Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung  nach [https://www.schulministerium.nrw/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas OBAS] ermöglicht es [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.}}


==Voraussetzungen==
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite] des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB). Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [[LOIS]].


Mit dem [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)|Lehrerausbildungsgesetz]] vom 12. Mai 2009 (§ 13) ([[LABG]]) sind die Eckpunkte einer neuen berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für [[Seiteneinsteiger]] festgelegt.  
==Allgemeines==
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du in der [https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/broschuere_seiteneinstieg_obas_220216.pdf Informationsbroschüre] des MSB.


Der Zugang zu diesem neuen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (und nur zu dieser Form des [[Vorbereitungsdienst]]es) ist nicht wie bisher von der formalen Anerkennung eines Hochschulabschlusses als [[1. Staatsexamen|1. Staatsprüfung]] für ein Lehramt abhängig. Die Schule entscheidet stattdessen, unter Beteiligung eines Vertreters der Lehrerausbildung, über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung.
==Beratung==
 
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].
Wenn Bewerberinnen oder Bewerber  das Ziel haben, im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung ([[OBAS]]) zu absolvieren, müssen sie sich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule bewerben, die mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiteneinstieg“ oder vergleichbaren Zusätzen die Bewerbungsmöglichkeit für Seiteneinsteiger eröffnet ([[LOIS]]).
 
Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
*Universitätsabschluss nach Regelstudienzeiten von insgesamt mindestens acht [[Semester]]n, der zu den in der Ausschreibung genannten [[Fächer|Unterrichtsfächern]] oder beruflichen Fachrichtungen passt.
*Mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes, beides allerdings erst nach Abschluss des Hochschulstudiums.
*Die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprach­kenntnisse.
Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird.
 
Die Ausbildung umfasst 24 Monate und schließt mit der Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramts­befähigung ab. Mit Bestehen der Staatsprüfung und einer positiven Beurteilung der Schule werden diese Lehrkräfte auf Dauer in den Schuldienst des Landes übernommen.
 
Bei der vorgesehenen Übernahme in ein Dauerbeschäftigungs­verhältnis werden diese Lehrkräfte bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen. Sie können sich im Weiteren auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.
 
 
 
==Siehe auch==
*<blank text="Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)">https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger/</blank>
*<blank text="Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0</blank>
*<blank text="Bezirksregierung Düsseldorf">http://www.brd.nrw.de/Schule_Lehrkraefteausfortbildung/Lehramtsanerkennung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen.html</blank>
*<blank text="Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen mit berufsbegleitender Ausbildung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/2-OBAS/index.html</blank>
*<blank text="LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank>
 
== Verwandte Seiten ==
*[[OBAS]]
*[[Seiteneinstieg]]
*[[Pädagogische Einführung]]


==OBAS==
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für ''Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung''. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.
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[[Kategorie: Dokumente/Formulare]]

Version vom 3. August 2022, 14:43 Uhr

Die berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS ermöglicht es Seiteneinsteiger*innen eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB). Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.

Allgemeines

Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du in der Informationsbroschüre des MSB.

Beratung

Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema Seiteneinstieg.

OBAS

Das Kürzel OBAS steht für Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-11-13