Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung  nach [[OBAS]] ermöglicht es [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteigern]] eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung (auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt) bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.}}
{{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung  nach [[OBAS]] ermöglicht es [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.}}


==Voraussetzungen==
==Voraussetzungen==
Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [[LOIS]].
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite] des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [[LOIS]].
 
Möchtest du im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Ob du eingestellt wirst und am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teilnehmen kannst, entscheidet die Schule<ref>[[MSB]]: Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS); https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/2-OBAS/index.html [Abgerufen am 12. Dezember 2019] </ref>.
 
Für eine Einstellung musst du diese Voraussetzungen erfüllen:
 
* Nachweis eines nicht lehramtsbezogenen Universitätsabschlusses mit Regelstudienzeit von sieben Semestern (d. h. der Bachelor reicht i.d.R. nicht aus). Dieser darf nicht den Zugang zum regulären [[Vorbereitungsdienst]] ermöglichen und muss zu den in der Ausschreibung genannten Fächern oder beruflichen Fachrichtungen passen.
* Dein Abschluss und die fachwissenschaftlichen Studieninhalte müssen den Einsatz in zwei Fächern ermöglichen. Im zweiten Fach musst du mindestens ein [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/Anlage_zur_Bewerbung_Studienleistungen.pdf Drittel der Studienleistungen] (verglichen mit dem entsprechenden Lehramtsstudium dieses Fachs) nachweisen. 
* Nachweis einer mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder einer mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss deines Studiums
* Nachweis der für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprach&shy;kenntnisse.
 
Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, kannst du prüfen, ob für dich die [[Pädagogische Einführung]] eine Alternative ist.


==Allgemeines==
==Allgemeines==
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert zwei Jahre. Du schließt sie mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Mit dieser bist du den „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräften, also den Lehrkräften, die auf Lehramt studiert haben, gleichgestellt.
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du ebenfalls auf der [https://www.schulministerium.nrw/seiteneinstieg-schulpolitik Webseite] des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
 
Mit Bestehen der Staatsprüfung und einer positiven Beurteilung der Schule wirst du auf Dauer in den Schuldienst des Landes übernommen. Wenn du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung (abgeschlossene Ausbildung mit Studium und Vorbereitungsdienst, gesundheitliche Eignung, qualifiziertes Führungszeugnis, 42. Lebensjahr noch nicht vollendet<ref>https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinstieg [Abgerufen am 12. Dezember 2019] </ref>) erfüllst, wirst du ins Beamtenverhältnis übernommen. Kannst du nicht verbeamtet werden, erfolgt eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis.  


==Weiterführende Informationen==
==Beratung==
* Ausführliche Informationen zur berufsbegleitenden Ausbildung findest du auf [[LOIS]] und auf den Seiten des [[MSB|Schulministeriums]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/2-OBAS/index.html Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS)]
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].


==Quellen==
==OBAS==
<references />
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für „Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.




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Version vom 4. August 2021, 11:55 Uhr

Die berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS ermöglicht es Seiteneinsteiger*innen eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.

Allgemeines

Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du ebenfalls auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Beratung

Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema Seiteneinstieg.

OBAS

Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-08-12