüfung für ein Lehramt abhängig. Die Schule entscheidet stattdessen, unter Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Lehrerausbildung, über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung.
==Voraussetzungen==
Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [[LOIS]].


Wenn Bewerber das Ziel haben, im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung ([[OBAS]]) zu absolvieren, müssen sie sich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule bewerben, die mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiteneinstieg“ oder vergleichbaren Zusätzen die Bewerbungsmöglichkeit für Seiteneinsteiger eröffnet ([[LOIS]]).
Möchtest du im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Ob du eingestellt wirst und am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teilnehmen kannst, entscheidet die Schule<ref>[[MSB]]: Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS); https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/2-OBAS/index.html [Abgerufen am 12. Dezember 2019] </ref>.


Weitere  Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Für eine Einstellung musst du diese Voraussetzungen erfüllen:


*Universitätsabschluss nach Regelstudienzeiten von insgesamt mindestens 8 Semestern, der zu den in der Ausschreibung genannten Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen passt.
* Nachweis eines nicht lehramtsbezogenen Universitätsabschlusses mit Regelstudienzeit von sieben Semestern (d. h. der Bachelor reicht i.d.R. nicht aus). Dieser darf nicht den Zugang zum regulären [[Vorbereitungsdienst]] ermöglichen und muss zu den, in der Ausschreibung genannten, Fächern oder beruflichen Fachrichtungen passen.
*Mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes, beides allerdings erst nach Abschluss des Hochschulstudiums.
* Dein Abschluss und die fachwissenschaftlichen Studieninhalte müssen den Einsatz in zwei Fächern ermöglichen. Im zweiten Fach musst du mindestens ein [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/Anlage_zur_Bewerbung_Studienleistungen.pdf Drittel der Studienleistungen] (verglichen mit dem entsprechenden Lehramtsstudium dieses Fachs) nachweisen.  
*Die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.
* Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit oder einer mindestens zweijährigen Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss deines Studiums.
* Nachweis der für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprach&shy;kenntnisse.


Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird.  
Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, kannst du prüfen, ob für dich die [[Pädagogische Einführung]] eine Alternative ist.


Die Ausbildung umfasst 24 Monate und schließt mit der Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramtsbefähigung ab. Mit Bestehen der Staatsprüfung und einer positiven Beurteilung der Schule werden diese Lehrkräfte auf Dauer in den Schuldienst des Landes übernommen.
==Allgemeines==
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert zwei Jahre. Ausgebildet wirst du in zwei Fächern. Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ({{AbkGyGe}}) ist auch eine Ausbildung für Kunst oder Musik als Einzelfach möglich. Du wirst im Umfang von sieben Wochenstunden (im Rahmen deines Pflichtstundendeputates) ausgebildet. Davon werden durchschnittlich sechs Wochenstunden vom [[ZfsL]] und eine Wochenstunde von deiner Ausbildungsschule durchgeführt.<ref>https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinstieg [Abgerufen am 12. Dezember 2019]</ref>


Bei der vorgesehenen Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis werden diese Lehrkräfte bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen. Sie können sich im Weiteren auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.
Vor Ende des ersten Ausbildungsjahres legst du eine Prüfung in Bildungswissenschaften ab, um zur Staatsprüfung zugelassen zu werden. Für die Staatsprüfung erbringst du die gleichen Prüfungsleistungen, die auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des grundständigen Vorbereitungsdienstes erbringen müssen.<ref>https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinstieg [Abgerufen am 12. Dezember 2019]</ref>


Quelle: [http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html Schulministerium]
Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Mit dieser bist du den grundständig ausgebildeten Lehrkräften, also den Lehrkräften, die auf Lehramt studiert haben, gleichgestellt.
 
