Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
==Allgemeines==
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du in der [https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Informationsbroschuere-Seiteneinstieg.pdf Informationsbroschüre].
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du ebenfalls auf der [https://www.schulministerium.nrw/seiteneinstieg-schulpolitik Webseite] des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.


==Beratung==
==Beratung==
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].


==OBAS==
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für „Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.




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Version vom 4. August 2021, 11:55 Uhr

Die berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS ermöglicht es Seiteneinsteiger*innen eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.

Allgemeines

Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du ebenfalls auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Beratung

Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema Seiteneinstieg.

OBAS

Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-08-12