Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (§ 13) ([[LABG]]) sind die Eckpunkte einer neuen berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für Seiteneinsteiger festgelegt.  
{{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung  nach [[OBAS]] ermöglicht es [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.}}


Der Zugang zu diesem neuen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (und nur zu dieser Form des Vorbereitungsdienstes) ist nicht wie bisher von der formalen Anerkennung eines Hochschulabschlusses als 1. Staatsprüfung für ein Lehramt abhängig. Die Schule entscheidet stattdessen, unter Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Lehrerausbildung, über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung.
==Voraussetzungen==
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite] des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [[LOIS]].


Wenn Bewerber das Ziel haben, im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung ([[OBAS]]) zu absolvieren, müssen sie sich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule bewerben, die mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiteneinstieg“ oder vergleichbaren Zusätzen die Bewerbungsmöglichkeit für Seiteneinsteiger eröffnet ([[LOIS]]).
==Allgemeines==
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du ebenfalls auf der [https://www.schulministerium.nrw/seiteneinstieg-schulpolitik Webseite] des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Weitere  Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
==Beratung==
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].


*Universitätsabschluss nach Regelstudienzeiten von insgesamt mindestens 8 Semestern, der zu den in der Ausschreibung genannten Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen passt.
==OBAS==
*Mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes, beides allerdings erst nach Abschluss des Hochschulstudiums.
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für „Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.
*Die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.


Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird.
Die Ausbildung umfasst 24 Monate und schließt mit der Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramtsbefähigung ab. Mit Bestehen der Staatsprüfung und einer positiven Beurteilung der Schule werden diese Lehrkräfte auf Dauer in den Schuldienst des Landes übernommen.
Bei der vorgesehenen Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis werden diese Lehrkräfte bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen. Sie können sich im Weiteren auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.
Quelle: [http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html Schulministerium]
== Verwandte Seiten ==
*[[Seiteneinstieg]]
*[[Andreas]]


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[[Kategorie: Dokumente/Formulare]]
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Version vom 4. August 2021, 11:55 Uhr

Die berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS ermöglicht es Seiteneinsteiger*innen eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.

Allgemeines

Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du ebenfalls auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Beratung

Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema Seiteneinstieg.

OBAS

Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-08-12