Mit Bestehen der Staatsprüfung und einer positiven Beurteilung der Schule wirst du auf Dauer in den Schuldienst des Landes übernommen. Wenn du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung (abgeschlossene Ausbildung mit Studium und Vorbereitungsdienst, gesundheitliche Eignung, qualifiziertes Führungszeugnis, 42. Lebensjahr noch nicht vollendet<ref>https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinstieg [Abgerufen am 12. Dezember 2019] </ref>) erfüllst, wirst du ins Beamtenverhältnis übernommen. Kannst du nicht verbeamtet werden, erfolgt eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis.
 
==Beratung==
Beratungsmöglichkeiten findest du im Artikel zum [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].
 
==Weiterführende Informationen==
* Ausführliche Informationen zur berufsbegleitenden Ausbildung findest du auf [[LOIS]] und auf den Seiten des [[MSB|Schulministeriums]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/2-OBAS/index.html Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS)]
 
==Quellen==
<references />


== Verwandte Seiten ==
*[[Seiteneinstieg]]
*[[Andreas]]


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[[Kategorie: Dokumente/Formulare]]
{{Gültigkeit|DATUM=2020-12-12}}

Version vom 12. Dezember 2019, 15:06 Uhr

Die berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS ermöglicht es Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteigern eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung (auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt) bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Voraussetzungen

Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.

Möchtest du im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Ob du eingestellt wirst und am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teilnehmen kannst, entscheidet die Schule[1].

Für eine Einstellung musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis eines nicht lehramtsbezogenen Universitätsabschlusses mit Regelstudienzeit von sieben Semestern (d. h. der Bachelor reicht i.d.R. nicht aus). Dieser darf nicht den Zugang zum regulären Vorbereitungsdienst ermöglichen und muss zu den, in der Ausschreibung genannten, Fächern oder beruflichen Fachrichtungen passen.
  • Dein Abschluss und die fachwissenschaftlichen Studieninhalte müssen den Einsatz in zwei Fächern ermöglichen. Im zweiten Fach musst du mindestens ein Drittel der Studienleistungen (verglichen mit dem entsprechenden Lehramtsstudium dieses Fachs) nachweisen.
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit oder einer mindestens zweijährigen Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss deines Studiums.
  • Nachweis der für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprach­kenntnisse.

Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, kannst du prüfen, ob für dich die Pädagogische Einführung eine Alternative ist.

Allgemeines

Die berufsbegleitende Ausbildung dauert zwei Jahre. Ausgebildet wirst du in zwei Fächern. Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) ist auch eine Ausbildung für Kunst oder Musik als Einzelfach möglich. Du wirst im Umfang von sieben Wochenstunden (im Rahmen deines Pflichtstundendeputates) ausgebildet. Davon werden durchschnittlich sechs Wochenstunden vom ZfsL und eine Wochenstunde von deiner Ausbildungsschule durchgeführt.[2]

Vor Ende des ersten Ausbildungsjahres legst du eine Prüfung in Bildungswissenschaften ab, um zur Staatsprüfung zugelassen zu werden. Für die Staatsprüfung erbringst du die gleichen Prüfungsleistungen, die auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des grundständigen Vorbereitungsdienstes erbringen müssen.[3]

Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Mit dieser bist du den grundständig ausgebildeten Lehrkräften, also den Lehrkräften, die auf Lehramt studiert haben, gleichgestellt.

Mit Bestehen der Staatsprüfung und einer positiven Beurteilung der Schule wirst du auf Dauer in den Schuldienst des Landes übernommen. Wenn du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung (abgeschlossene Ausbildung mit Studium und Vorbereitungsdienst, gesundheitliche Eignung, qualifiziertes Führungszeugnis, 42. Lebensjahr noch nicht vollendet[4]) erfüllst, wirst du ins Beamtenverhältnis übernommen. Kannst du nicht verbeamtet werden, erfolgt eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis.

Beratung

Beratungsmöglichkeiten findest du im Artikel zum Seiteneinstieg.

Weiterführende Informationen

Quellen


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-12